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Erbabwicklung – maximaler Erlös


Der Erbengemeinschafts-Spezialist verwandelt Ihren Erbanteil in liquides Geld, erzielt maximale Erlöse und übernimmt Ihr Risiko.

Um unser Serviceangebot zu komplettieren und dem Wunsch vieler unserer Kunden gerecht zu werden, sind wir eine enge Partnerschaft mit einem Unternehmen eingegangen, dass sich ausschließlich auf die Abwicklung von Erbengemeinschaften spezialisiert hat – dem Erbengemeinschafts-Spezialist.

Der Erbengemeinschafts-Spezialist setzt Ihren Anspruch auf den Erbteil gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten durch, realisiert den größtmöglichen Geldbetrag und übernimmt dabei Ihr Kostenrisiko.

Durch das Know-How des Erbengemeinschafts-Spezialisten erzielt er durch­schnittlich einen Erlös der über dem Erbanteilswert liegt.

⌀ 110%

erzielter Erlös

Bei der „Erbabwicklung Direkt“ kann ein Teil des Erbes bereits vorab ausgezahlt werden.

bis
zu

30%

Auszahlung

Erfolgsquote des Erbengemeinschafts-Spezialisten über alle angenommenen Erbabwicklungen.

100%

Erfolgsquote

Der Erbengemein­schafts-Spezialist kann Ihren Erbanteil abwickeln

Hierbei wird Ihr Erbanteil effizient in frei verfügbares Geld gewandelt, wobei der Erbengemeinschafts-Spezialist die Koordination, Überwachung und sämtliche Kosten (Anwälte, Gericht und Gutachter) übernimmt. Erst nach Auszahlung Ihres Erbanteils fällt das provisions­basierte Honorar des Erbengemeinschafts-Spezialisten an.

Bei der Variante „Erbabwicklung Direkt“ erhalten Sie bis zu 30% des Erbes bereits bei Beauftragung ausbezahlt.

Die Höhe des Honorars des Erbengemein­schafts-Spezialisten ist von der Größe und Komplexität des Falles abhängig. Das Risiko des zeitlichen und finanziellen Investments trägt zu 100% der Erbengemeinschafts-Spezialist.

Schritt 1

Qualifizierung

Die Qualifizierung ist für eine potenzielle Fall­übernahme essenziell. Nutzen Sie die Online-Qualifizierung des Erbengemein­schafts-Spezialisten, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu ihm auf.

Schritt 2

Beauftragung

Bei erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie vom Erbengemeinschafts-Spezialisten ein Angebot. Nach einem persönlichen Treffen mit dem Erbengemeinschafts-Spezialisten kann die Abwicklung beauftragt werden.

Bei der „Erbabwicklung Direkt“ erhalten Sie sofort einen Teil Ihres Erbanteils ausbezahlt.

Schritt 3

Abwicklung

Der Erbengemeinschafts-Spezialist verwandelt Ihren Erbanteil zu liquidem Geld und übernimmt neben der Koordination alle anfallenden Kosten für Sie. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kümmert sich um die rechtliche Umsetzung.

Schritt 4

Auszahlung

Nach Freilegung Ihres Erbanteils erhalten Sie Ihr Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen. Erst danach fällt das vertraglich festgelegte Honorar des Erbengemeinschafts-Spezialisten an.

Das System hinter der Erbabwicklung

Die Erbabwicklung ist ein duales System, das aus dem Erben­gemein­schafts-Spezialisten und einem externen Rechts­anwalt besteht. Da der Erbengemein­schafts-Spezialist das wirt­schaft­liche Risiko übernimmt, wickelt er Erbfälle aus­schließlich mit von ihm ausgewählten Spitzen­anwälten ab.

Der Erben­gemeinschafts-Spezialist übernimmt die Konzeption, Über­wachung und alle anfallenden Kosten der Abwicklung, während der Rechts­anwalt alle rechtlichen Schritte durch­führt. Sie müssen nur abwar­ten, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

Bei der „Erbabwicklung Direkt“ zahlt der Erbengemeinschafts-Spezialist Ihnen sofort nach Vertragsschluss einen Teil des Erbes aus.

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