Kostenloser Rechner: Höhe des Pflichtteils einfach berechnen
Mit dem Pflichtteilsrechner von Erbfinanz können Sie Ihren gesetzlichen Pflichtteil unkompliziert und kostenfrei selbst überprüfen und erhalten eine erste Einschätzung Ihrer Pflichtteilsquote. Anleitung
Der Pflichtteil: Gesetzlich garantiertes Mindesterbe
Enterbt, aber nicht leer ausgehen: So berechnen und sichern Sie den Pflichtteil
Auch wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger dennoch ein fester Anspruch auf den Pflichtteil zu. Dieses gesetzlich garantierte Mindesterbe sorgt dafür, dass enge Verwandte wie Ehepartner, Kinder und in manchen Fällen auch Eltern oder Enkel durch eine Enterbung nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können.
Bitte beachten: Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt und muss aktiv eingefordert werden, falls keine Einigung mit den Erben erfolgt. Er besteht ausschließlich aus einem Geldanspruch, nicht aus bestimmten Nachlassgegenständen.
Enterbt? Alles über den gesetzlichen Pflichtteil
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende rechtliche Informationen zum gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, einschließlich einer Anleitung zur Berechnung der Höhe und Tipps zur Geltendmachung Ihres Pflichtteils.
Inhaltsverzeichnis
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auf einen Unterpunkt, um direkt zum Inhalt zu gelangen.Wichtige Frist: Der Anspruch auf den Pflichtteil muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden
Unter welchen Bedingungen gilt der gesetzliche Erbanspruch?
Wann tritt der gesetzliche Erbanspruch NICHT in Kraft?
Unter welchen Umständen können Pflichtteilsansprüche entstehen?
In Fällen, in denen das Erbe testamentarisch verteilt wird, kann es vorkommen, dass dabei bestimmte Erben bevorzugt werden. In folgenden Szenarien können dadurch Pflichtteilsansprüche entstehen:
Was unterscheidet den Erbanspruch vom Pflichtteilsanspruch?
Das sind die wichtigsten Unterschiede:
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezieht sich der gesetzliche Pflichtteil ausschließlich auf die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen. Der Pflichtteilsanspruch tritt nur dann in Kraft, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden.
Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen:
- Kinder
- Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Eltern – Jedoch nur, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder hinterlassen hat.
- Enkel und Urenkel – Jedoch nur, wenn sie explizit von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und ihre Eltern bereits verstorben sind.
Erhält man den Pflichtteil automatisch?
Erfahren Sie hier, was es bei der Einforderung des Pflichtteils zu beachten gibt.
Frist beachten: Die Frist für die Einforderung des Pflichtteils beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall. Um sicherzustellen, dass der Anspruch auf den Pflichtteil nicht durch Verjährung verloren geht, empfiehlt es sich, frühzeitig Maßnahmen zu dessen Einforderung und Durchsetzung einzuleiten.
Bei der Berechnung des Pflichtteils sind zahlreiche Faktoren relevant.
Erforderliche Angaben
Pflichtteilsquote bestimmen
Nachlasswert ermitteln
Achtung: Eventuelle Schenkungen oder Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten müssen bei der Bestimmung des Nachlasswertes ebenfalls berücksichtigt werden.
Formel zur Berechnung
Auflistung der erforderlichen Schritte
- Rechtsanspruch klären: Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der gesetzliche Pflichtteil auch wirklich zusteht. Nur bestimmte Personen sind pflichtteilsberechtigt, wie z.B. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern. Der Pflichtteil steht außerdem ausschließlich den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt oder benachteiligt wurden. Ob Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht, können Sie hier unkompliziert prüfen: Zum Online-Check
Hinweis: Für komplexe Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei Fragen zum Pflichtteil und seiner Durchsetzung umfassende Unterstützung bieten. Gerne vermitteln wir Sie hierfür an einen unserer erfahrenen Kooperationsanwälte: Klicken Sie hier
- Anspruchshöhe bestimmen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Weitere Informationen bezüglich der Pflichtteilsberechnung finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt Pflichtteil berechnen.
- Pflichtteil geltend machen: Der Anspruch auf den Pflichtteil wird nicht automatisch an Sie ausgezahlt. Um Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche in der Regel drei Jahre.
Erfahren Sie hier, wie Erbfinanz Ihnen bei diesem Vorgang helfen kann.
Tipp: Es ist ratsam, sämtliche wichtigen Dokumente und Korrespondenzen bezüglich des Pflichtteilsanspruchs genau zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits überzeugende Nachweise vorlegen zu können.
Was tun, wenn die Auszahlung verweigert wird?
- Anwaltliche Beratung einholen: Für eine Klärung der genauen Bedingungen und Ansprüche empfiehlt es sich, sich zunächst an einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Gerne vermitteln wir Sie kostenlos an einen unserer Kooperationsanwälte: Jetzt Hilfe anfordern
- Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen: Falls es nicht möglich ist eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu finden, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie wir Sie optimal bei diesem Prozess unterstützen können.
Tipp: Bevor rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Erben anzustreben, um gemeinsam eine friedliche Lösung zu finden.
Welche Kosten können entstehen?
- Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Anwalts ist in der Regel notwendig, um den Pflichtteil einzufordern. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und können je nach Umfang der Auseinandersetzung variieren.
- Gerichtskosten: Für die Klage auf den Pflichtteil fallen Gerichtskosten an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und müssen vom Kläger getragen werden.
- Gutachterkosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Die Kosten für ein häufig erforderliches Gegen-Gutachten sind ebenfalls vom Kläger zu tragen.
- Sonstige Auslagen: Zu den weiteren möglichen Kosten können Auslagen für Kopien, Porto oder andere für die Durchsetzung des Pflichtteils notwendige Schritte gehören.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch mit Erbfinanz ohne Kostenrisiko durchsetzen können.
Tipp: Um festzustellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Pflichtteil einzufordern, ist es ratsam, im Vorfeld die möglichen Kosten zu klären und gegebenenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen.
Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Hinweis: Da die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Entzug des Pflichtteils im Einzelfall geprüft werden müssen, ist es in solch einer Situation ratsam sich anwaltlich beraten zu lassen.
Kann man den Pflichtteil auch verkaufen?
Ja, es ist möglich, einen Pflichtteilsanspruch zu verkaufen. Gemäß § 2353 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch abgetreten werden, sofern keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen.
Das sind die möglichen Vorteile eines Pflichtteilsverkaufs:
- Sofortige Liquidität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erhält der Verkäufer sofortiges Geld, anstatt auf eine möglicherweise langwierige Auszahlung zu warten.
- Vermeidung von emotionaler Belastung und Konflikten: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs entfallen alle Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Nachlass, den Erben oder der Erbengemeinschaft. Dies ermöglicht eine Vermeidung potenziell belastender und langwieriger rechtlicher Streitigkeiten.
- Flexibilität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann der Verkäufer die erhaltenen Mittel für andere Zwecke nutzen, wie z.B. Investitionen oder Schuldenabbau.
- Diskretion: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann diskret erfolgen, ohne dass die Details öffentlich bekannt werden.
Folgende Nachteile kann der Verkauf des Pflichtteils haben:
- Geringerer finanzieller Gewinn: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erfolgt oft zu einem reduzierten Preis, was zu einem finanziellen Verlust im Vergleich zum potenziellen Erbanspruch führen kann.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Pflichtteilsverkauf mit Erbfinanz