Pflichtteilsanspruch in Deutschland: Alle wichtigen Infos für Erben im Überblick
In unserem FAQ finden Sie verständliche Antworten auf zentrale Fragen zum deutschen Erbrecht – zum Beispiel zur Erbfolge, zum Pflichtteil und zur gesetzlichen Erbquote. Wir erklären Ihnen klar und alltagstauglich, wie Nachlässe geregelt werden, wer Anspruch auf was hat und was Sie bei einem Testament beachten sollten. Dabei verzichten wir bewusst auf komplizierte Fachbegriffe. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist oder Sie eine persönliche Einschätzung wünschen, können Sie sich jederzeit direkt an uns wenden. Wir beraten Sie gerne.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige nicht verlieren können – selbst dann nicht, wenn sie im Testament übergangen oder ausdrücklich enterbt wurden. In Deutschland zählen dazu in erster Linie die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner oder die Ehepartnerin. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder, also die Enkel, an dessen Stelle. Gibt es keine Nachkommen, können auch die Eltern des Erblassers einen Pflichtteil verlangen. Andere Verwandte wie Geschwister oder Lebensgefährten haben keinen Anspruch.
Verjährungsfrist beachten: Wer glaubt, enterbt worden zu sein oder zu wenig erhalten zu haben, muss den Pflichtteil rechtzeitig einfordern. Die Frist beträgt in der Regel ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem man von der Enterbung erfährt – in der Praxis meist ab der Testamentseröffnung. Versäumt man diese Frist, verliert man das Recht auf den Pflichtteil. Eine rechtzeitige Prüfung und gegebenenfalls rechtlicher Beistand sind daher zu empfehlen. Hilfe erhalten
Pflichtteilsberechtigt sind in Deutschland vor allem die Kinder des Erblassers und der Ehepartner oder die Ehepartnerin. Wenn ein Kind bereits verstorben ist, treten dessen eigene Kinder, also die Enkel, an dessen Stelle. Gibt es keine Kinder, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt. Andere Angehörige wie Geschwister, Stiefkinder, Lebensgefährten oder entferntere Verwandte haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil und können im Testament vollständig übergangen werden.
Wichtig: Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss sich aktiv darum kümmern. Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Er muss von den Erben eingefordert werden – meist schriftlich und am besten mit rechtlicher Unterstützung. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht, oder scheuen die Auseinandersetzung. Dabei ist der Pflichtteil ein klar geregeltes Recht.
Der Pflichtteil beträgt in Deutschland die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer pflichtteilsberechtigt ist, hat also Anspruch auf die Hälfte von dem, was er oder sie bekommen würde, wenn es kein Testament gäbe. Die genaue Höhe hängt von der familiären Situation ab – zum Beispiel, ob nur Kinder erben, ob ein Ehepartner vorhanden ist oder ob beides zutrifft. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Pflichtteilsquoten für jeden Berechtigten.
So berechnen Sie Ihren Pflichtteil:
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Grundsätzlich bleibt der Pflichtteil in Deutschland unangetastet – er sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe, auch wenn der Erblasser sie im Testament ausschließen möchte. Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur in wenigen gesetzlich genau bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Ausnahmegründe nach deutschem Recht:
- Schwere Straftat gegen den Erblasser, dessen Ehegatten oder Abkömmlinge Verletzung der Unterhaltspflicht in schwerwiegender Weise
- Versuch, den Erblasser zu hindern, ein Testament zu errichtenoder zu ändern
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung wegen einer vorsätzlichen Straftat
Wichtige Informationen:
- Der Ausschlussgrund muss im Testament explizit und nachvollziehbar genannt werden.
- Im Streitfall trägt die erbenauszahlende Partei die Beweislast und muss vor Gericht darlegen, dass der Grund tatsächlich bestand.
- Fehlt ein gültiger Ausschlussgrund oder ist er nicht klar angegeben, bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen.
Interessante Details:
- Mit einer Herabsetzungsklage kann ein Enterbter prüfen lassen, ob ihm zu viel entzogen wurde und seinen Pflichtteil doch durchsetzen.
- Enterbungen aus persönlichen Gründen (z. B. Entfremdung) sind gesetzlich nicht anerkannt – das Gesetz schützt den Mindestanspruch konsequent.
- Die Regelung schafft einen Ausgleich zwischen dem Respekt vor dem letzten Willen und dem sozialen Schutz naher Familienmitglieder.
Wenn eine pflichtteilsberechtigte Person im Testament übergangen wurde oder weniger erhält, als ihr gesetzlich zusteht, kann sie ihren Anspruch gerichtlich geltend machen. Dazu muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis vom Testament oder der Pflichtteilsverletzung Klage erhoben werden. Ziel ist es, den Pflichtteil in Geld vom Erben einzufordern – nicht die Änderung des Testaments selbst, sondern eine finanzielle Ausgleichszahlung.
Wird diese Frist versäumt, erlischt der Anspruch dauerhaft. Das Testament bleibt dann in vollem Umfang gültig, selbst wenn es den Pflichtteil nicht berücksichtigt. Um Fehler zu vermeiden und den Anspruch korrekt durchzusetzen, ist es ratsam, sich frühzeitig fachlich beraten zu lassen.
Verfügbarer Teil: Der Teil des Nachlasses, der nicht durch Pflichtteilsrechte gebunden ist, kann frei vergeben werden – etwa an Freunde, entfernte Verwandte oder gemeinnützige Organisationen. Die Höhe hängt von der familiären Situation ab und liegt oft bei 50 % oder mehr.
Erbverzicht: Pflichtteilsberechtigte können noch zu Lebzeiten in einem notariellen Vertrag auf ihr Erbe und den Pflichtteil verzichten. Solche Verzichtserklärungen müssen eindeutig und rechtlich wirksam vereinbart werden.
Schenkungen: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erlaubt. Allerdings können Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod erfolgen, teilweise auf den Pflichtteil angerechnet werden. Je näher die Schenkung am Todeszeitpunkt liegt, desto größer ist der Anrechnungswert.
Stiefkinder haben im deutschen Erbrecht keinen Pflichtteilsanspruch, solange sie nicht adoptiert wurden. Wer möchte, dass ein Stiefkind oder ein neuer Partner etwas vom Erbe erhält, muss dies ausdrücklich im Testament festlegen und aus dem frei verfügbaren Teil des Nachlasses zuweisen. Um sowohl den Partner als auch die leiblichen Kinder abzusichern, können testamentarische Gestaltungen wie ein Berliner Testament oder ein Vermächtnis sinnvoll sein. Auch Erbverträge oder Nießbrauchregelungen bieten rechtliche Möglichkeiten, individuelle Wünsche umzusetzen.
Hatte der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt in der Regel deutsches Erbrecht – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Gibt es jedoch Vermögen im Ausland oder bestand der Wohnsitz im Ausland, kann ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen. In bestimmten Fällen ist es möglich, im Testament ausdrücklich das Recht eines bestimmten Staates zu wählen, etwa das der eigenen Staatsangehörigkeit. Bei internationalem Bezug sollte der Nachlass frühzeitig rechtlich geprüft werden, um Streit und Unsicherheiten zu vermeiden.
Immer dann, wenn die Familiensituation komplex ist (Patchwork, Unternehmensnachfolge, große Schenkungen) oder Vermögen im Ausland vorhanden ist. So lassen sich Pflichtteilsansprüche, Erbverzicht und Nachlassgestaltung optimal auf die persönlichen Ziele abstimmen.
Wer ist geschützt? Ehegatte oder Ehepartnerin sowie direkte Nachkommen (Kinder bzw. – falls vorverstorben – deren Kinder). Wenn keine Kinder vorhanden sind, können auch die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein.
Wie hoch ist der Pflichtteil? Pflichtteilsberechtigte erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils – in Form eines Geldanspruchs gegenüber den Erben.
Was ist der verfügbare Teil? Der verfügbare Teil des Nachlasses ist der Anteil, über den der Erblasser frei verfügen kann. Er kann beliebigen Personen oder Organisationen vermacht oder durch Schenkung zu Lebzeiten übertragen werden. Seine Höhe hängt von der Zahl der Pflichtteilsberechtigten ab.
Wann ist Enterbung möglich? Ein vollständiger Entzug des Pflichtteils ist nur bei gesetzlich anerkannten und im Testament klar benannten schweren Gründen möglich (z. B. schwere Straftaten gegen den Erblasser oder grobe Pflichtverletzungen).
Wie kann man seinen Anspruch durchsetzen? Innerhalb eines Jahres nach Testamentseröffnung oder ab Kenntnis der Enterbung kann der Pflichtteil gerichtlich geltend gemacht werden – etwa durch eine Zahlungsklage gegen die Erben.
Mehr Gestaltungsfreiheit: Nutzen Sie den verfügbaren Teil des Erbes, vereinbaren Sie einen Erbverzicht oder planen Sie frühzeitig Schenkungen. Bei Auslandsbezug, komplexen Familienstrukturen oder größerem Vermögen ist eine fachliche Beratung sinnvoll.