Kostenloser online Pflichtteilsrechner Höhe & Berechnung des Pflichtteils
Sie wurden enterbt und möchten wissen, welcher Anteil Ihnen zusteht?
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum gesetzlichen Pflichtteil.
Ermitteln Sie mit unserem praktischen Pflichtteilsrechner schnell und einfach, ob Ihnen der gesetzliche Pflichtteil zusteht und erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe.
Inhaltsverzeichnis
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Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Verstorbenen eine gesetzlich garantierte Mindestbeteiligung am Erbe, auch wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezieht sich der gesetzliche Pflichtteil ausschließlich auf die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen. Der Pflichtteilsanspruch tritt nur dann in Kraft, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden.
Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen:
- Kinder
- Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
- Eltern – Jedoch nur, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder hinterlassen hat.
- Enkel und Urenkel – Jedoch nur, wenn sie explizit von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und ihre Eltern bereits verstorben sind.
Erhält man den Pflichtteil automatisch?
Erfahren Sie hier, was es bei der Einforderung des Pflichtteils zu beachten gibt.
Wichtig: Die Frist für die Einforderung des Pflichtteils beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall. Um sicherzustellen, dass der Anspruch auf den Pflichtteil nicht durch Verjährung verloren geht, empfiehlt es sich, frühzeitig Maßnahmen zu dessen Einforderung und Durchsetzung einzuleiten.
Gesetzlicher Erbanspruch und Anspruch auf den Pflichtteil: Wann gilt was?
Unter welchen Bedingungen gilt der gesetzliche Erbanspruch?
Wann tritt der gesetzliche Erbanspruch NICHT in Kraft?
Unter welchen Umständen können Pflichtteilsansprüche entstehen?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einforderung Ihres Pflichtteils?
Wir helfen Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen: Mehr erfahren
Die beiden Ansprüche unterscheiden sich hauptsächlich in deren Höhe: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Der Pflichtteil ist ein reiner Zahlungsanspruch, d.h. es besteht kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände.
Im Gegensatz zum gesetzlichen Erbanspruch tritt der Pflichtteilsanspruch nicht automatisch in Kraft und muss aktiv eingefordert werden.
Sie wurden enterbt und haben Ihren gesetzlichen Mindestanteil am Erbe nicht erhalten?
Diese Punkte gibt es bei der Einforderung des Pflichtteils zu beachten.
Erbfinanz: Der Prozessfinanzierer
für enterbte Erben
So helfen wir Ihnen bei einer Enterbung:
Als spezialisierter Prozessfinanzierer im Bereich Erbrecht stellen wir Ihnen umfassende finanzielle Unterstützung zur Verfügung und übernehmen sämtliche Prozesskosten.
Unsere Experten arbeiten Hand in Hand mit unseren Kooperationsanwälten oder einem Anwalt Ihrer Wahl, um sicherzustellen, dass Ihr Recht durchgesetzt wird.
Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihren Pflichtteil unkompliziert zu verkaufen, ohne ihn gerichtlich durchsetzen zu müssen.
Pflichtteilsberechnung: Welche Angaben sind erforderlich?
Erforderliche Angaben
Folgende Informationen werden für die Berechnung der Pflichtteilshöhe benötigt:
Pflichtteilsquote bestimmen
Nachlasswert ermitteln
Achtung: Eventuelle Schenkungen oder Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
So wird der Pflichtteil berechnet:
Um den konkreten Betrag des gesetzlichen Pflichtteils in Euro zu ermitteln, wird der Wert des Nachlasses mit der Pflichtteilsquote multipliziert. Die Formel zur Berechnung des Pflichtteils lautet:
Tipp: Ihre Pflichtteilsquote können Sie mit unserem praktischen Online-Rechner in nur wenigen Klicks herausfinden:
Hinweis: Für die genaue Berechnung der Pflichtteilshöhe sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir daher die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar.
Gerne vermitteln wir Sie an einen unserer Partneranwälte: Jetzt unverbindlich Hilfe anfordern
So funktioniert’s: Anspruch prüfen mit dem kostenlosen Pflichtteilsrechner von Erbfinanz
Erbfinanz: Pflichtteil durchsetzen leicht gemacht
Wichtig: Um den Pflichtteil zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, dass ein gesetzlicher Anspruch allein nicht automatisch zu einer Auszahlung führt. Es bedarf konkreter Maßnahmen, um den Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen.
Auflistung der erforderlichen Schritte
Folgende Punkte sollten bei der Einforderung des Pflichtteils beachtet werden:
- Rechtsanspruch klären: Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der gesetzliche Pflichtteil auch wirklich zusteht. Nur bestimmte Personen sind pflichtteilsberechtigt, wie z.B. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern. Der Pflichtteil steht außerdem ausschließlich den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt oder benachteiligt wurden. Ob Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht, können Sie hier unkompliziert prüfen: Zum Online-Check
Hinweis: Für komplexe Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei Fragen zum Pflichtteil und seiner Durchsetzung umfassende Unterstützung bieten. Gerne vermitteln wir Sie hierfür an einen unserer erfahrenen Kooperationsanwälte: Klicken Sie hier
- Anspruchshöhe bestimmen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Weitere Informationen bezüglich der Pflichtteilsberechnung finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt Pflichtteil berechnen.
- Pflichtteil geltend machen: Der Anspruch auf den Pflichtteil wird nicht automatisch an Sie ausgezahlt. Um Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche in der Regel drei Jahre.
Erfahren Sie hier, wie Ihnen Erbfinanz bei diesem Vorgang helfen kann.
Tipp: Es ist ratsam, sämtliche wichtigen Dokumente und Korrespondenzen bezüglich des Pflichtteilsanspruchs genau zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits überzeugende Nachweise vorlegen zu können.
Was tun, wenn die Auszahlung verweigert wird?
Wenn sich die Erben bei der Auszahlung des Pflichtteils nicht kooperativ zeigen, können die folgende Maßnahmen zur Durchsetzung des Anspruchs ergriffen werden:
- Anwaltliche Beratung einholen: Für eine Klärung der genauen Bedingungen und Ansprüche empfiehlt es sich, sich zunächst an einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Gerne vermitteln wir Sie kostenlos an einen unserer Kooperationsanwälte: Jetzt Hilfe anfordern
- Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen: Falls es nicht möglich ist eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu finden, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie wir Sie optimal bei diesem Prozess unterstützen können.
Tipp: Bevor rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Erben anzustreben, um gemeinsam eine friedliche Lösung zu finden.
Welche Kosten können entstehen?
- Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Anwalts ist in der Regel notwendig, um den Pflichtteil einzufordern. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und können je nach Umfang der Auseinandersetzung variieren.
- Gerichtskosten: Für die Klage auf den Pflichtteil fallen Gerichtskosten an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und müssen vom Kläger getragen werden.
- Gutachterkosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Die Kosten für ein häufig erforderliches Gegen-Gutachten sind ebenfalls vom Kläger zu tragen.
- Sonstige Auslagen: Zu den weiteren möglichen Kosten können Auslagen für Kopien, Porto oder andere für die Durchsetzung des Pflichtteils notwendige Schritte gehören.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch mit Erbfinanz ohne Kostenrisiko durchsetzen können.
Tipp: Um festzustellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Pflichtteil einzufordern, ist es ratsam, im Vorfeld die möglichen Kosten zu klären und gegebenenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen.
Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Der Pflichtteilsanspruch ist in der Regel unantastbar, da er dazu dient, nahe Angehörige zu schützen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle:
Hinweis: Da die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Entzug des Pflichtteils im Einzelfall geprüft werden müssen, ist es in solch einer Situation ratsam sich anwaltlich beraten zu lassen.
Kann man den Pflichtteil auch verkaufen?
Ja, es ist möglich, einen Pflichtteilsanspruch zu verkaufen. Gemäß § 2353 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch abgetreten werden, sofern keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen.
Das sind die möglichen Vorteile eines Pflichtteilsverkaufs:
- Sofortige Liquidität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erhält der Verkäufer sofortiges Geld, anstatt auf eine möglicherweise langwierige Auszahlung zu warten.
- Vermeidung von emotionaler Belastung und Konflikten: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs entfallen alle Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Nachlass, den Erben oder der Erbengemeinschaft. Dies ermöglicht eine Vermeidung potenziell belastender und langwieriger rechtlicher Streitigkeiten.
- Flexibilität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann der Verkäufer die erhaltenen Mittel für andere Zwecke nutzen, wie z.B. Investitionen oder Schuldenabbau.
- Diskretion: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann diskret erfolgen, ohne dass die Details öffentlich bekannt werden.
Folgende Nachteile kann der Verkauf des Pflichtteils haben:
- Geringerer finanzieller Gewinn: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erfolgt oft zu einem reduzierten Preis, was zu einem finanziellen Verlust im Vergleich zum potenziellen Erbanspruch führen kann.
So können Sie Ihren Pflichtteil bei einer Enterbung erhalten
Unser Expertenteam unterstützt Sie gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihren Pflichtteil einzufordern.
Die Enterbung bedeutet nicht das Ende Ihrer Ansprüche.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und übernehmen sämtliche Prozesskosten, damit Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko geltend machen können.