Probleme mit
Ihrem Pflichtteil?
Wir zeigen Ihnen unverbindlich Ihre Handlungsoptionen.
Hilfe bei der Umsetzung
Durchsetzen oder Verkauf
Reiner Geldanspruch: Der Pflichtteil ist immer ein reiner Auszahlungsanspruch in Geld (es geht nicht um bestimmte Gegenstände wie Schmuck).
Schenkungen zählen mit: Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann sich Ihr finanzieller Anspruch oft noch erhöhen.
Aktives Einfordern: Da eine Auszahlung selten automatisch erfolgt, müssen Sie Ihren Anteil direkt bei den Erben geltend machen.
Verjährungsfrist beachten: Ihr Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in der Regel nach drei Jahren.