Pflichtteil berechnen
Der Rechner zeigt nach Ihren Angaben, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht und wie hoch er ausfällt. Den Wert des Nachlasses müssen Sie dafür nicht kennen.
- Quote
in Prozent - Schätzung
in Euro - Schritte
zur Zahlung
Hinweis: Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Wie gross ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte dessen, was man ohne Testament geerbt hätte (§ 2303 BGB). Wie viel das ist, hängt von der Familie ab. Die vier Beispiele rechnen deshalb alle mit derselben Familie, einem Ehepaar ohne Ehevertrag und seinen zwei Kindern.
Der Ehepartner erbt allesPflichtteil je Kind
50.000 €ein Achtel
Ein Elternteil stirbt, und der Ehepartner erbt alles, wie es beim Berliner Testament üblich ist. Ohne Testament hätte jedes der beiden Kinder ein Viertel geerbt, der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also ein Achtel.
Mehr zum Berliner Testament
Ein Kind erbt allesPflichtteil des anderen Kindes
100.000 €ein Viertel
Ein verwitweter Elternteil stirbt und hinterlässt alles einem der beiden Kinder. Ohne Testament hätten beide je die Hälfte geerbt, das andere Kind kann deshalb ein Viertel als Pflichtteil verlangen.
Mehr zum Pflichtteil für Kinder
Die Kinder erben allesPflichtteil des Ehepartners
50.000 €ein Achtel
Ein Elternteil stirbt und hinterlässt alles den beiden Kindern. Der Ehepartner kann ein Achtel als Pflichtteil verlangen, weil dafür nur sein Erbteil von einem Viertel zählt. Dazu kann der Zugewinnausgleich kommen, wenn das Vermögen des Verstorbenen in der Ehe stärker gewachsen ist als sein eigenes.
Mehr zum Pflichtteil für Ehepartner
Ein Kind erbt zu wenigAnspruch des Kindes
30.000 €die Differenz
Ein Elternteil stirbt, und eines der Kinder ist im Testament zwar bedacht, aber mit weniger, als sein Pflichtteil ausmacht. Im Beispiel erbt es 20.000 Euro, sein Pflichtteil von einem Achtel läge bei 50.000 Euro. Die fehlenden 30.000 Euro kann es von den Miterben verlangen.
Mehr zur Berechnung des PflichtteilsDie Beispiele sind vereinfacht. Wie hoch der Betrag tatsächlich ausfällt, hängt vom Wert des Nachlasses ab.
Was zählt zum Nachlass?
Für den Betrag kommt es auf den Wert des Nachlasses an. Maßgeblich ist, was am Todestag vorhanden war, also das gesamte Vermögen der verstorbenen Person abzüglich ihrer Schulden (§ 2311 BGB).
Gehörte das Haus beiden Eheleuten, zählt nur der Anteil des verstorbenen Partners. Schenkungen aus den letzten zehn Jahren können den Pflichtteil dagegen erhöhen (§ 2325 BGB).
Kennen Sie den Wert ungefähr, schätzt der Rechner auch den Betrag in Euro.
Pflichtteil berechnenBeispielrechnung
- Vermögen am TodestagImmobilien, Konten, Wertpapiere und Hausrat
- 420.000 €
- Schulden und BestattungKredite, offene Rechnungen und die Beerdigung
- − 20.000 €
- Wert des Nachlasses
- 400.000 €
- Pflichtteilbei einem Anteil von einem Achtel
- 50.000 €
Wie wird der Pflichtteil ausgezahlt?
Der Pflichtteil wird in Geld ausgezahlt, allerdings erst, wenn Sie ihn bei den Erben einfordern. Weil zunächst nur die Erben Einblick in den Nachlass haben, beginnt alles mit einer Auskunft.
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Auskunft verlangen
Sind Sie enterbt, können Sie von den Erben ein Verzeichnis verlangen, in dem der gesamte Nachlass aufgeführt ist. Auf Wunsch wird es von einem Notar erstellt (§ 2314 BGB).
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Werte ermitteln lassen
Bei Immobilien oder Firmenanteilen steht der Wert nicht von vornherein fest, deshalb können Sie ein Gutachten verlangen, das aus dem Nachlass bezahlt wird.
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Zahlung fordern
Sobald der Betrag feststeht, können Sie die Erben schriftlich zur Zahlung auffordern. Für all das bleiben Ihnen in der Regel drei Jahre, danach ist der Anspruch verjährt.




