Enterbt? Wir helfen beim Pflichtteil

Der Pflichtteil sichert nahen Ange­hörigen einen Geldanspruch gegen die Erben. Stockt die Auszahlung, finan­zieren wir die Durchsetzung durch einen Fachanwalt oder kaufen Ihnen den Anspruch direkt ab.

Die drei häufigsten Fälle

Sie fehlen im Testament


Ihr Anteil ist zu klein


Das Haus ist verschenkt

Kostenlos • Ergebnis sofort

Ihr Weg zur Auszahlung


Unsere Lösungen für Ihren Pflichtteil

In vielen Familien wird der Pflichtteil nach der Anmeldung geordnet ausgezahlt. Dafür braucht es uns nicht. Schwierig wird es, wenn hohe Summen im Raum stehen, Antworten auf sich warten lassen oder Werte erstaunlich niedrig ausfallen.

Für diese Fälle gibt es unsere zwei Wege. Vorstrecken müssen Sie bei beiden nichts, wir verdienen aus dem Ergebnis, nicht aus Ihrer Tasche. Der Unterschied liegt darin, wie schnell das Geld kommt, wie hoch es ausfällt und ob Sie die Sache weiter begleiten oder ganz abgeben.

Pflichtteil durchsetzen

Ihr Fachanwalt fordert die volle Summe ein, notfalls vor Gericht. Alle Rechnungen gehen an uns.

Voller Kostenschutz

Rein erfolgsbasiert

Freie Anwaltswahl

Pflichtteil verkaufen

Wir kaufen Ihren Anspruch zum festen Preis. Kurz nach dem Notartermin ist das Geld da.

Direkte Auszahlung

Kein Prozessrisiko

Sofortiger Abschluss

So funktioniert unser Modell


Damit Ihr gutes Recht
nicht am Geld scheitert

Wer seinen Pflichtteil gegen Widerstand einfordern will, geht normalerweise in Vorleistung. Anwalt, Gericht und Gutachter wollen bezahlt sein, lange bevor die Erben zahlen, und die Rechtsschutzversicherung hilft im Erbrecht selten weiter. So geben viele Berechtigte auf, obwohl ihr Anspruch gut begründet ist.

Deshalb gibt es Erbfinanz. Wir investieren unser eigenes Kapital in Ihren Fall und verdienen nur dann, wenn am Ende Geld bei Ihnen ankommt.

Wir gewinnen nur mit Ihnen

Ihr Anwalt, Ihre Wahl

Sie müssen nicht selbst streiten

Unsere Partner


ErbTeilung - Wir machen Ihren Erbteil/Bruchteil zu Geld.
DVEV - Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.
HEREDITAS Ratgeber Erbengemeinschaft

Häufige Fragen zu Ablauf und Modell

Für wen ist Erbfinanz gedacht?

Für nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, denen ein Pflichtteil zusteht und die bei der Auszahlung nicht weiterkommen. Das betrifft Menschen, die im Testament übergangen wurden, ebenso solche, die weniger erhalten sollen, als ihnen zusteht, oder deren Anspruch sich erst aus verschenktem Vermögen ergibt. Typisch sind Situationen, in denen Antworten ausbleiben, Bewertungen nicht nachvollziehbar sind oder die Zahlung immer wieder verschoben wird.

Brauche ich Erbfinanz, um an meinen Pflichtteil zu kommen?

Nein. Den Pflichtteil fordern Sie ganz regulär bei den Erben ein, und in vielen Familien wird er ohne Streit ausgezahlt. Wir werden erst dann relevant, wenn dieser normale Weg blockiert ist, etwa weil keine Auskunft kommt, die Zahlen nicht zusammenpassen wollen oder sich alles über Monate zieht. Dann übernehmen wir das Kostenrisiko der Durchsetzung oder kaufen den Anspruch an, damit die Sache für Sie nicht am Geld oder an der Geduld scheitert.

Warum reicht ein Anwalt allein oft nicht aus?

Für die Durchsetzung gegen Widerstand ist ein Anwalt unverzichtbar, das wirtschaftliche Risiko bleibt aber bei Ihnen. Honorare, Gerichtsvorschuss und Gutachten werden fällig, lange bevor die Erben zahlen, und wer einen Prozess verliert, trägt zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Rechtsschutzversicherungen schließen Erbstreitigkeiten meist aus. Genau diese Lücke schließen wir. Wir übernehmen sämtliche Kosten, und Ihr Anwalt kann den Fall führen, ohne dass Ihr Budget die Strategie begrenzt.

Welcher der beiden Wege passt zu mir?

Das hängt vor allem davon ab, wie lange Sie warten können und wie viel Ihnen ein fester Betrag bedeutet. Die finanzierte Durchsetzung zielt auf die volle Höhe und braucht dafür Zeit. Der Verkauf bringt in wenigen Tagen einen festen, dafür niedrigeren Betrag, und die Sache ist für Sie erledigt. Festlegen müssen Sie sich vor einer Anfrage nicht. Nach der Prüfung sprechen wir eine klare Empfehlung aus, die Entscheidung bleibt Ihre Sache.

Was kostet mich das?

Anfrage und Prüfung kosten nichts, und auch danach gehen Sie nie in Vorleistung. Bei der Finanzierung tragen wir alle Kosten und erhalten im Erfolgsfall die vorab vereinbarte Beteiligung, scheitert die Durchsetzung, zahlen Sie nichts zurück. Beim Verkauf zahlen wir einen festen Kaufpreis unter dem vollen Wert des Anspruchs und übernehmen dafür Risiko und Aufwand komplett. Beides steht fest, bevor Sie unterschreiben.

Wie läuft die erste Anfrage ab?

Über das Formular sagen Sie uns kurz, worum es geht, vieles davon lässt sich einfach ankreuzen. Exakte Zahlen oder Dokumente brauchen Sie nicht. Wir sehen uns jeden Fall einzeln an und melden uns meist innerhalb weniger Tage mit einer ersten Einschätzung. Von der Anfrage erfährt niemand etwas, auch die Erben nicht.

Sagen Sie uns kurz, worum es geht


Ein paar grobe Angaben zu Ihrem Fall genügen, exakte Zahlen oder Dokumente brauchen Sie nicht. Ihre Anfrage sehen wir uns persönlich an, und Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch dann, wenn die beste Antwort lautet, dass Sie uns gar nicht brauchen.

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