Enterbt oder zu wenig erhalten
Steht Ihnen überhaupt ein Pflichtteil zu?
Eine erste Einschätzung bekommen Sie kostenlos mit fünf kurzen Fragen. Danach sehen Sie, ob ein Pflichtteil bei Ihnen in Betracht kommt und was meist nötig ist, bis das Geld tatsächlich ankommt.
Ihre Möglichkeiten
Zwei Wege, wenn die Auszahlung stockt
Meist wird der Pflichtteil auf die erste Aufforderung hin ausgezahlt, und die Sache ist erledigt.
Schwierig wird es, wenn keine Auskunft kommt, das Elternhaus zu niedrig angesetzt wird oder sich alles über Monate zieht. Dann können wir die Kosten der Durchsetzung übernehmen oder Ihnen den Anspruch abkaufen. In beiden Fällen steht vorher fest, was es Sie kostet, und Sie zahlen nichts vorab.
-
Mehr zur Finanzierung
Pflichtteil durchsetzen
Ihre Kanzlei fordert die volle Summe ein, notfalls vor Gericht. Die Rechnungen gehen an uns.
-
Mehr zum Verkauf
Pflichtteil verkaufen
Wir kaufen Ihren Anspruch zum festen Preis. Kurz nach dem Notartermin ist das Geld da.
Das Prinzip dahinter
Damit Ihr gutes Recht nicht am Geld scheitert
Wer den Pflichtteil gegen Widerstand einfordert, muss normalerweise in Vorleistung gehen. Für Kanzlei, Gericht und Gutachten werden Vorschüsse fällig, lange bevor die Erben zahlen, und die Rechtsschutzversicherung springt im Erbrecht selten ein. So geben viele auf, obwohl ihr Anspruch gut begründet ist.
Deshalb gibt es Erbfinanz. Wir übernehmen die Kosten der Durchsetzung und tragen das Kostenrisiko. Unsere Beteiligung geht erst von dem Geld ab, das bei Ihnen ankommt.
-
Hinhalten verliert an Wirkung
Weil wir die Kosten tragen, geraten Sie durch steigende Rechnungen nicht unter Druck. Viele Fälle enden mit einer Einigung, ohne dass ein Gericht entscheiden muss.
-
Die Kanzlei wählen Sie selbst
Den Fall führt eine Kanzlei für Erbrecht. Wenn Sie schon eine haben, arbeiten wir mit ihr zusammen. Sonst schlagen wir Ihnen eine passende vor.
-
Sie müssen nicht mit den Erben verhandeln
Briefe, Fristen und Verhandlungen übernimmt die Kanzlei, notfalls auch die Klage. Jedes Angebot der Erben bespricht sie mit Ihnen.
Häufige Fragen zu Ablauf und Modell
Was die meisten wissen möchten, bevor sie sich bei uns melden.
Für wen ist Erbfinanz gedacht?
Für nahe Angehörige, meist Kinder oder Ehepartner, denen ein Pflichtteil zusteht und die bei der Auszahlung nicht weiterkommen. Das betrifft Menschen, die im Testament übergangen wurden oder weniger erhalten sollen, als ihnen zusteht. Manchmal ergibt sich der Anspruch auch erst aus Schenkungen zu Lebzeiten. Typisch sind Situationen, in denen Antworten ausbleiben, Bewertungen nicht nachvollziehbar sind oder die Zahlung immer wieder verschoben wird.
Wann ist Erbfinanz der richtige Partner?
Wenn Sie allein nicht weiterkommen. Viele Pflichtteile werden ohne Streit ausgezahlt, dann brauchen Sie uns nicht. Anders ist es, wenn keine Auskunft kommt, die Zahlen nicht stimmen oder sich alles über Monate zieht. Mit solchen Fällen haben wir täglich zu tun und kennen die typischen Hürden. Dann können wir gegen eine vorher vereinbarte Beteiligung die Kosten der Durchsetzung und das Kostenrisiko übernehmen oder Ihnen den Anspruch abkaufen.
Warum reicht eine Kanzlei allein oft nicht aus?
Gegen Widerstand kommen Sie ohne Kanzlei kaum weiter, das finanzielle Risiko tragen Sie dabei aber selbst. Honorare, Gerichtskosten und Gutachten werden fällig, lange bevor die Erben zahlen, und Rechtsschutzversicherungen schließen Erbstreitigkeiten meist aus. Wir übernehmen diese Kosten und tragen das Kostenrisiko. Unsere vorher vereinbarte Beteiligung geht erst von dem Geld ab, das bei Ihnen ankommt. So kann die Kanzlei zum Beispiel ein Gutachten zum tatsächlichen Wert einer Immobilie einholen, ohne dass Sie es vorab bezahlen.
Welcher der beiden Wege passt zu mir?
Das hängt vor allem davon ab, wie lange Sie warten können und wie viel Ihnen ein fester Betrag bedeutet. Die finanzierte Durchsetzung zielt auf die volle Höhe und braucht dafür Zeit. Der Verkauf bringt wenige Tage nach dem Notartermin einen festen, dafür niedrigeren Betrag, und die weitere Durchsetzung übernehmen wir. Festlegen müssen Sie sich vor einer Anfrage nicht. Wir erklären Ihnen offen, wie beides in Ihrem Fall aussähe, und Sie entscheiden.
Was kostet mich das?
Die Anfrage kostet nichts, und auch danach müssen Sie nichts vorstrecken. Bei der Finanzierung tragen wir die Kosten der Durchsetzung, und die vorher vereinbarte Beteiligung geht erst von dem Geld ab, das bei Ihnen ankommt. Das Kostenrisiko liegt damit bei uns. Beim Verkauf erhalten Sie einen festen Kaufpreis unter dem vollen Betrag, und den weiteren Aufwand tragen dann wir. Wenn wir einen Fall nicht übernehmen können, sagen wir Ihnen das offen.
Wie läuft die erste Anfrage ab?
Über das Formular schildern Sie uns Ihre Lage, vieles davon lässt sich einfach ankreuzen. Unterlagen brauchen Sie dafür nicht. Wir sehen uns jeden Fall einzeln an und melden uns meist innerhalb weniger Tage bei Ihnen. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich, auch gegenüber den Erben.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht
Ein paar grobe Angaben zu Ihrem Fall genügen, exakte Zahlen oder Dokumente brauchen Sie nicht. Ihre Anfrage sehen wir uns persönlich an und sagen Ihnen, welcher der beiden Wege für Sie infrage kommt.








