Gut zu wissen vor Ihrer Anfrage
Dann geben Sie einfach an, dass Sie noch unsicher sind, das ist ein häufiger Grund für eine Anfrage. Unterlagen brauchen Sie keine, es genügt, wer verstorben ist und wie Sie verwandt waren. Wenn Sie es vorher selbst einordnen möchten, führt Sie die Pflichtteil-Ersteinschätzung in zwei Minuten durch ein paar Fragen und zeigt Ihnen gleich am Bildschirm, ob ein Pflichtteil in Betracht kommt.
Ja. Die Anfrage kostet nichts, und Sie binden sich damit an nichts. Ihre Angaben nutzen wir nur, um zu prüfen, ob unser Modell für Sie infrage kommt, und um Ihnen zu sagen, was wir dazu sehen. Geld verdienen wir erst, wenn es zu einer Zusammenarbeit kommt und am Ende auch bei Ihnen etwas ankommt. Alles davor ist für Sie kostenfrei.
Nein. Ihre Anfrage bleibt zwischen Ihnen und uns. Weder die Erben noch sonst jemand aus der Familie bekommt davon etwas mit, auch dann nicht, wenn am Ende keine Zusammenarbeit zustande kommt. Nach außen sichtbar wird die Sache erst, wenn Sie sich dafür entschieden haben, und den Kontakt zur anderen Seite übernimmt dann ein Fachanwalt.
Nicht unbedingt. Der Pflichtteil verjährt in der Regel drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod erfahren haben und davon, dass Sie übergangen wurden. Es kommt also nicht auf den Todestag an, sondern darauf, ab wann Sie Bescheid wussten. Wenn Sie unsicher sind, ob die Frist noch läuft, melden Sie sich lieber zeitnah.
Meistens nicht. Häufig zahlen die Erben, sobald ein Fachanwalt die Sache übernimmt, und viele Auseinandersetzungen enden mit einer Einigung ohne Gerichtsverfahren. Und wenn Sie den Streit gar nicht führen wollen, gibt es den Ankauf. Dann geht der Anspruch auf uns über und die Sache mit den Erben ist nicht mehr Ihre.
Ihre Angaben liest bei uns ein Mensch. Wir sehen uns an, ob eine Finanzierung oder ein Ankauf infrage kommt, und melden uns anschließend bei Ihnen. Das dauert meist ein paar Tage, weil wir jeden Fall einzeln ansehen. Im Gespräch sagen wir Ihnen offen, welcher Weg aus unserer Sicht passt, und auch, wenn wir keinen sehen.
Die Reihenfolge macht keinen Unterschied, Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht. Wenn Sie ohnehin einen Anwalt einschalten wollten, tun Sie das ruhig zuerst. Wenn Sie noch niemanden haben, müssen Sie nicht erst suchen, bevor Sie sich melden. Auf Wunsch vermitteln wir kooperierende Fachanwälte für Erbrecht. Was wir Ihnen sagen können, betrifft Finanzierung und Ankauf, die rechtliche Seite gehört zum Anwalt.
Den behalten Sie. Wenn Sie bereits vertreten sind, arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen und übernehmen die Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht. Falls Sie noch keinen haben, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch kooperierende Fachanwälte für Erbrecht. Die Durchsetzung selbst führt in beiden Fällen immer ein Anwalt und nie wir. Wir stehen finanziell dahinter.




