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Pflichtteils­klage
einfach umgehen

Durch den Verkauf Ihres Pflichtteils an einen neutralen Dritten entfällt die Notwendigkeit, sich selbst um die Durchsetzung des Anspruchs zu kümmern. Die emotionalen Belastungen einer gerichtlichen Einklagung können somit umgangen werden.

Auszahlung
schnell erhalten

Die Durchsetzung des Pflichtteilanspruchs kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Anstatt auf langwierige Gerichts­entscheidungen warten zu müssen, verfügen Sie durch einen Pflichtteilsverkauf bereits nach kurzer Zeit über liquide Mittel.

Streit um das
Erbe reduzieren

Da die gerichtliche Durchsetzung des Pflichtteilanspruchs nach dem Verkauf des Pflichtteilsanspruchs durch einen neutralen Dritten erfolgt, können Konflikte in erbrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Familie somit reduziert werden.

Keine Zustim-­
mung notwendig

Für den Verkauf des eigenen Pflichtteils ist keine Zustimmung anderer Erben erforderlich. Zudem entfällt durch den Verkauf jegliches Risiko in Bezug auf die Werthaltigkeit des Pflichtteilsanspruchs, da der Verkaufsbetrag sofort ausgezahlt wird.

Der Pflichtteilsanspruch kann verkauft werden.

Ein bereits entstandener Pflichtteils­anspruch kann grundsätzlich auf einen Dritten übertragen werden.

Gemäß § 2317 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 398 BGB ist es möglich, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zu verkaufen, wenn man nicht selbst vor Gericht gehen möchte. Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt dadurch wesentlich schneller, da man nicht auf den Abschluss des Pflichtteilsklageverfahrens warten muss. Zudem wird die emotionale Belastung verringert, da ein Dritter sich um die Durchsetzung des Pflichtteils kümmert.

Fragen & Antworten zum Verkauf

Schritt-für-Schritt erklärt: So können Sie Ihren Pflicht­teil an Erbfinanz verkaufen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Pflichtteil schnell in Geld umwandeln können.

Die gerichtliche Durchsetzung des gesetzlichen Pflichtteils kann teuer und langwierig sein. Eine schnellere und einfachere Option ist der Verkauf des Pflichtteils. Sie erhalten eine zügige Auszahlung, ohne selbst rechtliche Schritte ergreifen zu müssen.

Weiter zum Ablauf des Verkaufs

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Nutzen Sie unser kostenfreies Anfrageformular, um ein unverbindliches Angebot für den Verkauf Ihres Pflichtteilsanspruchs anzufordern.
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Hinweis: Solange die Person, die das Erbe hinterlässt, noch lebt, können Sie keinen Pflichtteil beanspruchen.

1. Schritt

Angebot anfordern

Fordern Sie mit unserem Verkaufs­formular kostenlos und unverbind­lich ein Angebot für den Verkauf Ihres Pflichtteilsanspruchs an.

2. Schritt

Anspruch übertragen

Wenn Sie mit dem von uns vorgeschlagenen Kaufpreis einverstanden sind, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag an uns übertragen.

3. Schritt

Auszahlung erhalten

Sie erhalten den vereinbarten Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages und haben mit der Geltend­machung nichts mehr zu tun. Um alles Weitere kümmern wir uns.

Fragen & Antworten zum Pflichtteils­verkauf

Welche Vorteile bietet der Verkauf des Pflichtteils?

Der Verkauf des Pflichtteils kann eine attraktive Option sein, um Streitigkeiten und langwierige rechtliche Streitigkeiten in der Familie zu vermeiden. Durch den Verkauf des Pflichtteils erhalten Sie sofortige finanzielle Mittel, anstatt auf den Ausgang eines potenziell langwierigen Gerichtsstreits zu warten. Dies kann dazu beitragen, den emotionalen Stress und die Spannungen innerhalb der Familie zu reduzieren.

Ein weiterer Vorteil des Verkaufs des Pflichtteils ist die Möglichkeit, eine faire und gerechte finanzielle Vereinbarung zu erzielen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Durch den Verkauf des Pflichtteils haben Sie eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um ihren Anspruch auf den Nachlass in liquide Mittel umzuwandeln.

Wie hoch ist der Verkaufspreis und wie wird er berechnet?
Der Verkaufspreis Ihres Pflichtteils wird individuell bestimmt und richtet sich grundsätzlich nach der genauen Höhe Ihres Pflichtteils­anspruchs. Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos ein unverbindliches Angebot für den Ankauf Ihres Pflichtteils, nutzen Sie hierfür einfach unser kostenfreies Anfrageformular oder kontaktieren Sie uns. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.Sie sind unsicher bezüglich Ihres Pflichtteilsanspruchs? Mit unserer kostenlosen Online-Überprüfung können Sie schnell und unkompliziert Ihren Anspruch berechnen und eine erste Einschätzung über die Höhe Ihres Pflichtteils erhalten. Weiter zum Pflichtteilsrechner
Wie funktioniert der Verkauf des Pflichtteils?
Der Verkauf des Pfichtteils­anspruchs muss notariell beurkundet werden. Nachdem wir uns auf den Kaufpreis geeinigt haben, beurkunden wir den Kaufvertrag bei unserem Hausnotar in München und Sie können diesen anschließend bei Ihrem Wunschnotar genehmigen. Erst mit Ihrer Genehmigung ist der Pflichtteilskaufvertrag für beide Parteien rechtlich bindend.
Was passiert nach dem Verkauf des Pflichtteils?
Nach dem Verkauf des Pflichtteils zahlen wir Ihnen den vereinbarten Kaufpreis und kümmern uns im eigenen Namen und auf eigene Kosten um die Geltendmachung des Pflichtteils. Wir tragen auch das wirtschaftliche Risiko, dass wir bei der gerichtlichen Geltendmachung unterliegen. Sie haben mit der Geltendmachung des Pfichtteils nichts mehr zu tun.
Welche Dokumente werden für den Verkauf benötigt?
Wir benötigen die folgenden Dokumente:

  1. Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung
  2. Stammbaum
  3. Sämtliche Schriftstücke des Nachlassgerichts, einschließlich des Testaments
Kann der Pflichtteil verkauft werden, wenn der Erblasser noch lebt?
Nein, es ist nicht möglich, den Pflichtteil vor Eintritt des Erbfalls zu verkaufen. Da der Anspruch erst nach dem Tod des Erblassers entsteht, würde man etwas verkaufen, das noch nicht existiert.

Weitere Infos zu unserem Service finden Sie hier: Erbfinanz Info Flyer (PDF-Datei)

Pflichtteil abwickeln lassen mit Erbfinanz

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