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Pflichtteil trotz Enterbung? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Enterbung

Lesezeit: 7 Minuten
Kategorie: Ratgeber | Rechtstips
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Inhaltsverzeichnis

Die Enterbung eines nahen Angehörigen ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der oft viele Fragen aufwirft. Grundsätzlich bedeutet eine Enterbung, dass eine Person durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Doch selbst bei vollständiger Enterbung besteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Pflichtteil stellt eine Mindestbeteiligung am Nachlass sicher und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht für die direkten Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern und den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. In Ausnahmefällen kann der Anspruch auf den Pflichtteil entzogen werden, etwa bei schwerwiegenden Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Die Möglichkeit, zwischen einem großen und einem kleinen Pflichtteil zu wählen, besteht für Ehepartner, was die Komplexität der Materie zusätzlich erhöht.

Grundlagen des Pflichtteils bei Enterbung

Der Pflichtteil bei Enterbung sichert den engsten Familienangehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe des Verstorbenen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Erblasser eine testamentarische Verfügung hinterlassen hat, die den Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteilsanspruch ist besonders relevant, wenn der Erblasser überlebende Ehegatten, Kinder oder Eltern des Erblassers zurücklässt. Im Falle einer Enterbung beträgt der Pflichtteil grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was den Anspruchsberechtigten trotz Enterbung eine finanzielle Absicherung gewährt.

Definition und Bedeutung des Pflichtteils

Der Pflichtteil ist ein fundamentaler Bestandteil des deutschen Erbrechts, der dafür sorgt, dass nahe Angehörige des Erblassers nicht gänzlich leer ausgehen. Dieser Anspruch entsteht speziell dann, wenn der Erblasser durch testamentarische Verfügung oder Erbvertrag bestimmte Personen von der Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteil stellt sicher, dass die engsten Familienmitglieder, insbesondere die Kinder und der überlebende Ehegatte, eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten. Diese Regelung reflektiert das gesellschaftliche Verständnis von familiärer Solidarität und Verantwortung.

Gesetzliche Erbfolge versus testamentarische Verfügungen

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn der Erblasser kein Testament oder einen Erbvertrag hinterlässt. In diesem Fall werden die Vermögenswerte nach einem festgelegten Schema unter den nächsten Verwandten verteilt, wobei Kinder Erben der ersten Ordnung sind. Testamentarische Verfügungen ermöglichen es dem Erblasser hingegen, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zu bestimmen, wer sein Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge und testamentarische Verfügungen bieten somit unterschiedliche Wege, den Nachlass zu regeln, wobei der Pflichtteil als Schutzmechanismus für nahe Angehörige dient.

Die rechtlichen Folgen einer Enterbung

Die Enterbung führt dazu, dass der Anteil des Enterbten nach gesetzlicher Erbfolge oder gemäß dem Willen des Erblassers anderen Personen zufällt. Jedoch bleiben die direkten Abkömmlinge des Enterbten, wie die beiden Kinder im Beispiel, gesetzlich berücksichtigt. Sie treten an die Stelle des Enterbten in der Erbfolge, es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich auch sie von der Erbfolge ausgeschlossen. Die Auslegung von Testamenten fokussiert stark auf den Willen des Erblassers, weshalb die genauen Umstände und Intentionen bei der Enterbung entscheidend sind.

Anspruchsberechtigte und Voraussetzungen

Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf den Pflichtteil ist im deutschen Erbrecht klar definiert. Dazu gehören in erster Linie die Kinder des Erblassers sowie der überlebende Ehegatte. Fehlen diese, kommen die Eltern und in weiterer Folge Enkel und Urenkel als Berechtigte in Frage. Entferntere Verwandte und Geschwister des Erblassers haben hingegen kein Recht auf den Pflichtteil. Diese Regelung stellt sicher, dass die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen zumindest einen Teil des Erbes erhalten, selbst wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass nahe Angehörige des Erblassers, insbesondere die Kinder und der überlebende Ehegatte, einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn durch ein Testament oder einen Erbvertrag eine vollständige Enterbung vorgenommen wurde. Der Pflichtteil gewährleistet diesen Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers, unabhängig von dessen testamentarischen Verfügungen. Somit dient der Pflichtteil dem Schutz der finanziellen Interessen der engsten Familienangehörigen.

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Kriterien für die Anspruchsberechtigung auf den Pflichtteil

Die Kriterien für die Anspruchsberechtigung auf den Pflichtteil sind im Erbrecht genau festgelegt. Wesentlich ist die enge familiäre Beziehung zum Erblasser, wie sie zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten besteht. Darüber hinaus können bestimmte Handlungen des Erblassers, wie Schenkungen, den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Der Güterstand der Eheleute spielt ebenfalls eine Rolle, da er die Höhe des Pflichtteils mitbestimmen kann. Insgesamt bilden diese Kriterien die Grundlage dafür, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht.

Pflichtteil bei lebenden Erblassern – Geht das?

Der Pflichtteil kann bereits zu Lebzeiten des Erblassers thematisiert werden, insbesondere durch rechtzeitige Planung und Gestaltung des Nachlasses. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Strategien aufzeigen, wie Pflichtteilsansprüche wirksam und legal reduziert werden können, etwa durch die Wahl des ehelichen Güterstands oder durch Schenkungen zu Lebzeiten. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig den Interessen der Pflichtteilsberechtigten gerecht zu werden.

Ermittlung und Berechnung des Pflichtteils

Die Ermittlung und Berechnung des Pflichtteils ist ein zentraler Aspekt im Erbrecht. Sie orientiert sich am Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Fachanwälte für Erbrecht sind spezialisiert darauf, den Pflichtteil unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu berechnen. Diese Berechnung ist entscheidend für die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Zur Berechnung des Pflichtteils wird der Gesamtwert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. Die Bewertung der Nachlassgegenstände folgt dabei keinem einheitlichen Schema, sondern orientiert sich an der Art des Vermögens. Bei Immobilien etwa wird der Wert basierend auf Lage, Nutzungsmöglichkeiten und Ertragswert bestimmt. Diese differenzierte Bewertung bildet die Grundlage für die Ermittlung des Pflichtteils.

Pflichtteilsquote und Nachlasswert

Die Pflichtteilsquote bestimmt sich aus dem Verhältnis des gesetzlichen Erbteils zur tatsächlichen Erbmasse. Wenn ein Erbe auf seinen Anteil verzichtet, kann dies die Pflichtteilsquote anderer Berechtigter beeinflussen. Der Nachlasswert spielt dabei eine entscheidende Rolle, da er die Basis für die Berechnung des Pflichtteils bildet. Die genaue Ermittlung des Nachlasswerts ist somit essentiell für die Festlegung des Pflichtteils.

Berücksichtigung von Schenkungen

Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt, da sie den Wert des Nachlasses beeinflussen können. Wurde einem Erben beispielsweise bereits zu Lebzeiten ein Viertel des Nachlasses geschenkt, so wird dies auf seinen gesetzlichen Erbteil angerechnet. Dies stellt sicher, dass alle Pflichtteilsberechtigten gerecht behandelt werden und ihr Anspruch auf den Pflichtteil gewahrt bleibt.

Notwendige Unterlagen für die Berechnung

Die Berechnung des Pflichtteils erfordert eine genaue Bestandsaufnahme des Nachlasses. Dazu gehört die Ermittlung des Gesamtwerts des Vermögens des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls. Fachanwälte für Erbrecht nutzen hierfür verschiedene Unterlagen und Informationen, die eine umfassende Bewertung des Nachlasses ermöglichen.

Nachlassverzeichnis und Wertermittlung

Für die Wertermittlung des Nachlasses ist ein detailliertes Nachlassverzeichnis unerlässlich. Dieses Verzeichnis listet alle Vermögensgegenstände auf und dient als Grundlage für die Bewertung. Die Erben können die Erstellung eines solchen Verzeichnisses verlangen, um Transparenz über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses zu erhalten. Die genaue Wertermittlung ist entscheidend für die Berechnung des Pflichtteils und die gerechte Verteilung des Erbes.

Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann eine herausfordernde Angelegenheit sein. In Deutschland haben nahen Angehörigen, die enterbt wurden, dennoch ein Recht auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Dieser Anspruch muss jedoch oft gegen den Willen der Erben durchgesetzt werden, was in vielen Fällen zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Da Rechtsschutzversicherungen in Erbrechtsangelegenheiten oft keinen umfassenden Schutz bieten, sind die Betroffenen in der Regel auf eigene Mittel angewiesen, um ihre Rechte geltend zu machen.

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Pflichtteil einfordern – Wie geht das?

Das Einfordern des Pflichtteils beginnt üblicherweise mit der Anforderung eines Nachlassverzeichnisses vom Erben. Nahen Angehörigen steht im Erbfall trotz Enterbung ein Pflichtteil des Vermögens des Erblassers zu. Dieser Schritt dient dazu, einen Überblick über den Umfang des Nachlasses zu erhalten. Anschließend kann der Pflichtteilsberechtigte eine entsprechende Forderung gegenüber den Erben stellen. Sollte dieser Forderung nicht nachgekommen werden, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einfordern

Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers einzufordern, ist stark eingeschränkt. In der Regel ist der Pflichtteil ein Rechtsanspruch, der erst mit dem Tod des Erblassers entsteht. Allerdings können Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers unter bestimmten Umständen auf den Pflichtteil angerechnet werden. Der eheliche Güterstand kann ebenfalls einen Einfluss auf den Pflichtteil haben, insbesondere wenn es um den Zugewinn des überlebenden Ehegatten geht.

Vorgehen nach dem Ableben des Erblassers

Nach dem Ableben des Erblassers besteht der erste Schritt im Vorgehen darin, vom Erben Auskunft über den Nachlass zu verlangen. Dies bildet die Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils. Sollte der Erbe die Auskunft verweigern oder sich bei der Herausgabe des Nachlasses querstellen, kann ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs erforderlich werden.

Pflichtteil einklagen – Schritte und Voraussetzungen

Wenn der Pflichtteil vom Erben nicht freiwillig ausgezahlt wird, kann der Pflichtteilsberechtigte vor dem zuständigen Nachlassgericht eine Pflichtteilsklage erheben. Die Einreichung einer solchen Klage setzt voraus, dass der Erbe die Auszahlung des Pflichtteils verweigert. Die gerichtliche Anordnung zur Auszahlung des Pflichtteils erfolgt nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. Dieser Schritt sollte als letztes Mittel betrachtet werden, wenn alle anderen Versuche, eine Einigung zu erzielen, gescheitert sind.

Verjährung des Pflichtteilsanspruchs

Der Pflichtteilsanspruch unterliegt einer Verjährungsfrist, die in der Regel drei Jahre beträgt und mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruchsberechtigte von dem Erbfall und seinem Pflichtteilsrecht Kenntnis erlangt. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen der Erblasser den Erben ihren Pflichtteilsanspruch entziehen kann, etwa bei schwerwiegenden Verfehlungen gegen den Erblasser oder nahestehenden Personen. In solchen Fällen müssen die Gründe für die Entziehung im Testament oder Erbvertrag klar benannt werden.

Sonderfälle und Ausnahmeregelungen

Möglichkeit des Pflichtteilsentzugs

Der Pflichtteilsentzug stellt eine Ausnahmeregelung dar, die nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Beispielsweise kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwerwiegende Straftaten gegen den Erblasser oder nahestehende Personen begangen hat. Voraussetzung für den Entzug ist, dass der Erblasser diesen ausdrücklich in seinem Testament oder Erbvertrag anordnet und die Gründe für den Entzug klar benennt.

Pflichtteil trotz Berliner Testament?

Das Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, ändert nichts am Anspruch naher Angehöriger auf ihren Pflichtteil. Der überlebende Ehepartner ist verpflichtet, den nahen Angehörigen ihren Pflichtteil auszuzahlen, wenn diese ihn einfordern. Die Existenz eines Berliner Testaments spielt für die Höhe des Pflichtteils keine Rolle, da dieser sich nach dem gesetzlichen Erbteil richtet.

Enterbung und Pflichtteil umgehen – Ist das möglich?

Eine vollständige Enterbung naher Angehöriger und der gleichzeitige Entzug des Pflichtteils sind nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen möglich. Das Gesetz sieht vor, dass ein gesetzlicher Erbe bei bestimmten schwerwiegenden Vergehen gegen den Erblasser oder dessen nahestehende Personen seinen Pflichtteil entzogen bekommen kann. Die Entziehung des Pflichtteils muss explizit vom Erblasser in einer letztwilligen Verfügung angeordnet werden.

Pflichtteilsstrafklausel und ihre Wirkung

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein Instrument, das Erblassern ermöglicht, enterbte Kinder von der Geltendmachung ihres Pflichtteils abzuhalten. Die Klausel sieht vor, dass enterbte Kinder, die ihren Pflichtteil einfordern, unter bestimmten Umständen weniger erhalten können als den gesetzlichen Pflichtteil. Diese Klausel dient dazu, den Willen des Erblassers zu unterstützen und potenzielle Erbstreitigkeiten zu minimieren.

Pflichtteilsergänzungsanspruch zur Umgehung der Enterbung

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient dazu, den Pflichtteil eines Enterbten zu sichern, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat, um die Pflichtteilsansprüche zu umgehen. Dieser Anspruch berücksichtigt Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod vorgenommen hat. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt sicher, dass der wahre Wert des Nachlasses bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt wird und entspricht dem Willen des Erblassers, gerechte Anteile zu hinterlassen.

Pflichtteil für spezifische Erbengruppen

Pflichtteil beim Erbe für Ehepartner

Nahen Angehörigen, einschließlich des Ehepartners, steht ein Pflichtteil des Erbes zu, selbst wenn sie enterbt wurden. Die Höhe des Pflichtteils hängt vom gesetzlichen Erbteil ab, welcher wiederum durch den ehelichen Güterstand beeinflusst werden kann. Der Pflichtteil für den überlebenden Ehegatten bildet eine Mindestsicherung, die sicherstellt, dass dieser nicht gänzlich ohne Anteil am Vermögen des Verstorbenen bleibt.

Unterschiede zwischen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat einen wesentlichen Einfluss auf den Pflichtteil des überlebenden Ehegatten. Bei der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn, den die Partner während der Ehe erzielt haben, im Todesfall berücksichtigt. Dies kann den Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erhöhen. Im Gegensatz dazu hat die Gütertrennung keinen Einfluss auf die Berechnung des Pflichtteils, da hier jeder Ehepartner sein Vermögen unabhängig verwaltet und kein gemeinschaftlicher Zugewinn erzielt wird.

Pflichtteil beim Erbe für Kinder und Enkel

Das Gesetz gewährt Kindern, selbst wenn sie enterbt wurden, einen Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes. Dieser Schutzmechanismus stellt sicher, dass Kinder und Enkel nicht vollständig von der Erbmasse ausgeschlossen werden können. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht allerdings erst mit dem Tod des Erblassers. Eine Forderung zu Lebzeiten des Erblassers ist normalerweise nicht möglich, es sei denn, es liegt eine Zustimmung des Erblassers vor. Eine solche Vereinbarung muss notariell beurkundet werden und sollte den Wert des gesetzlichen Pflichtteils annähernd widerspiegeln, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Wie hoch ist der Pflichtteil für Kinder und Enkel?

Laut gesetzlicher Erbfolge beträgt der Pflichtteil für Kinder und Enkel die Hälfte des Wertes, den sie unter der gesetzlichen Erbfolge erhalten hätten. Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem gesamten Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Sollte der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen haben, können diese unter bestimmten Umständen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Dies soll verhindern, dass der Erblasser durch Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil der Kinder und Enkel gezielt schmälert.

Pflichtteil beim Erbe für Geschwister und weitere entfernte Verwandte

Geschwister und andere entferntere Verwandte stehen vor einer besonderen Situation, wenn es um das Erbe geht. Sie haben, falls sie enterbt worden sind, keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dies steht im klaren Gegensatz zu direkten Abkömmlingen und Ehepartnern des Erblassers, die trotz Enterbung einen gesetzlich verankerten Pflichtteilsanspruch geltend machen können. Geschwister des Erblassers, ebenso wie Onkel, Tanten und Großeltern, finden sich somit in einer Position, in der sie von der Erbschaft ausgeschlossen sind, ohne eine Mindestbeteiligung am Erbe einfordern zu können.

Der Weg zur Durchsetzung des Pflichtteils mit professioneller Hilfe

Die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs kann komplex sein, besonders wenn der Nachlasswert unklar ist oder die Erben die Auskunft verweigern. In solchen Fällen kann professionelle Hilfe entscheidend sein. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann nicht nur den Pflichtteilsanspruch geltend machen, sondern auch die mindestens zustehende Beteiligung am Erbe des Erblassers zu Lebzeiten ermitteln. Wichtig ist hierbei das Stichtagsprinzip, nach dem der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Sowohl Schenkungen an den Ehegatten als auch Verfügungen von Todes wegen können die Höhe des Pflichtteils beeinflussen.

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Rolle eines Anwalts für Erbrecht

Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen oder zu verteidigen. Dieser kann gesetzliche Erben, einschließlich der Geschwister des Erblassers, über ihre Rechte aufklären und ihnen bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs zur Seite stehen. Darüber hinaus unterstützt er bei der Beschaffung notwendiger Informationen über den Nachlass und kann bei Bedarf den Pflichtteilsanspruch vor Gericht vertreten. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob Gründe für einen Pflichtteilsentzug vorliegen und entsprechend beraten.

Wie kann ein Anwalt beim Pflichtteil Erbe helfen?

Ein Anwalt für Erbrecht hilft enterbten Angehörigen, ihren Anspruch auf den großen Pflichtteil nach dem deutschen Erbrecht zu verstehen und durchzusetzen. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wobei der Zeitpunkt der Schenkung und der Erbfall eine Rolle spielen. Für die Berechnung des Pflichtteils und die Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist juristisches Fachwissen erforderlich. Ein Anwalt kann die Erben einfordern und bei Nichtzahlung gerichtliche Schritte einleiten. Darüber hinaus kann er Beratung bieten, um die Interessen seiner Kinder zu schützen und eine angemessene Lösung, beispielsweise durch die Zahlung einer Abfindung, zu finden, wobei auch die Verjährungsfrist von 30 Jahren nach der letztwilligen Verfügung zu beachten ist.

Zusammenfassung und Ausblick: Pflichtteil bei Enterbung verstehen und umsetzen

Die Enterbung stellt eine erhebliche Maßnahme im Rahmen der testamentarischen Freiheit dar, wobei enterbte Kinder von diesem Akt nicht vollständig ausgeschlossen werden, da ihnen ein Pflichtteil vom Nachlass zusteht. Dieser Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, dessen genaue Höhe von Faktoren wie dem Nachlasswert und der gesetzlichen Erbquote abhängt. Besonders bei verheirateten Erblassern kann der Güterstand, in dem der Erblasser sein Vermögen hinterlässt, die Berechnung des Pflichtteils beeinflussen. Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu entziehen, ist gesetzlich stark eingeschränkt und bedarf triftiger Gründe, die in einem Testament festgehalten werden müssen.

Ein umfassendes Verständnis der Regelungen zum Pflichtteil ist für Erben und Erblasser gleichermaßen von Bedeutung. Es ermöglicht Erblassern, ihren Nachlass unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu planen und eventuelle Konflikte vorherzusehen. Für enterbte Kinder bietet es eine rechtliche Grundlage, um ihren Anspruch auf den Pflichtteil geltend zu machen und durchzusetzen. Die Durchsetzung des Entzugs des Pflichtteils erfordert eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und möglicherweise die Inanspruchnahme professioneller Hilfe. Mit der richtigen Vorbereitung und Beratung können die Bestimmungen des Pflichtteilsanspruchs effektiv umgesetzt und Konflikte im Erbfall minimiert werden.

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