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Der Pflichtteil: Gesetzlich garantiertes Mindesterbe

So berechnen und sichern Sie Ihren gesetz­lichen Pflichtteilsanspruch nach Enterbung

Enterbt, aber nicht leer ausgehen: So berechnen und sichern Sie den Pflichtteil

Auch wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, steht Ihnen als naher Angehöriger dennoch ein fester Anspruch auf den Pflichtteil zu. Dieses gesetzlich garantierte Mindest­erbe sorgt dafür, dass enge Verwandte wie Ehepartner, Kinder und in manchen Fällen auch Eltern oder Enkel durch eine Enterbung nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können.

Bitte beachten: Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt und muss aktiv eingefordert werden, falls keine Einigung mit den Erben erfolgt. Er besteht ausschließlich aus einem Geldanspruch, nicht aus bestimmten Nachlassgegenständen.

Enterbt? Alles über den gesetz­lichen Pflichtteil

Erklärung des Pflichtteils bei Enterbung
Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft – und oft stellen sich schwierige erbrechtliche Fragen, insbesondere wenn man im Testament übergangen oder nur unzureichend bedacht wurde und seinen Pflichtteil einfordern muss. In solchen Momenten ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und gut informiert zu handeln.

Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende rechtliche Informationen zum gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, einschließlich einer Anleitung zur Berechnung der Höhe und Tipps zur Geltendmachung Ihres Pflichtteils.

Inhaltsverzeichnis

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Wichtige Frist: Der Anspruch auf den Pflichtteil muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden

Sichern Sie sich Ihren Pflichtteil mit Erbfinanz

Gemeinsam mit erfahrenen Partner­­anwälten für Erbrecht unterstützen wir Sie bei der erfolg­reichen Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs.

Pflichtteil berechnen: An­leit­ung & Tipps zur Bestim­mung Ihrer Anspruchshöhe

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Bei der Berechnung des Pflichtteils sind zahlreiche Faktoren relevant.

Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar. Wir unter­stützen Sie im Rahmen unserer Pflichtteilsabwicklung gerne dabei, den passenden Anwalt zu finden:

Erforderliche Angaben

Folgende Informationen werden für die Berechnung der Pflichtteilshöhe benötigt:

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Die Pflichtteilsquote: Der gesetzliche Anspruch bestimmter Erben auf einen Mindestanteil des Nachlasses, ausgedrückt als Bruchteil oder in Prozent.
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Der Nachlasswert: Darunter versteht man den reinen Wert des Nachlasses nach Abzug aller Schulden und Verbindlichkeiten.

Pflichtteilsquote bestimmen

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Die Höhe der Pflichtteilsquote beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Erbanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge und variiert je nach Verwandtschafts­grad.
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Mit unserem gratis Service zur Pflichtteilsberechnung können Sie schnell und unkompliziert Ihren individuellen Anspruch online prüfen und Ihre Pflichtteilsquote bestimmen. Optional können Sie außerdem direkt im Anschluss an die Berechnung unverbindlich und kostenlos unsere Unterstützung für die Durchstetzung Ihres Pflichtteils anfordern.

Nachlasswert ermitteln

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Zur Berechnung des Nachlasswertes werden alle positiven Vermögenswerte des Verstorbenen addiert und alle etwaigen Verbindlichkeiten davon abgezogen. Positive Vermögenswerte sind z.B. Immobilien, Konten, Wertpapiere, Schmuck, Fahrzeuge und andere Besitztümer.
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Zu den Verbindlichkeiten des Erblassers zählen neben eventueller Schulden auch die direkt mit dem Tod in Zusammenhang stehenden Aufwendungen wie z.B. Kosten für die Beerdigung und Wertermittlungskosten.

Achtung: Eventuelle Schenkungen oder Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten müssen bei der Bestimmung des Nachlasswertes ebenfalls berücksichtigt werden.

Formel zur Berechnung

Um den konkreten Betrag des gesetzlichen Pflichtteils in Euro zu ermitteln, wird der Wert des Nachlasses mit der Pflichtteilsquote multipliziert.Die Formel zur Berechnung des Pflichtteils lautet:

Pflichtteil = Nachlasswert * Pflichtteilsquote
Erbfinanz: Wir helfen Ihnen bei Enterbung!

Erbfinanz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Pflichtteil ohne finanzielle Belastung und mit professioneller Unterstützung einzufordern.

Pflichtteil einfordern – Das gibt es bei der Durchsetzung des Pflichtteils zu beachten

Auflistung der erforderlichen Schritte
Folgende Punkte sollten bei der Einforderung des Pflichtteils beachtet werden:

  1. Rechtsanspruch klären: Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der gesetzliche Pflichtteil auch wirklich zusteht. Nur bestimmte Personen sind pflichtteilsberechtigt, wie z.B. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern. Der Pflichtteil steht außerdem ausschließlich den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt oder benachteiligt wurden. Ob Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht, können Sie hier unkompliziert prüfen: Zum Online-Check
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    Hinweis: Für komplexe Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei Fragen zum Pflichtteil und seiner Durchsetzung umfassende Unterstützung bieten. Gerne vermitteln wir Sie hierfür an einen unserer erfahrenen Kooperationsanwälte: Klicken Sie hier
  2. Anspruchshöhe bestimmen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Weitere Informationen bezüglich der Pflichtteilsberechnung finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt Pflichtteil berechnen.
  3. Pflichtteil geltend machen: Der Anspruch auf den Pflichtteil wird nicht automatisch an Sie ausgezahlt. Um Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche in der Regel drei Jahre.
    Erfahren Sie hier, wie Erbfinanz Ihnen bei diesem Vorgang helfen kann.

Tipp: Es ist ratsam, sämtliche wichtigen Dokumente und Korrespondenzen bezüglich des Pflichtteilsanspruchs genau zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits überzeugende Nachweise vorlegen zu können.

Was tun, wenn die Auszahlung verweigert wird?
Wenn sich die Erben bei der Auszahlung des Pflichtteils nicht kooperativ zeigen, können die folgende Maßnahmen zur Durchsetzung des Anspruchs ergriffen werden:

  • Anwaltliche Beratung einholen: Für eine Klärung der genauen Bedingungen und Ansprüche empfiehlt es sich, sich zunächst an einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Gerne vermitteln wir Sie kostenlos an einen unserer Kooperations­anwälte: Jetzt Hilfe anfordern
  • Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen: Falls es nicht möglich ist eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu finden, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie wir Sie optimal bei diesem Prozess unterstützen können.

Tipp: Bevor rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Erben anzustreben, um gemeinsam eine friedliche Lösung zu finden.

Welche Kosten können entstehen?
Folgende Kosten können bei der Durchsetzung des Pflichtteils entstehen:

  • Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Anwalts ist in der Regel notwendig, um den Pflichtteil einzufordern. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und können je nach Umfang der Auseinandersetzung variieren.
  • Gerichtskosten: Für die Klage auf den Pflichtteil fallen Gerichtskosten an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und müssen vom Kläger getragen werden.
  • Gutachterkosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Die Kosten für ein häufig erforderliches Gegen-Gutachten sind ebenfalls vom Kläger zu tragen.
  • Sonstige Auslagen: Zu den weiteren möglichen Kosten können Auslagen für Kopien, Porto oder andere für die Durchsetzung des Pflichtteils notwendige Schritte gehören.
    Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch mit Erbfinanz ohne Kostenrisiko durchsetzen können.

Tipp: Um festzustellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Pflichtteil einzufordern, ist es ratsam, im Vorfeld die möglichen Kosten zu klären und gegebenenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Der Pflichtteilsanspruch ist in der Regel unantastbar, da er dazu dient, nahe Angehörige zu schützen.Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle:

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Enterbung wegen schweren Verfehlungen: Wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwerer Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat, kann er unter Umständen seinen Pflichtteilsanspruch verlieren.
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Schenkung als Voraus: Wenn der Erblasser zu Lebzeiten größere Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten gemacht hat und diese als Voraus auf den Pflichtteil gedacht waren, kann der Pflichtteil entsprechend gekürzt oder entzogen werden.

Hinweis: Da die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Entzug des Pflichtteils im Einzelfall geprüft werden müssen, ist es in solch einer Situation ratsam sich anwaltlich beraten zu lassen.

Kann man den Pflichtteil auch verkaufen?

Ja, es ist möglich, einen Pflichtteilsanspruch zu verkaufen. Gemäß § 2353 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch abgetreten werden, sofern keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen.

Das sind die möglichen Vorteile eines Pflichtteilsverkaufs:

  • Sofortige Liquidität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erhält der Verkäufer sofortiges Geld, anstatt auf eine möglicherweise langwierige Auszahlung zu warten.
  • Vermeidung von emotionaler Belastung und Konflikten: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs entfallen alle Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Nachlass, den Erben oder der Erbengemeinschaft. Dies ermöglicht eine Vermeidung potenziell belastender und langwieriger rechtlicher Streitigkeiten.
  • Flexibilität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann der Verkäufer die erhaltenen Mittel für andere Zwecke nutzen, wie z.B. Investitionen oder Schuldenabbau.
  • Diskretion: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann diskret erfolgen, ohne dass die Details öffentlich bekannt werden.

Folgende Nachteile kann der Verkauf des Pflichtteils haben:

  • Geringerer finanzieller Gewinn: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erfolgt oft zu einem reduzierten Preis, was zu einem finanziellen Verlust im Vergleich zum potenziellen Erbanspruch führen kann.

Klicken Sie hier für weitere Informationen zum Pflichtteilsverkauf mit Erbfinanz

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