Erbfinanz ist der Prozessfinanzierer für Ihren PflichtteilErfolgreich klagen auch ohne RechtsschutzPflichtteil durchsetzen bei EnterbungOhne KostenrisikoProzessfinanzierung leicht gemachtUnkomplizierter PflichtteilsverkaufJetzt unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren

Berliner Testament – Infos, Besonderheiten und Auswirkungen auf das Erbe und Kinder

Lesezeit: 8 Minuten
Kategorie: Leitfaden | Rechtstips
Diesen Beitrag teilen:

Inhaltsverzeichnis

Einführung in das Berliner Testament

Das Berliner Testament stellt eine beliebte Option für Eheleute dar, um ihre testamentarischen Angelegenheiten gemeinschaftlich zu regeln. Es ermöglicht beiden Partnern, den jeweils anderen als Alleinerben einzusetzen und bestimmt, was nach dem Tod beider Ehegatten mit ihrem Vermögen geschehen soll. Diese Form des Testaments bietet eine Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen und stattdessen eine individuelle Regelung zu treffen.

In der Praxis bedeutet das, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erhält und erst nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder oder andere festgelegte Erben das Vermögen erben. Ein solches Testament muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Zudem können besondere Klauseln integriert werden, um die Bedürfnisse und Wünsche der Ehegatten widerzuspiegeln.

Das Berliner Testament ist eine Form des gemeinschaftlichen Testaments, die speziell auf die Bedürfnisse von Ehepartnern zugeschnitten ist. Durch diese Art der Testamentsgestaltung können Eheleute sicherstellen, dass der längerlebende Partner finanziell abgesichert ist und das Erbe erst nach dem Tod beider Partner an die Kinder oder andere Erben übergeht. Dieses Testament eröffnet Ehegatten die Möglichkeit, ihre testamentarischen Angelegenheiten gemeinsam zu regeln und dabei besondere Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft zu berücksichtigen.

Was versteht man unter einem Berliner Testament?

Ein Berliner Testament bezeichnet eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Im Rahmen eines Berliner Testaments erklären die Ehegatten, dass nach dem Tod des Erstversterbenden der überlebende das gesamte Vermögen erbt und erst nach dessen Tod das Vermögen an die Schlusserben, in der Regel die gemeinsamen Kinder, verteilt wird. Es bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen und stattdessen eine individuelle Nachlassregelung zu treffen. Die Errichtung eines solchen Testaments kann entweder eigenhändig oder in Form eines öffentlichen Testaments durch einen Notar erfolgen, wobei letzteres die amtliche Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht einschließt.

Die rechtliche Grundlage und Formvorschriften

Die rechtliche Grundlage des Berliner Testaments findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für seine Gültigkeit müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Ein Berliner Testament kann handschriftlich von beiden Ehegatten verfasst oder zur Niederschrift eines Notars errichtet werden. In jedem Fall ist es essenziell, dass das Testament klar und eindeutig formuliert ist, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass die letztwillige Verfügung den Wünschen der Eheleute entspricht und keine Formfehler enthält, kann die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sinnvoll sein.

Schlüsselmerkmale des Berliner Testaments

Das Berliner Testament zeichnet sich durch einige Schlüsselmerkmale aus, die es von anderen Testamentsformen unterscheidet. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit für Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen und gleichzeitig die Erbfolge für die Zeit nach dem Tod des längerlebenden Partners festzulegen.

Bindungswirkung und ihre Bedeutung

Ein herausragendes Merkmal des Berliner Testaments ist die Bindungswirkung sogenannter wechselbezüglicher Verfügungen. Nach § 2270 BGB können Regelungen, die auf der Grundlage gegenseitiger Absprachen getroffen wurden, nach dem Tod eines Partners nicht ohne Weiteres geändert werden. Dies bedeutet, dass, wenn Eheleute beispielsweise ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, diese Entscheidung grundsätzlich bindend ist und der überlebende Ehegatte die Schlusserben nicht ohne Weiteres enterben kann.

Ohne Kostenrisiko
zu Ihrem Recht

Provision nur im Erfolgsfall

Wechselbezügliche Verfügungen verstehen

Wechselbezügliche Verfügungen sind ein zentrales Element des Berliner Testaments. Sie basieren auf der gegenseitigen Abhängigkeit der Verfügungen der Ehepartner, was bedeutet, dass die Verfügung des einen nicht ohne die Zustimmung des anderen getroffen worden wäre. Gemäß § 2270 BGB ist diese gegenseitige Abhängigkeit der Grund für die Bindungswirkung, die nach dem Tod eines Partners greift und sicherstellt, dass die testamentarischen Wünsche beider Ehegatten respektiert werden.

Was bedeutet einseitiger Widerruf zu Lebzeiten beider Ehegatten?

Während der Lebenszeit beider Ehegatten besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Berliner Testament einseitig zu widerrufen. Dieser Schritt muss jedoch unter Einhaltung bestimmter formaler Anforderungen erfolgen und kann weitreichende Folgen für die wechselbezüglichen Verfügungen haben. Ein einseitiger Widerruf ändert die testamentarischen Anordnungen und kann zu einer Neugestaltung der Erbfolge führen, weshalb er sorgfältig überlegt sein sollte.

Änderungsmöglichkeiten nach dem Tod eines Ehegatten

Nach dem Tod eines Ehegatten wird das Berliner Testament grundsätzlich bindend, und die Möglichkeiten für Änderungen sind stark eingeschränkt. Die wechselbezüglichen Verfügungen, die im Rahmen des Testaments getroffen wurden, können vom überlebenden Ehegatten nicht ohne Weiteres geändert werden. Dies schließt die gemeinsamen Kinder als Schlusserben mit ein. Dennoch existieren unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa durch Urteile des OLG Hamm, begrenzte Möglichkeiten, testamentarische Anordnungen anzupassen oder zu ergänzen.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament bietet sowohl Vorteile als auch potenzielle Nachteile, die von Ehepartnern sorgfältig abgewogen werden sollten.

Vorteile für Ehepartner und Kinder

Die Vorteile des Berliner Testaments liegen vor allem in der Sicherheit und Klarheit, die es für die Ehepartner und ihre Kinder bietet. Durch die gegenseitige Erbeinsetzung und die Bestimmung der Kinder als Schlusserben wird sichergestellt, dass das Vermögen innerhalb der Familie bleibt. Zudem haben Ehepartner die Möglichkeit, durch bestimmte Klauseln im Testament die Geltendmachung von Pflichtteilen zu steuern und so die Erbmasse zu schützen. Dies kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn beim ersten Todesfall nur eines der Kinder seinen Pflichtteil einfordert.

Mögliche Nachteile und Risiken

Ein Berliner Testament kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen. Insbesondere die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen schränkt die Flexibilität des überlebenden Ehegatten ein und kann im Fall veränderter Lebensumstände zu Problemen führen. Zudem sollten sich Ehepartner der steuerlichen Konsequenzen bewusst sein, die sich aus der Gestaltung des Testaments ergeben können, insbesondere hinsichtlich der Erbschaftssteuer für die Kinder.

Pflichtteilsstrafklausel und ihre Auswirkungen

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein Instrument, das im Berliner Testament verwendet werden kann, um Kinder davon abzuhalten, ihren Pflichtteil sofort beim ersten Todesfall einzufordern. Indem festgelegt wird, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil beim Tod eines Elternteils einfordert, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhält, soll die Einheit der Erbmasse geschützt werden. Dies kann jedoch zu Spannungen innerhalb der Familie führen und sollte daher wohlüberlegt eingesetzt werden.

Die steuerlichen Aspekte des Berliner Testaments

Beim Berliner Testament müssen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere die Tatsache, dass Kinder als Schlusserben das gesamte Vermögen erben und ihnen somit der steuerliche Freibetrag nur einmalig zur Verfügung steht, kann zu einer höheren steuerlichen Belastung führen. Dies gilt vor allem für größere Vermögen, bei denen die Erbschaftssteuer eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.

Gestaltungsoptionen innerhalb des Berliner Testaments

Das Berliner Testament bietet Ehepartnern vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um ihre testamentarischen Wünsche individuell und flexibel umzusetzen. Die Auswahl der richtigen Optionen erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der persönlichen sowie familiären Situation.

Ohne Kostenrisiko
zu Ihrem Recht

Provision nur im Erfolgsfall

Erbeinsetzung und Vermächtnis

Neben dem Berliner Testament gibt es weitere Formen der Ehegattentestamente, die Ehepaaren eine sichere Nachlassplanung ermöglichen. Hier sollte man zunächst zwischen den Begriffen der „Erbeinsetzung“ und des „Vermächtnisses“ unterscheiden, die in letztwilligen Verfügungen nicht immer präzise verwendet werden. Bei der Erbeinsetzung tritt der Erbe als sogenannter Rechtsnachfolger des Erblassers in sämtliche Positionen des Erblassers ein. Er bekommt also nicht nur die Nachlassgegenstände, sondern muss auch für die Schulden des Verstorbenen haften. Der Vermächtnisnehmer hingegen hat gegenüber den Erben nur einen Anspruch auf übereignung einzelner Nachlassgegenstände und tritt nicht in sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Der Ehegatte als Allein- oder Vorerbe

Die Einsetzung des Ehegatten als Allein- oder Vorerbe ist ein häufig gewähltes Modell in Berliner Testamenten. Dabei wird der Ehegatte zunächst zum Alleinerben des Nachlasses ernannt, was bedeutet, dass er im ersten Erbfall vollumfänglich über den Nachlass verfügen kann. Die Kinder, als Erben des Erblassers, werden in der Regel als Schlusserben nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten bedacht. Diese Gestaltung soll die Versorgung des überlebenden Ehegatten sicherstellen, birgt jedoch auch Konfliktpotenzial hinsichtlich der Erbansprüche der Kinder.

Schlusserbeneinsetzung der Kinder

Bei der Schlusserbeneinsetzung der Kinder, die typischerweise im Rahmen eines Berliner Testaments erfolgt, wird festgelegt, dass die Kinder als Erben nach dem Tod beider Elternteile den Nachlass erhalten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte während seines Lebens nicht durch Erbansprüche der Kinder eingeschränkt wird. Erbt der Ehegatte zunächst alles, so werden die Kinder als Schlusserben eingesetzt, was bedeutet, dass sie erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben.

Spezielle Klauseln und ihre Bedeutung

Nicht immer sind alle Beteiligten mit dem gemeinschaftlichen Testament einverstanden. Aus diesem Grund greifen Eheleute häufig auf bestimmte „Strafklauseln“ zurück, um ihre Verfügungen abzusichern.

Wiederverheiratungsklausel

Die Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament zielt darauf ab, die Erbansprüche des neuen Ehepartners zu regeln, sollte der überlebende Ehegatte erneut heiraten. Gemäß § 2079 BGB kann diese Klausel den neuen Ehepartner von der Erbfolge ausschließen, um sicherzustellen, dass das Vermögen des verstorbenen Ehegatten letztendlich an die gemeinsamen Kinder oder andere vorher bestimmte Erben geht. Die Klausel dient dem Schutz der Erbansprüche der Kinder und soll verhindern, dass das Vermögen in fremde Hände übergeht.

Auseinandersetzungsverbot erklärt

Ein Auseinandersetzungsverbot, oft in Berliner Testamenten festgelegt, verbietet den Erben, die Auseinandersetzung des Nachlasses zu verlangen, solange bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, bis alle Kinder das Erwachsenenalter erreicht haben oder bis der überlebende Ehegatte verstirbt. Ziel ist es, den Nachlass zusammenzuhalten und den überlebenden Ehegatten finanziell abzusichern. Dies kann jedoch zu Konflikten führen, wenn die Erben an ihre Erbteile gelangen möchten, aber durch das Verbot eingeschränkt sind.

Häufige Fragen und Probleme beim Berliner Testament

Das Berliner Testament ist erbrechtlich komplex und birgt zahlreiche Risiken. In vielen Konstellationen ist die klassische Regelung für die Ehegatten von Beginn an oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht (mehr) optimal. Nachfolgend einige Risiken und Stolpersteine.

Anfechtung des Berliner Testaments

Die Anfechtung eines Berliner Testaments kann erfolgen, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen oder wenn der Verdacht auf Täuschung oder Drohung vorliegt. Für die Anfechtung ist die Errichtung eines notariellen Testaments essenziell, da ein Notar die Testierfähigkeit des Erblassers beurteilen und den Willen des Erblassers dokumentieren kann. Die Anfechtung eines Testaments kann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen und die Gestaltung des ursprünglichen Testaments beeinträchtigen.

Widerruf und Änderung des gemeinschaftlichen Testaments

Der Widerruf und die Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments, wie es das Berliner Testament darstellt, sind durchaus möglich, haben aber ihre Tücken. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, solange beide Ehegatten leben und einvernehmlich handeln. Die Herausforderung besteht darin, dass der Widerruf selbst auch in der Form eines Testaments erfolgen muss und somit die gleichen Formvorschriften wie das ursprüngliche Testament erfüllen muss. Änderungen nach dem Tod eines Ehegatten sind deutlich eingeschränkter und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, um die Rechte der Erben nicht zu verletzen.

Einseitiger Widerruf und dessen Voraussetzungen

Der einseitige Widerruf eines Berliner Testaments durch einen der Ehegatten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Option besteht jedoch nur, wenn das Testament entsprechende Klauseln enthält, die einen solchen Widerruf zulassen. In der Regel ist dies nur bis zum Tode eines der Ehegatten möglich. Der widerrufende Ehegatte muss den Widerruf in der vorgeschriebenen Form, meist durch ein notarielles Dokument, erklären. Der einseitige Widerruf kann zu Konflikten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben führen, besonders wenn die Erwartungen an die Erbfolge dadurch verändert werden.

Problematik bei Scheidung und erneuter Heirat

Bei einer Scheidung und anschließender neuer Heirat ergeben sich besondere Problematiken im Kontext des Berliner Testaments. Gemäß § 2079 BGB kann das Testament unwirksam werden, wenn der Erblasser nach der Errichtung des Testaments geschieden wird und erneut heiratet. In diesem Fall müssen die Erbfolge und die testamentarischen Verfügungen neu überdacht und angepasst werden. Der neue Ehepartner tritt nicht automatisch in die Rechtsstellung ein, die im Testament für den vormaligen Ehepartner vorgesehen war, was eine überarbeitung des Testaments notwendig macht.

Ohne Kostenrisiko
zu Ihrem Recht

Provision nur im Erfolgsfall

Praktische Schritte zur Errichtung eines Berliner Testaments

Die Errichtung eines Berliner Testaments erfordert sorgfältige Überlegungen und eine präzise Gestaltung, um den Willen der Erblasser korrekt und rechtssicher zu dokumentieren. Es ist wichtig, dass beide Ehegatten sich über ihre Wünsche und Vorstellungen einig sind und diese in einer Weise festhalten, die rechtlich bindend ist. Die Einbeziehung eines Fachanwalts für Erbrecht kann dabei helfen, ein Testament zu erstellen, das den individuellen Bedürfnissen entspricht und potenzielle Konflikte zwischen den Erben minimiert.

Wie man ein Berliner Testament aufsetzt

Das Aufsetzen eines Berliner Testaments beginnt mit dem gemeinsamen Entschluss der Ehegatten, ihre Nachfolge gemeinschaftlich zu regeln. Ehegatten können das Testament handschriftlich verfassen, wobei es essentiell ist, dass beide Ehegatten das Dokument unterschreiben. Es empfiehlt sich, Zeit und Ort der Niederschrift anzugeben, um die Gültigkeit des Testaments zu unterstreichen. Die Einbeziehung eingetragener Lebenspartner ist ebenfalls möglich, indem sie analog zu Ehegatten agieren. Die sorgfältige Formulierung und die Beachtung der formalen Anforderungen sind entscheidend für die Wirksamkeit des Testaments.

Muster und Vorlagen für die Testamentserstellung

Muster und Vorlagen für die Erstellung eines Berliner Testaments stehen nicht zur Verfügung, da jedes Testament individuell und handschriftlich verfasst werden muss. Die persönliche Unterschrift des Erblassers ist unerlässlich, um die Gültigkeit des Testaments zu gewährleisten. Obwohl eine allgemeine Vorlage nicht hilfreich wäre, da jeder Nachlass und jede Familiensituation einzigartig ist, können individuelle Beratungen durch einen Rechtsanwalt oder Notar wertvolle Orientierung bieten. Dies stellt sicher, dass das Testament den persönlichen Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

Expertentipps für eine klare Formulierung

Bei der Formulierung eines Berliner Testaments ist Klarheit entscheidend, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Experten raten dazu, eindeutige Formulierungen zu wählen und alle wesentlichen Entscheidungen, wie die Erbeinsetzung, Vermächtnisse und spezielle Klauseln, präzise zu definieren. Die Benennung von Erben, die Regelung des Pflichtteils und die Festlegung von Bedingungen für Vermächtnisse sollten mit besonderer Aufmerksamkeit erfolgen. Die Konsultation eines Fachanwalts kann dabei unterstützen, die eigenen Wünsche rechtssicher und eindeutig im Testament zu verankern.

Beratung und Unterstützung

Die Errichtung des Berliner Testaments stellt Eheleute oftmals vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Es ist ein Instrument, das zwar zur Absicherung des überlebenden Ehepartners und der Kinder dient, jedoch auch ungeahnte Konfliktpotenziale birgt. Nachlassgerichte und Rechtsanwälte berichten regelmäßig von Erbstreitigkeiten, die durch Unklarheiten oder Missverständnisse im Rahmen solcher letztwilligen Verfügungen entstehen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sich von Anfang an kompetent beraten und unterstützen zu lassen. Eine fachkundige Beratung hilft, das Testament so zu gestalten, dass es den Wünschen der Erblasser entspricht und gleichzeitig rechtlich einwandfrei ist.

Warum die Konsultation eines Fachanwalts sinnvoll ist

Ein Fachanwalt für Erbrecht kann wertvolle Unterstützung bei der Errichtung des Berliner Testaments bieten. Durch seine Expertise kann er sicherstellen, dass das Testament den gesetzlichen Vorgaben entspricht und alle gewünschten Regelungen korrekt formuliert sind. Dies ist besonders wichtig, da selbst kleinste Formfehler oder Unklarheiten zu erheblichen Streitigkeiten führen können. Zudem kann der Anwalt mögliche Fallstricke aufzeigen und Alternativen vorschlagen, um den gemeinsamen letzten Willen der Eheleute bestmöglich umzusetzen.

Wie ein Anwalt bei Streitigkeiten helfen kann

Nach dem Tod eines Ehepartners können trotz sorgfältiger Planung Konflikte unter den Hinterbliebenen entstehen, insbesondere wenn es um die Auslegung testamentarischer Bestimmungen geht. Ein Anwalt kann in solchen Fällen als Mediator fungieren, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls eine Einigung nicht möglich ist, steht er den Beteiligten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Durch seine Fachkenntnis im Erbrecht kann er die Interessen seiner Mandanten effektiv vertreten und dazu beitragen, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird.

Abschlussbetrachtung: Das Berliner Testament klug einsetzen

Das Berliner Testament ist ein mächtiges Instrument für Ehepaare, um ihren letzten Willen zu dokumentieren und den überlebenden Ehepartner sowie die Kinder abzusichern. Es bietet die Möglichkeit, den Nachlass gemäß den gemeinsamen Vorstellungen zu regeln. Allerdings erfordert seine Errichtung eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung möglicher rechtlicher und steuerlicher Konsequenzen. Daher sollten Eheleute die Errichtung eines solchen Testaments nicht leichtfertig angehen, sondern sich umfassend beraten lassen, um sicherzustellen, dass ihre Wünsche korrekt und rechtssicher festgehalten werden.

Ohne Kostenrisiko
zu Ihrem Recht

Provision nur im Erfolgsfall

Wichtige Überlegungen für Ehepaare

Bevor Ehepaare das Berliner Testament aufsetzen, sollten sie einige wichtige Aspekte bedenken. Es ist entscheidend, die langfristigen Auswirkungen auf die finanzielle Situation des überlebenden Ehepartners und die Erbansprüche der Kinder zu verstehen. Zudem müssen mögliche Szenarien wie eine Wiederverheiratung des überlebenden Ehepartners oder Veränderungen in der familiären Struktur berücksichtigt werden. Eine umfassende Beratung kann dabei helfen, ein Testament zu erstellen, das den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird und gleichzeitig potenzielle Konflikte minimiert.

Zukunftsplanung mit Bedacht

Die Zukunftsplanung erfordert von Ehepaaren eine sorgfältige Überlegung ihrer Wünsche und Ziele. Insbesondere beim Berliner Testament müssen sich Eheleute überlegen, wie sie ihren Nachlass gestalten möchten, um sicherzustellen, dass der überlebende Ehepartner finanziell abgesichert ist und gleichzeitig die Erbansprüche der Kinder gewahrt bleiben. Es empfiehlt sich, verschiedene Szenarien durchzuspielen und auch über den Tod des ersten Ehepartners hinaus zu denken. Eine kluge Planung berücksichtigt alle Eventualitäten und stellt sicher, dass der letzte Wille der Eheleute auch tatsächlich umgesetzt wird.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Wir machen Ihren Pflichtteil geltend!

Pflichtteil und Haus überschreiben – Ein Ratgeber für Geschwister, Ehepaare und Angehörige
Die Berechnung des Pflichtteils eines Hauses im Erbrecht ist ein komplexer Prozess, der sowohl für Erblasser als auch für Erben von Bedeutung ist. Es geht dabei nicht nur um die faire...
Pflichtteil trotz Enterbung? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Enterbung
Die Enterbung eines nahen Angehörigen ist ein komplexer rechtlicher Prozess, der oft viele Fragen aufwirft. Grundsätzlich bedeutet eine Enterbung, dass eine Person durch Testament oder...
Wie Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich geltend machen – Erbrecht-Ratgeber 2024 mit aktuellen Tipps und Infos
Trotz der Existenz eines Testaments kann der Pflichtteil eingefordert werden. Dies setzt eine Enterbung im Testament voraus, welche den gesetzlichen Erbe betrifft. Der Anspruch auf den...
Erbstreit finanzieren lassen: So können Sie Ihren Pflichtteil auch ohne Geld für einen Anwalt erfolgreich einfordern
Das Einfordern des Pflichtteils kann eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit sein, insbesondere wenn die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit fehlen. In solchen Fällen kann...
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wie er sich auf den Pflichtteil auswirkt und was es bei Schenkungen zu beachten gilt
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt sicher, dass Erblasser den Pflichtteil nicht durch Schenkungen zu Lebzeiten umgehen können. Dieser Anspruch ermöglicht es den...
Pflichtteil verkaufen: Wie Sie Erbschaftsstreit vermeiden und durch den Verkauf des Pflichtteils sofort Geld erhalten können
Der Verkauf des Pflichtteils ist eine Option, die vielen Erbberechtigten möglicherweise nicht bewusst ist. Dieser Prozess bietet eine Möglichkeit, finanziellen Wert aus dem Erbe zu ziehen,...
Wie wird der Pflichtteil berechnet? So können Sie Ihren Anteil vom Erbe selbst herausfinden und geltend machen
Grundlagen des Pflichtteils Der Pflichtteil repräsentiert einen gesetzlich garantierten Anteil des Erbes, der bestimmten nahestehenden Angehörigen des Verstorbenen zusteht, selbst wenn...
Wie hoch ist mein Pflichtteil? – Kostenloser Rechner, Infos und Tipps wie Sie Ihren Anspruch vom Erbe erfolgreich durchsetzen
Der sogenannte Pflichtteil ist ein fundamentales Element des deutschen Erbrechts. Er gewährleistet, dass nahe Angehörige des Verstorbenen, die gesetzlichen Erben, nicht vollständig von der...
Erbe ausschlagen und Pflichtteil erhalten? Das sollten Sie 2024 bei einer Erbausschlagung unbedingt beachten
Einleitung: Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen? Ein Erbe auszuschlagen bedeutet, offiziell zu erklären, dass man das Vermögen oder die Schulden eines Verstorbenen nicht erben möchte....
So funktioniert Prozessfinanzierung: Eine Anleitung wie Sie ohne Kostenrisiko zu Ihrem Recht kommen
Die Prozessfinanzierung stellt eine revolutionäre Möglichkeit dar, Rechtsstreitigkeiten ohne unmittelbare finanzielle Belastung für den Anspruchsinhaber zu führen. Dabei übernimmt ein...
Über Erbfinanz

Wir sind ein Spezial-Prozessfinanzierer für die risikolose Geltendmachung von Pflichtteils­ansprüchen