Erbfinanz ist der Prozessfinanzierer für Ihren PflichtteilErfolgreich klagen auch ohne RechtsschutzPflichtteil durchsetzen bei EnterbungOhne KostenrisikoProzessfinanzierung leicht gemachtUnkomplizierter PflichtteilsverkaufJetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Was versteht man unter dem gesetzlichen Pflichtteil? – Das Wichtigste in Kürze

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Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Verstorbenen eine gesetzlich garantierte Mindest­beteiligung am Erbe, auch wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt wurden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezieht sich der gesetzliche Pflichtteil ausschließlich auf die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen. Der Pflichtteilsanspruch tritt nur dann in Kraft, wenn gesetzliche Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden.

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen:

  • Kinder
  • Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Eltern – Jedoch nur, wenn der Erblasser keine eigenen Kinder hinterlassen hat.
  • Enkel und Urenkel – Jedoch nur, wenn sie explizit von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und ihre Eltern bereits verstorben sind.
Erhält man den Pflichtteil automatisch?
Nein, der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt.

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Wenn gesetzliche Erben durch ein Testament oder einen Erbvertrag benachteiligt oder ausgeschlossen wurden, muss der somit entstandene Pflichtteilsanspruch aktiv eingefordert werden.
Erfahren Sie hier, was es bei der Einforderung des Pflichtteils zu beachten gibt.

Wichtig: Die Frist für die Einforderung des Pflichtteils beträgt drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall. Um sicherzustellen, dass der Anspruch auf den Pflichtteil nicht durch Verjährung verloren geht, empfiehlt es sich, frühzeitig Maßnahmen zu dessen Einforderung und Durchsetzung einzuleiten.

Entstehung von Pflicht­teilsansprüchen: Die Voraus­setzungen im Überblick

Gesetzlicher Erbanspruch und Anspruch auf den Pflichtteil: Wann gilt was?

Unter welchen Bedingungen gilt der gesetzliche Erbanspruch?

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Der gesetzliche Erbanspruch ist die Standard­regelung im Erbfall und tritt automatisch ein, wenn eine Person ohne gültiges Testament oder Erbvertrag verstirbt.
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In diesem Fall wird das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt und es erben in erster Linie die nächsten Verwandten des Verstorbenen, wie Ehepartner, Kinder und Eltern.

Wann tritt der gesetzliche Erbanspruch NICHT in Kraft?

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Wenn ein gültiges Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, hat dieses Vorrang und die gesetzlich geregelte Erbfolge tritt somit nicht in Kraft.
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In diesem Fall erbt die Person bzw. die Personen, die im Testament oder Erbvertrag als Erbe benannt wurden.

Unter welchen Umständen können Pflichtteilsansprüche entstehen?

In Fällen, in denen das Erbe testamentarisch verteilt wird, kann es vorkommen, dass dabei bestimmte Erben bevorzugt werden.In folgenden Szenarien können dadurch Pflichtteilsansprüche entstehen:

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Wenn gesetzliche Erben bei der Verteilung des Nachlasses unzureichend berücksichtigt oder benachteiligt wurden.
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Wenn ein gesetzlicher Erbe durch ein Testament oder einen Erbvertrag vollständig vom Erbe ausgeschlossen wurde (Enterbung).

Benötigen Sie Unterstützung bei der Einforderung Ihres Pflichtteils?
Wir helfen Ihren Pflichtteils­anspruch geltend zu machen: Mehr erfahren

Das sind die wichtigsten Unterschiede:
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Die beiden Ansprüche unterscheiden sich hauptsächlich in deren Höhe: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

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Der Pflichtteil ist ein reiner Zahlungs­anspruch, d.h. es besteht kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände.

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Im Gegensatz zum gesetzlichen Erb­anspruch tritt der Pflichtteilsanspruch nicht automatisch in Kraft und muss aktiv eingefordert werden.

Sie wurden enterbt und haben Ihren gesetzlichen Mindestanteil am Erbe nicht erhalten?

Diese Punkte gibt es bei der Einforder­ung des Pflichtteils zu beachten.

Erbfinanz: Der Prozessfinanzierer
für enterbte Erben

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Klagen ohne Kostenrisiko

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Auch ohne Rechtsschutz

So helfen wir Ihnen bei einer Enterbung:

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Als spezialisierter Prozessfinanzierer im Bereich Erbrecht stellen wir Ihnen umfassende finanzielle Unterstützung zur Verfügung und übernehmen sämtliche Prozesskosten.

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Unsere Experten arbeiten Hand in Hand mit unseren Kooperationsanwälten oder einem Anwalt Ihrer Wahl, um sicherzustellen, dass Ihr Recht durchgesetzt wird.

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Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihren Pflichtteil unkompliziert zu verkaufen, ohne ihn gerichtlich durchsetzen zu müssen.

Pflichtteil berechnen: Informationen und Tipps zur Bestimmung Ihrer Anspruchshöhe

Pflichtteilsberechnung: Welche Angaben sind erforderlich?

Erforderliche Angaben

Folgende Informationen werden für die Berechnung der Pflichtteilshöhe benötigt:

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Die Pflichtteilsquote: Das ist der gesetzlich festgelegte Mindestanteil am Erbe, der nahen Verwandten eines Verstorbenen zusteht, wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden.
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Der Nachlasswert: Darunter versteht man den reinen Wert des Nachlasses nach Abzug aller Schulden und Verbindlichkeiten.

Pflichtteilsquote bestimmen

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Die Höhe der Pflichtteilsquote beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
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Der Erbanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge und variiert je nach Verwandtschafts­grad.
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Tipp: Mit unserem kostenfreien Pflichtteilsrechner können Sie die Höhe Ihrer Pflichtteilsquote in wenigen Schritten herausfinden:

Nachlasswert ermitteln

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Zur Berechnung des Nachlasswertes werden alle positiven Vermögenswerte des Verstorbenen addiert und alle etwaigen Verbindlichkeiten davon abgezogen.
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Positive Vermögenswerte sind z.B. Immobilien, Konten, Wertpapiere, Schmuck, Fahrzeuge und andere Besitztümer.
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Zu den Verbindlichkeiten des Erblassers zählen neben eventueller Schulden auch die direkt mit dem Tod in Zusammenhang stehenden Aufwendungen wie z.B. Kosten für die Beerdigung und Wertermittlungskosten.

Achtung: Eventuelle Schenkungen oder Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

So wird der Pflichtteil berechnet:

Um den konkreten Betrag des gesetzlichen Pflichtteils in Euro zu ermitteln, wird der Wert des Nachlasses mit der Pflichtteilsquote multipliziert. Die Formel zur Berechnung des Pflichtteils lautet:

Pflichtteil = Nachlasswert * Pflichtteilsquote
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Tipp: Ihre Pflichtteilsquote können Sie mit unserem praktischen Online-Rechner in nur wenigen Klicks herausfinden:

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Hinweis: Für die genaue Berechnung der Pflichtteils­höhe sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir daher die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar.

Gerne vermitteln wir Sie an einen unserer Partner­anwälte: Jetzt unverbindlich Hilfe anfordern

So funktioniert’s: Anspruch prüfen mit dem kostenlosen Pflichtteilsrechner von Erbfinanz

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Schritt 1

Angaben eintragen

Wählen Sie in welcher Art von Beziehung Sie zu der betreffenden Person standen und beantworten Sie die daraufhin folgenden Fragen.

Schritt 2

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Klicken Sie am Ende des Formulars auf die Schaltfläche „Ergebnis jetzt anzeigen“, um Ihren Pflichtteilsanspruch kostenlos prüfen zu lassen.

Schritt 3

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Sie erfahren direkt im Anschluss, ob Sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil haben und ggf. wie hoch Ihre Pflichtteilsquote sein könnte.

Pflichtteil berechnen: Überprüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch auf den Pflichtteil

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Beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
  • Dieser kostenlose Service dient ausschließlich zu informativen Zwecken und ersetzt keine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.
  • Erbfinanz (ein Service der Indemnis GmbH) übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit und Vollständigkeit dieser Analyse.
Haftungsausschluss

Erbfinanz: Pflicht­teil durchsetzen leicht gemacht

Pflichtteil einfordern – Das gilt es bei der Durchsetzung des Pflichtteils zu beachten

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Wichtig: Um den Pflichtteil zu erhalten, ist es wichtig zu wissen, dass ein gesetzlicher Anspruch allein nicht automatisch zu einer Auszahlung führt. Es bedarf konkreter Maßnahmen, um den Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen.

Auflistung der erforderlichen Schritte

Folgende Punkte sollten bei der Einforderung des Pflichtteils beachtet werden:

  1. Rechtsanspruch klären: Prüfen Sie zunächst, ob Ihnen der gesetzliche Pflichtteil auch wirklich zusteht. Nur bestimmte Personen sind pflichtteilsberechtigt, wie z.B. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern. Der Pflichtteil steht außerdem ausschließlich den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt oder benachteiligt wurden. Ob Ihnen ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht, können Sie hier unkompliziert prüfen: Zum Online-Check

     

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    Hinweis: Für komplexe Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsrecht ist es empfehlenswert, sich von einem spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen bei Fragen zum Pflichtteil und seiner Durchsetzung umfassende Unterstützung bieten. Gerne vermitteln wir Sie hierfür an einen unserer erfahrenen Kooperationsanwälte: Klicken Sie hier
  2. Anspruchshöhe bestimmen: Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zum Zeitpunkt des Erbfalls. Weitere Informationen bezüglich der Pflichtteilsberechnung finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt Pflichtteil berechnen.
  3. Pflichtteil geltend machen: Der Anspruch auf den Pflichtteil wird nicht automatisch an Sie ausgezahlt. Um Ihren Anspruch gegenüber den Erben geltend zu machen, müssen Sie diesen aktiv einfordern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen geltend machen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche in der Regel drei Jahre.
    Erfahren Sie hier, wie Ihnen Erbfinanz bei diesem Vorgang helfen kann.

Tipp: Es ist ratsam, sämtliche wichtigen Dokumente und Korrespondenzen bezüglich des Pflichtteilsanspruchs genau zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits überzeugende Nachweise vorlegen zu können.

Was tun, wenn die Auszahlung verweigert wird?

Wenn sich die Erben bei der Auszahlung des Pflichtteils nicht kooperativ zeigen, können die folgende Maßnahmen zur Durchsetzung des Anspruchs ergriffen werden:

  • Anwaltliche Beratung einholen: Für eine Klärung der genauen Bedingungen und Ansprüche empfiehlt es sich, sich zunächst an einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht zu wenden. Gerne vermitteln wir Sie kostenlos an einen unserer Kooperations­anwälte: Jetzt Hilfe anfordern
  • Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend machen: Falls es nicht möglich ist eine außergerichtliche Einigung mit den Erben zu finden, kann der Pflichtteilsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Hier erfahren Sie, wie wir Sie optimal bei diesem Prozess unterstützen können.

Tipp: Bevor rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Erben anzustreben, um gemeinsam eine friedliche Lösung zu finden.

Welche Kosten können entstehen?

Folgende Kosten können bei der Durchsetzung des Pflichtteils entstehen:

  • Anwaltskosten: Die Beauftragung eines Anwalts ist in der Regel notwendig, um den Pflichtteil einzufordern. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und können je nach Umfang der Auseinandersetzung variieren.
  • Gerichtskosten: Für die Klage auf den Pflichtteil fallen Gerichtskosten an. Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und müssen vom Kläger getragen werden.
  • Gutachterkosten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, einen Gutachter hinzuzuziehen, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln. Die Kosten für ein häufig erforderliches Gegen-Gutachten sind ebenfalls vom Kläger zu tragen.
  • Sonstige Auslagen: Zu den weiteren möglichen Kosten können Auslagen für Kopien, Porto oder andere für die Durchsetzung des Pflichtteils notwendige Schritte gehören.
    Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Anspruch mit Erbfinanz ohne Kostenrisiko durchsetzen können.

Tipp: Um festzustellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, den Pflichtteil einzufordern, ist es ratsam, im Vorfeld die möglichen Kosten zu klären und gegebenenfalls eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist in der Regel unantastbar, da er dazu dient, nahe Angehörige zu schützen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle:

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Enterbung wegen schweren Verfehlungen: Wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwerer Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat, kann er unter Umständen seinen Pflichtteilsanspruch verlieren.
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Schenkung als Voraus: Wenn der Erblasser zu Lebzeiten größere Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten gemacht hat und diese als Voraus auf den Pflichtteil gedacht waren, kann der Pflichtteil entsprechend gekürzt oder entzogen werden.

Hinweis: Da die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Entzug des Pflichtteils im Einzelfall geprüft werden müssen, ist es in solch einer Situation ratsam sich anwaltlich beraten zu lassen.

Kann man den Pflichtteil auch verkaufen?

Ja, es ist möglich, einen Pflichtteilsanspruch zu verkaufen. Gemäß § 2353 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch abgetreten werden, sofern keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen.

Das sind die möglichen Vorteile eines Pflichtteilsverkaufs:

  • Sofortige Liquidität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erhält der Verkäufer sofortiges Geld, anstatt auf eine möglicherweise langwierige Auszahlung zu warten.
  • Vermeidung von emotionaler Belastung und Konflikten: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs entfallen alle Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Nachlass, den Erben oder der Erbengemeinschaft. Dies ermöglicht eine Vermeidung potenziell belastender und langwieriger rechtlicher Streitigkeiten.
  • Flexibilität: Durch den Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann der Verkäufer die erhaltenen Mittel für andere Zwecke nutzen, wie z.B. Investitionen oder Schuldenabbau.
  • Diskretion: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs kann diskret erfolgen, ohne dass die Details öffentlich bekannt werden.

Folgende Nachteile kann der Verkauf des Pflichtteils haben:

  • Geringerer finanzieller Gewinn: Der Verkauf des Pflichtteilsanspruchs erfolgt oft zu einem reduzierten Preis, was zu einem finanziellen Verlust im Vergleich zum potenziellen Erbanspruch führen kann.

Pflichtteil verkaufen – So funktioniert’s

So können Sie Ihren Pflichtteil bei einer Enterbung erhalten

Trotz Enterbung müssen Sie nicht auf Ihre Rechte verzichten. Wenn Sie enterbt wurden und Ihren Pflichtteil nicht erhalten haben, stehen wir Ihnen zur Seite.

Unser Expertenteam unterstützt Sie gemeinsam mit unseren Kooperations­anwälten dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihren Pflichtteil einzufordern.

Die Enterbung bedeutet nicht das Ende Ihrer Ansprüche.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und übernehmen sämtliche Prozesskosten, damit Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko geltend machen können.

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