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Pflichtteil verkaufen – schnell, sicher & fair

Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil, möchten aber nicht Monate oder gar Jahre auf die Auszahlung warten – oder sich in eine belastende Auseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft begeben? Dann ist der Verkauf Ihres Pflichtteilsanspruchs eine attraktive Alternative.

Mit Erbfinanz verkaufen Sie Ihren Pflichtteil in nur drei klar strukturierten Schritten. Stellen Sie jetzt Ihre kostenlose und unverbindliche Online-Anfrage, lassen Sie sich persönlich zum Verkauf Ihres Pflichtteils beraten und erhalten Sie auf Wunsch ein unverbindliches Angebot für den Pflichtteilsverkauf. Fragen & Antworten

Wie der Verkauf des Pflichtteils Klarheit bei Enterbung schafft

Viele Erben wissen nicht: Ein Pflichtteilsanspruch muss nicht mühsam eingefordert werden – er kann auch verkauft werden. Diese Möglichkeit besteht auch in der Schweiz und bietet eine attraktive Alternative zum oft langwierigen und belastenden Durchsetzungsprozess. Wer seinen Pflichtteilsanspruch verkauft, spart sich die oft belastende Auseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft – und gewinnt dafür etwas viel Wertvolleres: Klarheit und finanzielle Sicherheit. Besonders in schwierigen Zeiten wie einer Enterbung kann das eine spürbare Entlastung sein.

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Pflichtteil verkaufen: Antworten auf häufige Fragen und generelle Informationen zum Ablauf

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Verkauf Ihres Pflichtteilsanspruchs an Erbfinanz sowie rechtliche Informationen rund um den Pflichtteilsverkauf. Sollte Ihre individuelle Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns einfach direkt – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Pflichtteil verkaufen – Was genau bedeutet das?

In Deutschland haben enge Angehörige wie Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Eltern im Erbfall Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Erbe, den sogenannten Pflichtteil. Dieser Anspruch besteht als Geldforderung gegenüber den Erben und kann rechtlich eigenständig durchgesetzt, abgetreten oder verkauft werden.

Beim Verkauf des Pflichtteilsanspruchs geht es nicht um die Veräußerung eines Erbanteils, sondern um die Abtretung eines persönlichen Geldanspruchs gegenüber den Erben. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils an eine dritte Partei wie zum Beispiel Erbfinanz übertragen und dafür einen festen Kaufpreis erhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Vorschriften zum Pflichtteilsrecht ab § 2303 sowie in den Regelungen zur Abtretung von Forderungen.

Der Pflichtteilsverkauf ist somit eine attraktive Lösung für alle, die eine schnelle, konfliktfreie und rechtlich saubere Alternative zum oft langwierigen Pflichtteilsstreit suchen.

Ist eine Zustimmung der Miterben notwendig?

Nein, für den Verkauf eines Pflichtteilsanspruchs ist die Zustimmung der Miterben nicht erforderlich. In Deutschland handelt es sich beim Pflichtteil um einen reinen Geldanspruch gegenüber dem oder den Erben – nicht um einen direkten Anteil am Nachlass. Da dieser Anspruch rechtlich als Forderung gilt, können Pflichtteilsberechtigte frei darüber verfügen und ihn – wie jede andere Forderung – auch an Dritte verkaufen oder abtreten, ohne dass die Miterben dem zustimmen müssen.

Wichtig ist lediglich, dass der Pflichtteilsanspruch entstanden ist, also der Erbfall bereits eingetreten ist. Ab diesem Zeitpunkt kann der Anspruch verkauft werden – unabhängig davon, ob er bereits eingefordert oder ausbezahlt wurde.

Welche Vorteile bietet der Verkauf des Pflichtteils?

Der Verkauf Ihres Pflichtteilsanspruchs bietet Ihnen gleich mehrere entscheidende Vorteile: Sie müssen sich nicht selbst mit der oft komplexen und belastenden Durchsetzung gegenüber den Miterben auseinandersetzen. Statt langwieriger Auseinandersetzungen oder gar gerichtlicher Verfahren erhalten Sie schnell Klarheit – und in der Regel schon innerhalb weniger Tage die vereinbarte Auszahlung direkt auf Ihr Konto.

Zudem kann der Pflichtteilsverkauf helfen, familiäre Konflikte zu vermeiden. Sie schaffen für sich einen klaren Abschluss – finanziell und emotional – und gewinnen damit Planungssicherheit, Unabhängigkeit und Ruhe.

Nach dem Verkauf übernehmen wir gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten sämtliche weiteren Schritte. Für Sie bedeutet das: kein organisatorischer Aufwand, kein rechtliches Risiko und kein zusätzlicher Stress.

Wie hoch ist der Verkaufspreis und wie wird er berechnet?

Der Verkaufspreis orientiert sich an der Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs sowie an den konkreten Umständen des Einzelfalls – etwa der Zusammensetzung des Nachlasses, der Anzahl der Miterben oder dem Stand der bisherigen Abwicklung.

Wir erstellen Ihnen auf dieser Grundlage ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot. Je genauer Ihre Angaben im Anfrageformular sind – insbesondere bei der optionalen Frage zu den Informationen rund um den Erbfall – desto schneller und präziser können wir den möglichen Verkaufspreis für Sie einschätzen.

Nutzen Sie einfach unser kostenfreies Onlineformular oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt – wir melden uns zeitnah mit einem transparenten Angebot bei Ihnen zurück.

Wie läuft der Verkauf eines Pflichtteils ab?

Sie möchten Ihren Pflichtteilsanspruch ohne lange Wartezeiten zu Geld machen? So einfach geht’s mit Erbfinanz:

1. Schritt: Kostenloses Angebot für Ihren Pflichtteilsanspruch anfordern

Tragen Sie Ihre Daten in unser Online-Formular ein und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot für den Verkauf Ihres Pflichtteils oder Erbteils. Dieser Service ist für Sie 100 % kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

2. Schritt: Einigung & notarielle Beurkundung des Erbteilverkaufs

Sind Sie mit unserem Angebot einverstanden, kümmern wir uns um den gesamten Ablauf:
Der Kaufvertrag über Ihren Pflichtteil wird durch unseren erfahrenen Hausnotar vorbereitet und kann bei einem Notar Ihrer Wahl unterzeichnet werden. Erst mit Ihrer Unterschrift wird der Verkauf rechtsgültig – transparent, fair und rechtssicher.

3. Schritt: Auszahlung Ihres Pflichtteils – schnell & zuverlässig

Sobald der notarielle Vertrag abgeschlossen ist, überweisen wir Ihnen den vereinbarten Betrag – in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Damit ist Ihr Pflichtteil abgegolten. Wir übernehmen die vollständige Durchsetzung des Pflichtteils und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Was passiert nach dem Verkauf des Pflichtteils?

Nach Abschluss des Verkaufsvertrages zahlen wir Ihnen den vereinbarten Kaufpreis schnell und zuverlässig aus. Um alles Weitere kümmern wir uns: Wir setzen den Pflichtteilsanspruch in eigenem Namen durch und tragen dabei auch das volle rechtliche und wirtschaftliche Risiko. Für Sie bedeutet das: keine Kosten, keine Verpflichtungen – aber finanzielle Sicherheit.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Für die Prüfung und Abwicklung des Pflichtteilsverkaufs benötigen wir einige grundlegende Unterlagen, um Ihren Pflichtteilsanspruch korrekt einordnen zu können. Dazu gehören:

  • Ein Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser
  • Eine einfache Übersicht oder ein Stammbaum zur Darstellung der Erbfolge
  • Schriftstücke des Nachlassgerichts, sofern vorhanden (z. B. Testament, Eröffnungsprotokoll oder Erbschein)

Keine Sorge: Sie müssen nicht alles perfekt vorbereitet haben. Unsere Experten erklären Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung Schritt für Schritt, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind und wie Sie diese unkompliziert beschaffen können. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – verständlich, persönlich und ohne Bürokratie-Stress.

Kann der Pflichtteil schon zu Lebzeiten des Erblassers verkauft werden?

Nein. Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Ein Verkauf ist daher erst nach Eintritt des Erbfalls möglich – vorher existiert kein durchsetzbarer Anspruch.

Haben Sie Fragen zum Pflichtteilsverkauf?

Sie überlegen, Ihren Pflichtteilsanspruch zu verkaufen oder wissen nicht, wie Sie am besten vorgehen sollen? Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Weg zu finden – kostenfrei, diskret und ohne jede Verpflichtung. Ob telefonisch, per E-Mail oder über unser unkompliziertes Anfrageformular: Melden Sie sich gern – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der Pflichtteilsverkauf ablaufen kann.

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Pflichtteilsrechner: In wenigen Klicks wissen, was Ihnen zusteht

Sie möchten wissen, welcher gesetzliche Pflichtteil Ihnen aus einem Nachlass zusteht - zum Beispiel als Kind, Geschwister, Enkel oder Elternteil? Mit dem kostenfreien Pflichtteils­rechner von Erbfinanz ermitteln Sie Ihren Mindestanspruch schnell und unkompliziert.

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