Prozessfinanzierung für Ihren Pflichtteil

Pflichtteil durchsetzen

Wenn die Erben nicht zahlen oder das Haus zu niedrig ansetzen, müssen Sie Ihren Anspruch durchsetzen, und das kostet Geld, bevor Sie etwas davon sehen. Diese Kosten übernimmt Erbfinanz bis zur Auszahlung. Wir bekommen dafür eine Erfolgsbeteiligung, die vorher feststeht und nur von dem abgeht, was die Erben zahlen.

Erbfinanz ist ein Angebot der Indemnis GmbH aus München.

Was die Finanzierung abdeckt

  • Honorar Ihrer Kanzlei
  • Gerichtskosten samt Vorschuss
  • Gutachten zu strittigen Werten

Was im Einzelnen dazugehört, steht in unserem Angebot.

Situationen aus der Praxis

Wenn die Auszahlung ins Stocken gerät

Bei Konten geht es oft schnell, weil sich über einen Kontostand kaum streiten lässt. Bei einem Haus wird es zäh, und meist steckt eine dieser vier Situationen dahinter.

Sie haben Auskunft verlangt, und seit Monaten kommt keine Antwort. Oder es kommt eine Aufstellung auf einer Seite, in der die Schenkungen der letzten Jahre fehlen und deren Zahlen Sie nicht nachprüfen können. Damit lässt sich Ihr Anspruch nicht beziffern, und ohne Zahl kann Ihre Kanzlei auch nicht verhandeln.

Mit Finanzierung: Ihre Kanzlei besteht auf einem notariellen Verzeichnis, bei dem ein Notar selbst nachforscht, und klagt die Auskunft notfalls ein. Honorar und Gerichtskosten dafür übernehmen wir, und Sie bekommen Zahlen, mit denen sich rechnen lässt.

Was sich mit der Finanzierung ändert

Solange Sie jede Rechnung selbst zahlen, kommen Sie nur so weit, wie Ihr Geld reicht. Mit der Finanzierung kann Ihre Kanzlei den Fall so führen, wie es die Sache verlangt, und nach unserer Erfahrung einigt man sich dann früher und zu besseren Bedingungen. Die Erfolgsbeteiligung dafür vereinbaren wir mit Ihnen, bevor Ihre Kanzlei den ersten Schritt macht.

Kostenlose Anfrage

Ihre Rechte und das Kostenrisiko

Was Ihnen zusteht und was der Weg dahin kostet

Das Gericht und oft auch die Kanzlei rechnen nach der Höhe Ihres Anspruchs ab, und je mehr Ihnen zusteht, desto teurer wird es. Gezahlt wird vorab, denn ohne Vorschuss stellt das Gericht die Klage in der Regel nicht zu, und die Kanzlei schickt ihre Rechnungen, während der Fall läuft.

In den meisten Rechtsschutzverträgen ist Erbrecht ausgeschlossen, und wer sich mit den Erben einigt, zahlt seine Kanzlei in der Regel trotzdem selbst. Diese Kosten und das Kostenrisiko dahinter nehmen wir Ihnen ab, und mehr als die vereinbarte Erfolgsbeteiligung verlangen wir dafür nicht.

  • Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch

    Sie bekommen keinen Anteil am Haus, sondern Geld, und die Höhe richtet sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Fällig ist der Betrag in der Regel schon mit dem Todesfall, und wie die Erben das Geld aufbringen, ist ihre Sache, auch wenn das Haus dafür erst verkauft werden muss.

  • Auskunft und Werte stehen Ihnen zu

    Die Erben müssen Ihnen ein Verzeichnis des gesamten Nachlasses vorlegen, und dazu gehören auch die Schulden und die Schenkungen der letzten Jahre. Wenn Sie es verlangen, nimmt ein Notar dieses Verzeichnis auf, und den Wert des Hauses ermittelt ein Sachverständiger.

  • Die Frist läuft, auch wenn nichts passiert

    Der Anspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie von Todesfall und Testament erfahren haben. Auskunft und Gutachten brauchen davon oft Monate, und ein Brief an die Erben hält die Frist nicht an. Sicher anhalten lässt sie sich nur mit einer Klage, oder die Erben verzichten schriftlich auf die Verjährung.

So läuft die finanzierte Durchsetzung ab

Für Sie bleibt wenig zu tun, denn Schriftwechsel und Verhandlungen führt eine Kanzlei Ihrer Wahl.

  1. Ihre Anfrage

    Sie schildern uns Ihren Fall, ohne dafür Unterlagen herauszusuchen. Meist wissen Sie innerhalb weniger Tage, ob die Finanzierung infrage kommt. Unser Angebot nennt dann die Beteiligung, und bis Sie unterschreiben, läuft nichts.

  2. Die Auskunft

    Ihre Kanzlei macht den Pflichtteil geltend und verlangt das Nachlassverzeichnis. Wenn der Hauswert nicht passt oder Schenkungen fehlen, besteht sie auf einem notariellen Verzeichnis und einem Gutachten. Den Teil Ihres Anspruchs, der danach feststeht, fordert sie sofort ein.

  3. Die Verhandlung

    Mit Verzeichnis und Gutachten steht fest, worüber noch verhandelt wird. Die meisten einigen sich dann auf einen Betrag, der oft deutlich über dem ersten Angebot der Erben liegt. Wenn nicht, entscheidet das Gericht über die Höhe, und dieses Verfahren finanzieren wir ebenfalls.

  4. Die Auszahlung

    Nach einer Einigung ist das Geld meist in wenigen Wochen da. Bei einem Urteil kann es länger dauern, weil die Erben das Haus oft erst beleihen oder verkaufen müssen. Von der Summe geht nur unsere Beteiligung ab, denn die Kosten der Durchsetzung sind darin schon enthalten.

Lieber ein fester Betrag in wenigen Tagen?

Wenn Sie nicht mehr verhandeln und warten möchten, können Sie uns den Anspruch auch verkaufen. Sie erhalten einen festen Kaufpreis wenige Tage nach dem Notartermin, und mit den Erben haben Sie danach nichts mehr zu tun. Der Preis liegt unter dem vollen Anspruch, weil wir ab dann das Warten und das Kostenrisiko tragen.

Mehr zum Verkauf

Beide Wege im Vergleich mit Beispielbeträgen

Schildern Sie uns kurz, worum es geht.

Kostenlose Anfrage

Passt die Finanzierung zu Ihrer Situation?

Schildern Sie uns in ein paar Sätzen, wo Ihr Fall steht, auch wenn schon eine Kanzlei daran arbeitet. Wir sehen uns das an und sagen Ihnen, ob die Finanzierung passt oder woran sie scheitert. Die Erben erfahren von Ihrer Anfrage nichts, und Werbeanrufe gibt es nicht.

Fragen und Antworten zur Finanzierung

Die häufigsten Fragen, die uns vor einer Anfrage erreichen.

Wie funktioniert die Finanzierung genau?

Sie schließen mit uns einen Finanzierungsvertrag, und von da an bezahlen wir, was Kanzlei, Gericht und Gutachter in Rechnung stellen. Für Ihren Fall ändert sich dadurch nichts. Der Anspruch bleibt Ihrer, Ihre Kanzlei arbeitet weiter für Sie, und die Erben müssen von der Finanzierung nicht erfahren. Prozessfinanzierung gibt es in Deutschland seit Ende der neunziger Jahre, nur führt der Name in die Irre, denn ein Prozess ist keine Voraussetzung, und die meisten Fälle enden ohne Urteil.

Wann kommt eine Finanzierung infrage?

Sobald die Auszahlung stockt, weil die Erben keine brauchbare Auskunft geben oder das Haus zu niedrig ansetzen. Auch wer im Testament mit weniger als dem Pflichtteil bedacht wurde, kann den fehlenden Teil in der Regel nachfordern. Keinen Sinn hat die Finanzierung, wenn die Erben ohnehin zahlen oder der Anspruch verjährt oder zu klein ist. Geschwister, Nichten, Neffen und Stiefkinder haben keinen Pflichtteil, so eng das Verhältnis zum Verstorbenen auch war.

Was kostet mich das?

Bis zur Auszahlung zahlen Sie nichts. Die Rechnungen gehen an uns, und die Höhe unserer Erfolgsbeteiligung hängt davon ab, wie klar der Anspruch ist und wie viel Aufwand zu erwarten ist, und sie steht im Angebot, bevor Sie unterschreiben. Sie bezieht sich auf das Geld, das die Erben am Ende zahlen, auch wenn das weniger ist, als Sie anfangs erwartet haben.

Wer trägt das Kostenrisiko?

Das Kostenrisiko tragen wir. Rechnungen, die wir übernommen haben, bleiben bei uns, was auch immer am Ende herauskommt. Ohne Finanzierung müssten Sie das alles vorstrecken, ohne zu wissen, was am Ende von den Erben kommt.

Wer führt das Verfahren, und was macht Erbfinanz?

Das Verfahren führt eine Erbrechtskanzlei, die Sie berät und gegenüber den Erben vertritt, wenn nötig auch vor Gericht. Jedes Angebot bespricht sie mit Ihnen. Wir sind der Geldgeber im Hintergrund, und rechtlich berät Sie allein die Kanzlei. Mit einem Inkassobüro, das feststehende Forderungen eintreibt, hat das wenig gemeinsam, weil beim Pflichtteil die Summe am Anfang noch offen ist und erst ermittelt werden muss.

Kann ich bei meiner eigenen Kanzlei bleiben?

Ja. Ihre Kanzlei behält das Mandat, und wir stimmen die Zusammenarbeit direkt mit ihr ab. Sie sollte sich allerdings im Erbrecht auskennen, denn beim Pflichtteil wird meist um den Hauswert und um Schenkungen gestritten. Wenn Sie noch keine Kanzlei haben, nennen wir Ihnen eine, die solche Fälle regelmäßig führt.

Geht das auch, wenn schon verhandelt oder geklagt wird?

Ja. Auch eine laufende Klage schließt die Finanzierung nicht aus, und wenn Verzeichnis oder Gutachten schon vorliegen, geht unsere Prüfung schneller. Ab unserem Einstieg übernehmen wir die Kosten, die von da an anfallen.

Muss es vor Gericht gehen, und wie lange dauert es?

Nicht unbedingt. Ihre Kanzlei verlangt zuerst Auskunft und verhandelt dann über die Zahlung, und viele Fälle enden an dieser Stelle. Erst wenn die Erben die Auskunft verweigern oder nicht zahlen, klagt sie, meist mit einer Stufenklage, die zuerst Auskunft und danach Zahlung verlangt. Oft ist die Klage auch dann nicht das Ende, sondern der Moment, in dem die Erben zu verhandeln beginnen. Bis zu einer Einigung vergehen häufig nur einige Monate, während eine Klage ein Jahr oder länger dauern kann, vor allem wenn das Haus begutachtet werden muss.

Ich kenne den Wert des Nachlasses nicht. Geht es trotzdem?

Ja, das ist der Normalfall. Wer im Testament übergangen wurde, hat die Unterlagen nicht und weiß selten, was das Haus wert ist. Deshalb müssen die Erben Auskunft geben, und erst mit diesen Angaben lässt sich Ihr Pflichtteil beziffern. Für die Anfrage genügt, was Sie wissen oder vermuten.

Muss der Pflichtteil versteuert werden?

Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer wie ein Erbe, und die Steuer entsteht erst, wenn Sie ihn geltend machen. Die Freibeträge sind dieselben, und bei Kindern sind sie so hoch, dass häufig keine Steuer anfällt. Wie sich Durchsetzung und Kosten bei Ihnen steuerlich auswirken, kann Ihnen eine Steuerkanzlei sagen.