Erbfinanz ist der Prozessfinanzierer für Ihren PflichtteilErfolgreich klagen auch ohne RechtsschutzPflichtteil durchsetzen bei EnterbungOhne KostenrisikoProzessfinanzierung leicht gemachtUnkomplizierter PflichtteilsverkaufJetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren
Der Pflichtteilsanspruch kann verkauft werden

Gemäß § 2317 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 398 BGB kann ein bereits entstandener Pflichtteilsanspruch grundsätzlich auf einen Dritten übertragen werden.

Fragen & Antworten zum Verkauf

Schnell und einfach eine Auszahlung erhalten

Die Durchsetzung des Pflichtteilanspruchs kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Anstatt auf langwierige Gerichts­entscheidungen warten zu müssen, verfügen Sie durch einen Pflichtteilsverkauf bereits nach kurzer Zeit über liquide Mittel.

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Streitigkeiten um den Nachlass reduzieren

Da die gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteilanspruchs nach dem Verkauf des Pflichtteilsanspruchs durch einen neutralen Dritten erfolgt, können Konflikte in erbrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Familie somit effektiv reduziert werden.

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Emotionale Belastung einer Einklagung umgehen

Durch den Verkauf Ihres Pflichtteils an einen neutralen Dritten entfällt die Notwendigkeit, sich selbst um die Durchsetzung des Anspruchs zu kümmern. Die emotionalen Belastungen einer gerichtlichen Einklagung können somit umgangen werden.

Keine Zustimmung der anderen Erben notwendig

Für den Verkauf des eigenen Pflichtteils ist keine Zustimmung anderer Erben erforderlich. Zudem entfällt durch den Verkauf jegliches Risiko in Bezug auf die Werthaltigkeit des Pflichtteilsanspruchs, da der Verkaufsbetrag sofort ausgezahlt wird.

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So können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch mit Erbfinanz schnell in Bargeld umwandeln

Schritt 1

Angebotsanfrage

Fordern Sie mit unserem Verkaufs­formular kostenlos und unverbind­lich ein Angebot für Ihren Pflichtteilsverkauf an:

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Schritt 2

Anspruch übertragen

Wenn Sie mit dem von uns vorgeschlagenen Kaufpreis einverstanden sind, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unkompliziert an uns übertragen.

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Schritt 3

Auszahlung erhalten

Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages und haben mit der Geltend­machung nichts mehr zu tun. Um alles Weitere kümmern wir uns.

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Hinweis: Ihre Daten werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Es entstehen Ihnen durch eine Kontaktaufnahme über dieses Formular keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

Fragen & Antworten zum Pflichtteils­verkauf

Welche Vorteile bietet der Verkauf des Pflichtteils?

Der Verkauf des Pflichtteils kann eine attraktive Option sein, um Streitigkeiten und langwierige rechtliche Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Durch den Verkauf des Pflichtteils erhalten Sie sofortige finanzielle Mittel, anstatt auf den Ausgang eines potenziell langwierigen Gerichtsstreits zu warten. Dies kann dazu beitragen, den emotionalen Stress und die Spannungen innerhalb der Familie zu reduzieren.

Ein weiterer Vorteil des Verkaufs des Pflichtteils ist die Möglichkeit, eine faire und gerechte finanzielle Vereinbarung zu erzielen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Durch den Verkauf des Pflichtteils haben Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um ihren Anspruch auf den Nachlass in liquide Mittel umzuwandeln.

Wie hoch ist der Verkaufspreis und wie wird er berechnet?

Der Verkaufspreis Ihres Pflichtteils wird individuell bestimmt und richtet sich grundsätzlich nach der genauen Höhe Ihres Pflichtteils­anspruches. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos ein unverbindliches Angebot für den Ankauf Ihres Pflichtteils, nutzen Sie hierfür einfach unser Anfrageformular oder kontaktieren Sie uns. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine erste Einschätzung über die Höhe Ihres Pflichtteils kann Ihnen unser kostenloser Pflichtteilsrechner bieten: Zum Pflichtteilsrechner

Wie funktioniert der Verkauf des Pflichtteils?

Der Verkauf des Pfichtteils­anspruchs muss notariell beurkundet werden. Nachdem wir uns auf den Kaufpreis geeinigt haben, beurkunden wir den Kaufvertrag bei unserem Hausnotar in München und Sie können diesen anschließend bei Ihrem Wunschnotar genehmigen. Erst mit Ihrer Genehmigung ist der Pflichtteilskaufvertrag für beide Parteien rechtlich bindend.

Was passiert nach dem Verkauf des Pflichtteils?

Nach dem Verkauf des Pflichtteils zahlen wir Ihnen den vereinbarten Kaufpreis und kümmern uns im eigenen Namen und auf eigene Kosten um die Geltendmachung des Pflichtteils. Wir tragen auch das wirtschaftliche Risiko, dass wir bei der gerichtlichen Geltendmachung unterliegen. Sie haben mit der Geltendmachung des Pfichtteils nichts mehr zu tun.

Welche Dokumente werden für den Verkauf benötigt?

Wir benötigen die folgenden Dokumente:

  1. Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung
  2. Stammbaum
  3. Sämtliche Schriftstücke des Nachlassgerichts, einschließlich des Testaments

Weitere Infos zu unserem Service finden Sie hier: Erbfinanz Info Flyer (PDF-Datei)

Pflichtteil einklagen ohne Rechtsschutz

Wir helfen enterbten Erben

Erbfinanz: Der Prozess­finanzierer, der für Gerechtigkeit sorgt

Neben dem Pflichtteilsverkauf bietet Ihnen Erbfinanz die Möglichkeit, Ihr Recht auf den Pflichtteil ohne finanzielles Risiko gerichtlich geltend zu machen.

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Pflichtteil durchsetzen
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Auch ohne Rechtsschutz

Erfolgreich klagen mit Ihrem Prozessfinanzierer Erbfinanz:

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Wir unterstützen Sie, wenn Sie enterbt wurden und Ihren gesetzlichen Pflichtteil nicht erhalten haben. Wir übernehmen die Kosten und Risiken, damit Sie sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt ganz auf Ihr Recht konzentrieren können.

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Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und sichern Sie sich mit der Expertise unserer Kooperations­anwälte oder einem Anwalt Ihrer Wahl Ihr Recht auf den Pflichtteil.
Wie berechnet man den Pflichtteil?

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