Der einfachste Weg: Ihre unverbindliche Anfrage

Schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe über unser kurzes Formular. Grobe Angaben genügen völlig, Sie brauchen keine Unterlagen und gehen keine Verpflichtung ein.

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Häufige Fragen


Was passiert im ersten Gespräch?

Wir stellen Ihnen einige konkrete Fragen zu den wichtigsten Eckdaten Ihrer Situation. Das schafft für beide Seiten schnell Klarheit darüber, wie wir Sie optimal unterstützen können – sei es durch eine Prozessfinanzierung, einen direkten Ankauf oder eine Expertenvermittlung. Sie erhalten von uns eine ehrliche, rein kaufmännische Einschätzung der Machbarkeit, ganz transparent und auf den Punkt.

Brauche ich schon Unterlagen?

Für den ersten Schritt reicht eine kurze Schilderung Ihrer Lage völlig aus. Es ist ganz normal, dass Papiere oder genaue Werte zum Nachlass anfangs noch fehlen – für eine erste Einschätzung sind diese auch nicht notwendig. Als unabhängiger Partner bewerten wir zunächst absolut neutral die wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihres Falles und prüfen gemeinsam, ob unser Modell für Ihren Pflichtteilsfall Sinn macht und auf welchem Weg wir Sie am besten unterstützen können.

Was kostet mich die erste Einschätzung?

Nichts. Ihre Anfrage und unsere kaufmännische Prüfung sind für Sie kostenfrei, unabhängig davon, wie Sie sich danach entscheiden. Kosten oder eine Beteiligung entstehen erst, wenn Sie einen unserer Lösungswege nutzen, und auch dann nur auf Grundlage einer Vereinbarung, die wir vorab transparent mit Ihnen treffen.

Bleibt meine Anfrage vertraulich?

Selbstverständlich. Wir behandeln Ihren Anruf und Ihre Nachrichten mit strengster Diskretion. Weder Ihre Verwandten noch die Gegenseite erfahren von unserem Austausch. Sie können in einem völlig geschützten und sicheren Rahmen mit uns über Ihre Situation sprechen.

Muss ich selbst gegen die Erben vorgehen?

Nein. Die rechtliche Auseinandersetzung führt immer ein Fachanwalt, nicht Sie persönlich. Bei einer Prozessfinanzierung tragen wir zudem das Kostenrisiko der Durchsetzung. Wenn Ihnen ein zügiger Abschluss wichtiger ist als das letzte Prozent, kommt auch der Verkauf Ihres Anspruchs in Betracht. Dann übernehmen wir, und die Auseinandersetzung mit den Erben ist für Sie beendet.

Was ist, wenn ich schon einen Anwalt habe?

Das ist kein Hindernis, im Gegenteil. Wenn Sie bereits anwaltlich vertreten sind, arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen und halten uns bei der rechtlichen Durchsetzung bewusst im Hintergrund. Sollten Sie noch keine Vertretung haben, ist das ebenso wenig ein Problem – auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Spezialisten aus unserem Netzwerk. Die rechtliche Führung liegt in beiden Fällen bei Ihrem Anwalt, wir sorgen für den finanziellen Rückhalt.