Was Ehegatten trotz Testament als Pflichtteil zusteht und wie dieser berechnet wird
Wer ein Leben lang gemeinsam gewirtschaftet hat, geht meist von einer automatischen Absicherung im Trauerfall aus. Die rechtliche Realität ist jedoch oft eine andere: Durch Testamente oder Schenkungen an Kinder wird der überlebende Ehepartner häufig auf den gesetzlichen Mindestanspruch – den Pflichtteil – gesetzt.
Entscheidend ist hierbei der Charakter dieses Anspruchs: Es handelt sich um eine reine Forderung auf Zahlung von Bargeld. Der Pflichtteil gewährt kein Miteigentum an der Immobilie und kein Mitspracherecht bei der Nachlassgestaltung. Das führt unweigerlich zu Konflikten, wenn liquide Mittel gegenüber Miterben eingefordert werden müssen, während das Vermögen in Sachwerten gebunden ist. Dieser Beitrag beleuchtet, wie der Güterstand die Anspruchshöhe bestimmt, welche Fallstricke bei Immobilien existieren und wie sich diese Ansprüche rechtssicher realisieren lassen, ohne die finanzielle Belastung eines Rechtsstreits scheuen zu müssen.
Gesetzliche Erbfolge vs. Pflichtteil: So unterscheiden sich Ihre Ansprüche
Um zu verstehen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteil zustehen kann, muss zunächst die gesetzliche Erbfolge betrachtet werden. Ohne ein Testament würde der überlebende Ehegatte neben den Kindern des Verstorbenen im Regelfall einen Teil des Erbes erhalten. Falls der überlebende Partner jedoch im Testament übergangen oder auf einen Anteil gesetzt wurde, der hinter dem gesetzlichen Minimum zurückbleibt, kann grundsätzlich das Pflichtteilsrecht zum Tragen kommen.
Dabei ist die klare Trennung wichtig, dass gesetzliche Erben meist Teil einer Erbengemeinschaft werden. In diesem Fall gehört ihnen ein Bruchteil an jedem Gegenstand, jedem Konto und auch an der gemeinsamen Immobilie. Der Pflichtteil hingegen macht den Hinterbliebenen zum Gläubiger der Erben, da dieser Anspruch lediglich ein Forderungsrecht darstellt. Als Grundlage für die Berechnung dient im Regelfall die Hälfte dessen, was bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament angefallen wäre. Dieser Anspruch entsteht zwar unmittelbar mit dem Tod des Partners, muss jedoch gegenüber den Erben aktiv eingefordert werden.
Berechnung des Pflichtteils: Welchen Einfluss hat der Güterstand auf die Quote?
Dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, ist die gesetzliche Richtlinie, doch beim Ehegatten hängt die Basis dieser Rechnung entscheidend davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Das deutsche Recht unterscheidet hier verschiedene Szenarien, die in der Regel zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft: Wahlrecht zwischen kleinem und großem Pflichtteil
Sofern kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, lebten die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wenn ein Ehepartner in dieser Konstellation enterbt wird oder das Erbe ausschlägt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht bestehen, das innerhalb sehr kurzer gesetzlicher Fristen ausgeübt werden muss.
Der sogenannte „kleine“ Pflichtteil bedeutet, dass Betroffene ihren Pflichtteil auf Basis der nicht erhöhten gesetzlichen Erbquote fordern und zusätzlich den konkret berechneten Zugewinnausgleich verlangen können. Dieser Weg kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn während der Ehe sehr hohe Vermögenswerte aufgebaut wurden. Beim „großen“ Pflichtteil wird der Zugewinn hingegen pauschal abgegolten, indem der gesetzliche Erbteil um ein Viertel erhöht wird. Die Basis für den Pflichtteilsanspruch beträgt in dieser Konstellation bei vorhandenen Kindern dann häufig ein Viertel des Nachlasswertes, wobei die genaue Quote stets von der Anzahl der weiteren gesetzlichen Erben abhängt.
Besonderheiten bei Gütertrennung: So verändert sich der Pflichtteilsanspruch
Bei einer vereinbarten Gütertrennung gibt es keinen Zugewinnausgleich, weshalb sich der Anspruch maßgeblich nach der Anzahl der miterbenden Kinder richtet. Falls beispielsweise zwei Kinder vorhanden sind, erben der Ehegatte und die Kinder zu gleichen Teilen, sodass die gesetzliche Erbquote in diesem Fall ein Drittel betragen würde. Daraus resultiert dann ein Pflichtteil, der bei einem Sechstel des Nachlasswertes liegen kann. Je nach Anzahl der Kinder verschieben sich diese Anteile jedoch entsprechend.
Beispielrechnung
Um die Theorie greifbar zu machen, betrachten wir ein typisches Szenario: Ein Ehepartner verstirbt und hinterlässt eine Immobilie im Wert von 500.000 € sowie Barvermögen von 100.000 €. Es sind zwei gemeinsame Kinder vorhanden, der überlebende Partner wurde im Testament enterbt.
| Ausgangslage | Zugewinngemeinschaft (Standard) | Gütertrennung |
| Gesamtnachlass | 600.000 € | 600.000 € |
| Gesetzliche Quote | 1/2 (300.000 €) | 1/3 (200.000 €) |
| Pflichtteilsanspruch | 150.000 € (der „große“) | 100.000 € |
In diesem Beispiel macht der Güterstand einen Unterschied von 50.000 € aus. Würde der Wert der Immobilie durch ein fehlerhaftes Gutachten nur mit 400.000 € angesetzt, verlöre der Hinterbliebene im ersten Fall sofort 12.500 € seines rechtmäßigen Anspruchs. Genau hier setzt unsere Prüfung an, um solche Verluste zu verhindern.
Pflichtteil beim Berliner Testament: Risiken und Zahlungsverpflichtungen für Witwer und Witwen
Das Berliner Testament stellt eine der am häufigsten gewählten Formen der Nachlassplanung dar, da sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, während die Kinder meist erst nach dem Tod des länger lebenden Partners (als Schlusserben) erben sollen. Rechtlich bedeutet dies jedoch, dass die Kinder im ersten Erbfall im Sinne des Pflichtteilsrechts meist als enterbt gelten.
Für den überlebenden Partner kann dies zu einer belastenden Situation führen, da die Kinder durch die Enterbung grundsätzlich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil geltend machen können. Da der Pflichtteil eine Geldschuld darstellt, ist die Summe im Regelfall zeitnah zur Auszahlung fällig, wodurch oft die Frage der Liquidität im Raum steht. Wenn der Großteil des Vermögens in der selbst genutzten Immobilie gebunden ist, kollidiert der geplante Schutz des Partners häufig mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber den Kindern, sofern keine einvernehmliche Lösung oder rechtliche Stundungsmöglichkeiten greifen.
Immobilien im Nachlass: Wertermittlung und Auszahlung des Pflichtteils
Die größte Herausforderung bei der Berechnung des Pflichtteils liegt meist in der Bewertung von Immobilien, da der Anspruch auf einem Prozentsatz des Gesamtwertes basiert und der ermittelte Verkehrswert somit direkten Einfluss auf die Auszahlungssumme hat. In der Praxis prallen hier oft gegensätzliche Interessen aufeinander, da Erben den Wert einer Immobilie häufig eher niedrig ansetzen, während Hinterbliebene auf eine realistische Wertermittlung angewiesen sind, um den gesetzlichen Anteil zu sichern.
Ein neutrales Sachverständigengutachten stellt hierbei oft einen wichtigen Weg zu einer objektiven Lösung dar. Da solche Gutachten jedoch kostspielig sein können, schrecken viele Betroffene davor zurück, den tatsächlichen Wert des Nachlasses fachmännisch prüfen zu lassen.
Immobilienbewertung: Worauf es wirklich ankommt
Die Bewertung eines Hauses oder einer Wohnung ist kein exakter mathematischer Prozess, sondern oft Verhandlungssache. Um sicherzustellen, dass Ihr Pflichtteil auf einer fairen Basis berechnet wird, sollten Sie folgende Faktoren kennen:
- Stichtagswert: Entscheidend ist der Verkehrswert der Immobilie exakt am Todestag des Erblassers, nicht der Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung.
- Bewertungsverfahren: Je nach Immobilie kommen unterschiedliche Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) zum Einsatz, die zu drastisch unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
- Niederstwertprinzip: Bei Schenkungen von Immobilien zu Lebzeiten gilt oft eine besondere Regelung, um den Pflichtteil vor bewusster Schmälerung zu schützen.
Unser Rat: Verlassen Sie sich bei Immobilien nicht auf pauschale Schätzungen der Erben. Da die Kosten für ein Gegengutachten den Nachlass mindern, ist eine professionelle Prüfung oft der einzige Weg, um fünfstellige Einbußen bei Ihrer Auszahlung zu verhindern.
Auskunftsanspruch und Verjährung: So sichern Sie Ihren Pflichtteil rechtzeitig
Ein weiteres Hindernis stellt oft die Informationslücke dar, da Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich einen umfassenden Auskunftsanspruch gegenüber den Erben haben. Diese sind verpflichtet, auf Verlangen ein vollständiges Bestandsverzeichnis des Nachlasses vorzulegen. Da diese Auskunft in der Praxis mitunter unvollständig erteilt werden kann, ist eine sorgfältige Prüfung oft entscheidend für eine präzise Berechnung.
Zudem sollte die Zeit im Blick behalten werden, da der Anspruch auf den Pflichtteil grundsätzlich einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt. Diese Frist beginnt im Regelfall am Ende des Jahres, in dem der Berechtigte Kenntnis vom Tod des Erblassers und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung (z. B. der Enterbung im Testament) erlangt hat. Wer ohne rechtliche Klärung zu lange wartet, riskiert unter Umständen den Verlust der Ansprüche durch Verjährung.
Strategien zur Durchsetzung: Den Pflichtteil ohne Kostenrisiko realisieren
Die Kosten für spezialisierte Anwälte, Gerichte und Sachverständigengutachten können Summen erreichen, die gerade in einer emotional belastenden Zeit eine unüberwindbare Hürde darstellen. Viele Betroffene verzichten aus Angst vor diesem finanziellen Risiko auf ihren rechtmäßigen Pflichtteil. Wir von Erbfinanz haben uns darauf spezialisiert, genau dieses Hindernis für Sie zu beseitigen. Als spezialisierter Finanzierer ermöglichen wir Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, indem wir das gesamte Kostenrisiko übernehmen.
In diesem Modell werden sämtliche notwendigen Anwalts- und Gutachterkosten durch uns vollständig vorfinanziert. Eine Vergütung in Form einer vorab vereinbarten Erfolgsbeteiligung fällt für Sie nur dann an, wenn wir tatsächlich eine Auszahlung für Sie realisieren können. Sollte das Verfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden, tragen wir die entstandenen Kosten allein. Für Sie bedeutet das die Sicherheit, Ihre Ansprüche ohne Einsatz von eigenem Kapital oder persönliches Ausfallrisiko geltend zu machen.
Fazit: Rechtliche Ansprüche als Grundlage für wirtschaftliche Sicherheit
Der Pflichtteil für Ehegatten ist ein wesentliches Instrument, um die finanzielle Stabilität nach dem Verlust des Partners zu wahren. Die Ermittlung der tatsächlichen Höhe ist dabei jedoch keine pauschale Angelegenheit, sondern wird maßgeblich vom Güterstand und der individuellen Zusammensetzung des Nachlasses beeinflusst. Insbesondere wenn Immobilien im Spiel sind, entwickeln sich die rechtlichen Ansprüche oft zu einer Belastungsprobe, die ohne professionelle Unterstützung kaum zu bewältigen ist.
Bei Erbfinanz sorgen wir dafür, dass Sie sich nicht durch die Sorge vor komplexen Auskunftsrechten oder hohen Vorabkosten für Gutachten von Ihrem Weg abbringen lassen müssen. Wir ebnen Ihnen den Weg zu Ihrem fairen Anteil am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen – und zwar ohne finanzielles Wagnis. Ob wir Sie durch unsere Prozessfinanzierung unterstützen oder Ihnen durch den direkten Ankauf Ihres Pflichtteilsanspruchs sofortige Liquidität verschaffen, entscheiden Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. Unser Ziel ist es, bestehende Rechte für Sie realisierbar zu machen und Ihnen die nötige Klarheit für Ihre Zukunft zurückzugeben.
Blockieren die Erben oder fehlen Ihnen die Mittel für Ihr Recht?
Die Durchsetzung eines Pflichtteils scheitert oft nicht am Recht, sondern an den Kosten für Anwälte und Gutachter oder an der langen Wartezeit. Wir von Erbfinanz sorgen dafür, dass Ihr Kapital nicht zum Hindernis wird. Wir finanzieren das gesamte Verfahren inklusive aller Gutachterkosten vor, sodass Sie ohne eigenes finanzielles Risiko zu Ihrem Recht kommen.
Wenn Sie nicht auf das Ende einer rechtlichen Auseinandersetzung warten möchten, bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihren Anspruch direkt an uns zu verkaufen – für sofortige Liquidität ohne Wartezeit.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen wie Finanzierung oder Ankauf erfolgt ausschließlich auf Grundlage individueller Verträge und Bedingungen.
