Durch das Know-How des Erbengemeinschafts-Spezialisten erzielt er durchschnittlich einen Erlös der über dem Erbanteilswert liegt.
Bei der „Erbabwicklung Direkt“ kann ein Teil des Erbes bereits vorab ausgezahlt werden.
bis
zu
Erfolgsquote des Erbengemeinschafts-Spezialisten über alle angenommenen Erbabwicklungen.
Der Erbengemeinschafts-Spezialist kann Ihren Erbanteil abwickeln
Hierbei wird Ihr Erbanteil effizient in frei verfügbares Geld gewandelt, wobei der Erbengemeinschafts-Spezialist die Koordination, Überwachung und sämtliche Kosten (Anwälte, Gericht und Gutachter) übernimmt. Erst nach Auszahlung Ihres Erbanteils fällt das provisionsbasierte Honorar des Erbengemeinschafts-Spezialisten an.
Bei der Variante „Erbabwicklung Direkt“ erhalten Sie bis zu 30% des Erbes bereits bei Beauftragung ausbezahlt.
Die Höhe des Honorars des Erbengemeinschafts-Spezialisten ist von der Größe und Komplexität des Falles abhängig. Das Risiko des zeitlichen und finanziellen Investments trägt zu 100% der Erbengemeinschafts-Spezialist.
Schritt 1
Qualifizierung
Die Qualifizierung ist für eine potenzielle Fallübernahme essenziell. Nutzen Sie die Online-Qualifizierung des Erbengemeinschafts-Spezialisten, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu ihm auf.
Schritt 2
Beauftragung
Bei erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie vom Erbengemeinschafts-Spezialisten ein Angebot. Nach einem persönlichen Treffen mit dem Erbengemeinschafts-Spezialisten kann die Abwicklung beauftragt werden.
Bei der „Erbabwicklung Direkt“ erhalten Sie sofort einen Teil Ihres Erbanteils ausbezahlt.
Schritt 3
Abwicklung
Der Erbengemeinschafts-Spezialist verwandelt Ihren Erbanteil zu liquidem Geld und übernimmt neben der Koordination alle anfallenden Kosten für Sie. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kümmert sich um die rechtliche Umsetzung.
Schritt 4
Auszahlung
Nach Freilegung Ihres Erbanteils erhalten Sie Ihr Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen. Erst danach fällt das vertraglich festgelegte Honorar des Erbengemeinschafts-Spezialisten an.

