Infos und Wissenswertes für Kanzleien
1. Was genau bedeutet Pflichtteilsabwicklung?
Pflichtteilsabwicklung bedeutet, dass wir als Erbfinanz sämtliche Kosten des Rechtsstreits Ihres Mandanten übernehmen, d.h. sowohl die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als auch eventuell anfallende Gutachter- oder Sachverständigengebühren.
Im Gegenzug erhalten wir ausschließlich im Erfolgsfall eine vorher mit Ihrem Mandanten vereinbarte prozentuale Erfolgsbeteiligung, im Falle des gerichtlichen Unterliegens übernehmen wir sämtliche Kosten des Rechtsstreits.
2. Ich habe einen Mandanten, der an einer Pflichtteilsabwicklung interessiert ist. Was sind die nächsten Schritte?
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:Jetzt Kontakt aufnehmen
- Im Anschluss erhalten Sie Zugang zu unserem Portal, wo Sie wichtige Dokumente wie Testament oder ein Nachlassverzeichnis hochladen können. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an kontakt@erbfinanz.de und ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Anschließend prüfen wir den Fall und senden Ihrem Mandanten – nach positiver Prüfung – unseren Vertrag zur Pflichtteilsabwicklung zu. Eine Vertragsbeziehung besteht ausschließlich zwischen uns und Ihrem Mandanten sowie zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten.
- Wenn Ihr Mandant unseren Pflichtteilsabwicklungsvertrag unterschrieben hat und die Widerrufsfrist abgelaufen ist, informieren wir Sie hierüber und Sie können mit der Mandatsbearbeitung beginnen.
- Ihre Rechnung stellen Sie wie gewohnt an Ihren Mandanten, laden diese jedoch in unser Portal hoch und wir werden diese begleichen.
- Die Geschäftsgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Ihrem ersten Tätigwerden.
- Die Verfahrensgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Einreichung der Klage.
- Die Termingebühr gemäß RVG bezahlen wir mit Abschluss des Verfahrens, d.h. bei gerichtlichem Obsiegen bzw. im Falle eines Vergleichs, sobald die Erben den Pflichtteilsanspruch bezahlt haben, bei gerichtlichem Unterliegen mit Rechtskraft des Urteils. Im Falle eines Vergleiches übernehmen wir bei Abschluss des Verfahrens zusätzlich die Einigungsgebühr gemäß RVG.
3. Wer ist der Kläger im Rahmen der Pflichtteilsabwicklung?
Aktivlegitimierter Kläger bleibt weiterhin Ihr Mandant – wir treten im Prozess nicht nach außen in Erscheinung.
Wir stellen lediglich die finanziellen Mittel für das Bestreiten des Rechtsstreits, d.h. insbesondere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten gemäß RVG, zur Verfügung und tragen im Falle des gerichtlichen Unterliegens auch diese Kosten, d.h. wir nehmen keinen Regress.
4. Wie läuft die Rechnungsstellung?
- Wir zahlen diese als Leistung auf eine fremde Schuld für Ihren Mandanten.
- Die Geschäftsgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Ihrem ersten Tätigwerden.
- Die Verfahrensgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Einreichung der Klage.
- Die Terminsgebühr gemäß RVG bezahlen wir mit Abschluss des Verfahrens, d.h. bei gerichtlichem Obsiegen bzw. im Falle eines Vergleichs, sobald die Erben den Pflichtteilsanspruch beglichen haben, bei Unterliegen mit Rechtskraft des Urteils. Im Falle eines Vergleiches übernehmen wir bei Abschluss des Verfahrens auch die Einigungsgebühr gemäß RVG.
5. Wird Erbfinanz in die Kommunikation mit meinem Mandanten eingebunden?
Nein, Sie kommunizieren weiterhin in vertraulicher Atmosphäre mit Ihrem Mandanten. Lediglich sämtliche Schriftsätze von Ihnen und der Gegenseite sowie Schreiben des Gerichts laden Sie in unser Portal hoch.
6. Über welche Verfahrensschritte muss ich Erbfinanz informieren?
- Einreichung der Klage
- Sämtliche Schriftsätze von Ihnen, der Gegenseite und Gerichtsschreiben
- Aufnahme von Vergleichsverhandlungen
- Vergleiche und Urteile
7. Wie kommuniziere ich mit Erbfinanz?
Wir haben ein eigenes Portal entwickelt über das Sie zu jeder Zeit:
- Fälle zur Prüfung einreichen können und
Dokumente zu Fällen hochladen können. - Zudem können Sie uns telefonisch unter +49 89 541 975 97 oder per E-Mail an kontakt@erbfinanz.de kontaktieren oder hier einen Beratungstermin buchen.
8. An wen wende ich mich, wenn ich technische Problem oder sonstige Fragen habe?
Sie können uns telefonisch unter +49 89 541 975 97 oder per E-Mail an kontakt@erbfinanz.de kontaktieren oder hier einen Beratungstermin buchen.
9. Welche Kosten werden von Erbfinanz übernommen?
10. Gehe ich als Anwalt einen Vertrag mit Erbfinanz ein?
Nein, eine Vertragsbeziehung besteht nur zwischen uns und Ihrem Mandanten sowie zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten.
11. Wann werden meine Rechnungen bezahlt?
- Die Geschäftsgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Ihrem ersten Tätigwerden.
- Die Verfahrensgebühr gemäß RVG bezahlen wir nach Einreichung der Klage.
- Die Terminsgebühr gemäß RVG bezahlen wir mit Abschluss des Verfahrens, d.h. bei gerichtlichem Obsiegen bzw. im Falle eines Vergleichs, sobald die Erben den Pflichtteilsanspruch beglichen haben, bei Unterliegen mit Rechtskraft des Urteils. Im Falle eines Vergleiches übernehmen wir bei Abschluss des Verfahrens auch die Einigungsgebühr gemäß RVG.
- Die Gerichtskosten begleichen wir bei Fälligkeit.
12. Habe ich vertragliche Verpflichtungen oder Kosten durch eine Pflichtteilsabwicklung durch Erbfinanz?
Nein, durch eine Kooperation mit Erbfinanz gehen Sie keine Pflichten ein und es entstehen Ihnen auch keine Kosten durch unsere Pflichtteilsabwicklung.
13. Welche Informationen und Dokumente muss ich Erbfinanz zur Fallprüfung bereitstellen?
14. Wie läuft die Provisionsabrechnung?
15. Welche Annahmekriterien muss ein Fall erfüllen?
- Grundsätzlich muss der geschätzte Pflichtteil nach Abzug lebzeitiger Schenkungen an Ihren Mandanten mindestens 10.000 Euro betragen.
- Der Pflichtteilsanspruch darf nicht verjährt sein.
- Ihr Mandant darf keinen notariellen Pflichtteilsverzicht erklärt haben.
- Ihr Mandant darf nicht erbunwürdig im Sinne des § 2333 BGB sein.
16. Wie hoch muss der geschätzte Pflichtteil mindestens sein?
Grundsätzlich muss der geschätzte Pflichtteil nach Abzug lebzeitiger Schenkungen an Ihren Mandanten mindestens 10.000 Euro betragen.
17. Wie hoch darf der geschätzte Pflichtteil maximal sein?
18. Kann ich mich einfach als Kooperationskanzlei registrieren?
Nein, für die Anmeldung als Kooperationskanzlei benötigen Sie einen Anmeldecode, welchen Sie nach Prüfung durch uns erhalten.
Bei Interesse an einer Kooperation, können Sie uns telefonisch unter +49 89 541 975 97 oder per E-Mail an kontakt@erbfinanz.de kontaktieren oder hier einen Beratungstermin buchen.
19. Das Erbe umfasst auch Immobilien und/oder Unternehmen außerhalb Deutschlands – stellt dies ein Problem dar?
20. Muss Erbfinanz dem Abschluss eines Vergleiches zustimmen?
21. Wie hoch ist die Provision im Erfolgsfall?
22. In welchen Stadium finanziert Erbfinanz Verfahren?
23. Vermittelt Erbfinanz auch Anfragen von potentiellen Mandanten an seine Kooperationskanzleien?
24. Kann ich mit meiner Kooperation mit Erbfinanz werben, z.B. auf meiner Website?
25. Welche Vorteile bietet Erbfinanz als Spezial-Prozessfinanzierer?
Als Spezialist können wir Ihnen folgende Vorteile anbieten:
- Für den Mehraufwand erhalten Sie eine 1,0 RVG Gebühr, sofern Sie dies mit Ihrem Mandanten vereinbart haben
- Schlanke Prozesse, so dass Sie sich auf Ihre Mandatsarbeit konzentrieren können
- Übernahme auch von außergerichtlichen Verfahren
- Schnelle Finanzierungsentscheidung – innerhalb von nur fünf Werktagen liegt Ihnen unsere Finanzierungsentscheidung vor
- Finanzierung bereits ab 30.000 Euro und ohne Obergrenze
- Keine Kosten oder Verpflichtungen für Kooperationskanzleien
26. Wird mein Mehraufwand durch die Einschaltung von Erbfinanz vergütet?
Für den Mehraufwand durch Einschaltung von Erbfinanz erstatten wir Ihnen einmalig für den Rechtsstreit eine 1,0 Gebühr gemäß RVG bezogen auf den Streitwert. Diese „Erbfinanz-Gebühr“ erstatten wir bei Abschluss des Verfahrens.