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Wie wird der Pflichtteil berechnet? So können Sie Ihren Anteil vom Erbe selbst herausfinden und geltend machen

Lesezeit: 7 Minuten
Kategorie: Leitfaden | Rechtstips
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Grundlagen des Pflichtteils

Der Pflichtteil repräsentiert einen gesetzlich garantierten Anteil des Erbes, der bestimmten nahestehenden Angehörigen des Verstorbenen zusteht, selbst wenn diese im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Dieser Anspruch sichert den nächsten Angehörigen eine finanzielle Mindestbeteiligung am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was bedeutet, dass zunächst der gesetzliche Erbteil gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ermittelt werden muss.

Die Zusammensetzung des gesetzlichen Erbteils hängt von der Erbschaftsordnung und dem Familienstand des Verstorbenen ab. War der Erblasser beispielsweise im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, beeinflusst dies die Aufteilung des Nachlasses erheblich. Der überlebende Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen werden dabei nach festgelegten Quoten am Erbe beteiligt. Der genaue Anteil jedes Berechtigten hängt von der Anzahl und dem Verwandtschaftsgrad der gesetzlichen Erben ab.

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Was ist der Pflichtteil und wer ist berechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel der Ehegatte, die Kinder und, falls keine Kinder vorhanden sind, auch die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Trotz einer Enterbung durch Testament oder Erbvertrag haben diese Personen einen unveräußerlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Der genaue Wert des Pflichtteils hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Zusammensetzung des Nachlasses und der Anzahl der gesetzlichen Erben.

Bedeutung des Pflichtteils

Der Pflichtteil spielt eine wesentliche Rolle im deutschen Erbrecht, indem er eine finanzielle Absicherung für die nächsten Angehörigen des Verstorbenen gewährleistet. Er schützt die engsten Familienmitglieder davor, gänzlich leer auszugehen, falls sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden. Diese gesetzliche Regelung trägt somit zur sozialen Sicherheit der berechtigten Personen bei.

Durch die Berechnung des Pflichtteils wird sichergestellt, dass der Wille des Erblassers zwar respektiert wird, gleichzeitig aber auch die Grundversorgung der engsten Familienangehörigen nicht außer Acht gelassen wird. Dies schafft einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers und dem Schutzbedürfnis der Familie.

Identifikation pflichtteilsberechtigter Personen

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen in erster Linie der Ehegatte, die Kinder und, falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen. In bestimmten Fällen können auch weitere Verwandte wie Geschwister des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein, insbesondere wenn sie in direkter Linie verwandt sind und keine näheren Angehörigen existieren.

Die Identifikation der pflichtteilsberechtigten Personen erfordert eine genaue Prüfung der familiären Verhältnisse des Verstorbenen sowie der bestehenden testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um den Kreis der Berechtigten festzustellen und den entsprechenden Pflichtteil korrekt zu berechnen.

Schritt-für-Schritt Anleitung zur Pflichtteilberechnung

Die Berechnung des Pflichtteils ist ein mehrstufiger Prozess, der eine sorgfältige Prüfung und Bewertung des Nachlasses erfordert. Dieser Prozess beginnt mit der Identifizierung der pflichtteilsberechtigten Personen und endet mit der Feststellung des genauen Wertes des Pflichtteilsanspruchs. Ein strukturierter Ansatz ist dabei unerlässlich, um alle relevanten Aspekte korrekt zu berücksichtigen.

1. Pflichtteilsberechtigung prüfen

Die Prüfung der Pflichtteilsberechtigung ist der erste Schritt bei der Berechnung des Pflichtteils. Diese Phase umfasst die Identifikation derjenigen Personen, die gemäß § 2314 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses haben. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob sie im Testament oder Erbvertrag bedacht wurden oder nicht.

Kriterien und Voraussetzungen

Die Kriterien für die Pflichtteilsberechtigung sind im BGB festgelegt und umfassen unter anderem den Familienstand und die Verwandtschaftsverhältnisse des Verstorbenen. Die Voraussetzungen für einen Pflichtteilsanspruch variieren je nach den individuellen Umständen des Erbfalls und müssen sorgfältig geprüft werden.

Zudem muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden, um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnen zu können. Dies beinhaltet eine detaillierte Aufstellung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes.

2. Ermittlung der Pflichtteilsquote

Die Pflichtteilsquote ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung des Pflichtteils. Sie gibt an, welchen Anteil des gesetzlichen Erbteils die pflichtteilsberechtigte Person erhalten würde, wäre sie nicht enterbt worden. Dieser Wert wird auf Basis des fiktiven gesetzlichen Erbteils ermittelt und beträgt in der Regel die Hälfte davon.

Pflichtteilsquote des hinterbliebenen Ehepartners

Die Pflichtteilsquote des hinterbliebenen Ehepartners hängt vom ehelichen Güterstand ab. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat dabei besondere Bedeutung, da er den Anteil des überlebenden Ehegatten am Nachlass beeinflusst. Die genaue Quote variiert je nach den spezifischen Umständen des Einzelfalls.

Es ist wichtig, alle relevanten Faktoren, einschließlich des Güterstands und etwaiger anderer gesetzlicher Erbansprüche, zu berücksichtigen, um die Pflichtteilsquote des Ehepartners korrekt zu ermitteln. Eine genaue Bestimmung dieser Quote ist entscheidend für die faire und gerechte Aufteilung des Nachlasses.

Pflichtteilsquote für Kinder

Die Pflichtteilsquote für Kinder wird in gleichen Teilen unter allen berechtigten Nachkommen verteilt. Dies bedeutet, dass jedes Kind einen gleich großen Anteil des Pflichtteils erhält. Die Berechnung berücksichtigt dabei auch die Position etwaiger Enkel des Erblassers, die in die Erbfolge eintreten können, sollte ein Kind des Erblassers bereits verstorben sein.

Die Ermittlung der Pflichtteilsquote für Kinder hängt vom jeweiligen Erbrecht und den spezifischen Familienverhältnissen ab. Eine sorgfältige Prüfung dieser Faktoren ist notwendig, um eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten und die Rechte aller pflichtteilsberechtigten Kinder zu schützen.

3. Nachlasswert bestimmen

Die Bestimmung des Nachlasswertes ist ein zentraler Schritt bei der Berechnung des Pflichtteils. Hierbei werden alle zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte erfasst und bewertet. Dies umfasst sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte. Die Bewertung sollte zum Todestag des Erblassers erfolgen, um einen aktuellen und fairen Wert des Nachlasses zu ermitteln.

Einbeziehung des Nachlasses und Bewertung

Bei der Einbeziehung des Nachlasses in die Berechnung des Pflichtteils müssen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen berücksichtigt werden. Dies beinhaltet die Bewertung von Immobilien, Bankkonten, Wertpapieren und anderen materiellen sowie immateriellen Vermögenswerten. Die Bewertung erfolgt in der Regel durch eine Schätzung, um den Marktwert der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Erbfalls zu ermitteln.

Die Bewertung des Nachlasses spielt eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung des Pflichtteils. Sie muss sorgfältig und unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen erfolgen. Die Einbeziehung eines Sachverständigen kann in manchen Fällen notwendig sein, um eine genaue und objektive Bewertung zu gewährleisten.

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4. Abzugsfähige Verbindlichkeiten berücksichtigen

Bei der Berechnung des Pflichtteils müssen auch vom Erblasser hinterlassene Schulden und durch den Erbfall entstandene Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Diese mindern den Wert des Nachlasses und somit auch die Höhe des Pflichtteils. Zu den abzugsfähigen Verbindlichkeiten zählen beispielsweise Schulden des Erblassers sowie Kosten, die unmittelbar mit dem Erbfall verbunden sind.

Wichtige Beispiele für nachlassmindernde Verbindlichkeiten sind Zugewinnausgleichsforderungen, Unterhaltsforderungen, Bestattungskosten sowie Kosten für die Testamentseröffnung. Diese Posten müssen vom Gesamtwert des Nachlasses abgezogen werden, um den bereinigten Wert zu ermitteln, der für die Berechnung des Pflichtteils relevant ist.

5. Berücksichtigung von Schenkungen

Bei der Ermittlung des Pflichtteils müssen auch Schenkungen berücksichtigt werden, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat. Diese können den Pflichtteil beeinflussen, insbesondere wenn sie kurz vor dem Erbfall getätigt wurden. Die Berücksichtigung von Schenkungen erfolgt nach einem gestaffelten System, bei dem der Zeitpunkt der Schenkung den Umfang der Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt.

Pflichtteilsergänzungsansprüche durch Schenkungen

Der sogenannte Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat. Die Absicht dahinter könnte sein, den Wert des Nachlasses zu mindern und somit die Pflichtteilsansprüche der Erben zu reduzieren. Solche Schenkungen werden jedoch nicht einfach ignoriert. Wenn sie in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erfolgten, müssen diese Schenkungen dem Nachlasswert hinzugerechnet werden, um den Pflichtteil korrekt zu berechnen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Schenkung automatisch zu einem Pflichtteilsergänzungsanspruch führt. Die Bewertung und Einbeziehung solcher Schenkungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Nähe des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Erblasser und Beschenktem sowie des Zeitpunkts der Schenkung. Die genauen Regelungen hierzu sind komplex und bedürfen oft einer detaillierten rechtlichen Prüfung.

Anrechnung von Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen

Schenkungen vom Erblasser an pflichtteilsberechtigte Personen während der Lebzeiten des Erblassers können ebenfalls Einfluss auf die Pflichtteilsberechnung haben. Solche Schenkungen werden prinzipiell auf den Pflichtteil angerechnet, um eine Überkompensation des pflichtteilsberechtigten Erben zu vermeiden. Dies bedeutet, dass bereits erhaltene Schenkungen den Wert des Pflichtteils mindern können, den der Berechtigte aus dem Nachlass zu beanspruchen hat.

Die Anrechnung erfolgt allerdings nicht automatisch. Pflichtteilsberechtigte haben die Möglichkeit, auf die Anrechnung zu verzichten, was insbesondere dann sinnvoll sein kann, wenn die Schenkung unter bestimmten Bedingungen erfolgt ist oder einen besonderen persönlichen Wert darstellt. Auch hier spielen die Details des Einzelfalls eine entscheidende Rolle und sollten genau analysiert werden.

Besondere Aspekte der Pflichtteilsberechnung

Die Pflichtteilsberechnung ist ein komplexes Verfahren, das durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nicht nur die Höhe des Nachlasses und die Anzahl der pflichtteilsberechtigten Personen spielen eine Rolle, sondern auch spezielle Regelungen, wie etwa Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers oder die Auswirkung verschiedener Güterstände. Jeder dieser Faktoren kann die Berechnung des Pflichtteils wesentlich beeinflussen und erfordert eine individuelle Betrachtung und Bewertung.

Auswirkungen verschiedener Güterstände

Die Wahl des Güterstandes kann erhebliche Auswirkungen auf die Pflichtteilsberechnung haben. Insbesondere in Fällen, in denen der Erblasser verheiratet war, kann der Güterstand entscheidend dafür sein, wie der Nachlass und somit der Pflichtteil zu berechnen sind. Die drei grundlegenden Güterstände – Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft – haben jeweils unterschiedliche Regelungen bezüglich des Nachlasses und der Pflichtteilsansprüche.

Zugewinngemeinschaft und Pflichtteil

In einer Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten durch den sogenannten Zugewinnausgleich. Der Zugewinn, der während der Ehe erzielt wurde, wird dem Nachlass hinzugerechnet, und der überlebende Ehepartner erhält neben seinem regulären Erbteil einen zusätzlichen Anteil. Dies wirkt sich direkt auf die Pflichtteilsberechnung aus und kann dazu führen, dass der Pflichtteil gegenüber den Erben höher ausfällt als ursprünglich angenommen.

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs und dessen Einfluss auf den Pflichtteil erfordert eine genaue Analyse der während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse. Es gilt, den Wert des Nachlasses korrekt zu erfassen und den Zugewinn gerecht aufzuteilen, um den korrekten Pflichtteil zu ermitteln.

Gütertrennung und deren Einfluss auf den Pflichtteil

Bei einer Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. In diesem Fall hat der Güterstand keinen direkten Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils. Der Pflichtteil berechnet sich ausschließlich aus dem Wert des Nachlasses, den der Erblasser hinterlässt. Dies vereinfacht die Pflichtteilsberechnung, da keine Vermögenszuwächse aus der Ehezeit berücksichtigt werden müssen.

Dennoch müssen auch hier alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers genau erfasst und bewertet werden, um den Pflichtteil korrekt zu bestimmen. Die Gütertrennung führt somit nicht automatisch zu einem geringeren Pflichtteil, sondern beeinflusst lediglich die Grundlage der Berechnung.

Gütergemeinschaft und deren Einfluss auf den Pflichtteil

Im Fall einer Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen beider Ehepartner als gemeinsames Vermögen betrachtet. Bei der Berechnung des Pflichtteils muss daher der Gesamtwert dieses gemeinsamen Vermögens ermittelt und der Anteil des Erblassers daran bestimmt werden. Dies kann die Pflichtteilsberechnung komplizierter machen, da genau festgestellt werden muss, welcher Teil des Vermögens dem Erblasser zuzurechnen ist.

Die Ermittlung des für den Pflichtteil relevanten Nachlasswerts erfordert in der Gütergemeinschaft eine sorgfältige Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und eine genaue Bewertung der einzelnen Vermögenswerte. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Pflichtteil angemessen berechnet wird und beide Ehepartner gerecht behandelt werden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtige Antworten zum Pflichtteil

Die Berechnung des Pflichtteils ist ein wesentlicher Aspekt des Erbrechtes, der für nahestehende Verwandte des Erblassers von großer Bedeutung ist. Anspruch auf einen Pflichtteil haben Abkömmlinge, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie in manchen Fällen die Eltern des Verstorbenen. Um den Pflichtteil vom Erbe zu berechnen, muss zunächst der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Darüber hinaus ist die Anzahl der Berechtigten relevant. Für eine erste Einschätzung kann ein Online-Pflichtteilsrechner herangezogen werden. Der gesetzliche Pflichtteil beträgt stets die Hälfte des Erbteils, das dem Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde, wobei die genaue Höhe von verschiedenen Faktoren, einschließlich des Verwandtschaftsverhältnisses und des Nachlasswertes, abhängt.

Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?

Die Höhe des Pflichtteils eines Kindes hängt maßgeblich davon ab, ob der Erblasser verheiratet war und in welchem Verhältnis das Kind zum Erblasser steht. Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil eines Kindes die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, das dem Kind zustehen würde, wenn keine testamentarischen Anordnungen existierten. Dies bedeutet, dass bei einem verheirateten Erblasser und der Existenz eines Ehepartners der Pflichtteil des Kindes unter Umständen geringer ausfällt, als wenn der Erblasser ledig oder verwitwet ist.

Es ist zudem wichtig zu bedenken, dass die Berechnung des Pflichtteils eines Kindes auch von der Anzahl der Erbberechtigten und der Zusammensetzung des Nachlasses beeinflusst wird. Sachwerte, Immobilien und sonstige Vermögenswerte des Erblassers spielen eine Rolle bei der Ermittlung des Nachlasswertes, welcher wiederum für die Bestimmung des Pflichtteils entscheidend ist.

Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Unter bestimmten Umständen kann der Pflichtteil eines Erbberechtigten entzogen werden, allerdings sind diese Fälle gesetzlich streng geregelt. Gründe für einen Entzug können schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser sein, wie beispielsweise eine schwere kriminelle Handlung. Eine solche Maßnahme muss zudem ausdrücklich vom Erblasser in seinem Testament festgelegt werden. Die Beweislast und die rechtlichen Anforderungen für einen erfolgreichen Pflichtteilsentzug sind hoch und in den meisten Fällen bedarf es einer gerichtlichen Auseinandersetzung, um den Entzug durchzusetzen.

Trotz der theoretischen Möglichkeit, den Pflichtteil zu entziehen, ist dies in der Praxis eher die Ausnahme. Die Hürden hierfür sind bewusst hoch gesetzt, um die gesetzlich geschützten Mindestansprüche naher Angehöriger zu wahren. Sollte eine Person glauben, berechtigte Gründe für den Entzug eines Pflichtteils zu haben, ist eine fachkundige Rechtsberatung unerlässlich.

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Fazit: Ihr Wegweiser zum Pflichtteil

Zusammenfassung der Kernpunkte

Das Erbrecht sieht vor, dass nahe Angehörige des Erblassers, darunter insbesondere Kinder und der überlebende Ehepartner, auch dann einen Mindestanteil am Erbe erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht oder sogar ausdrücklich enterbt wurden. Dieser Mindestanteil, bekannt als Pflichtteil, entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung des Pflichtteils hängt vom Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls ab. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, da diese unter bestimmten Voraussetzungen den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen können.

Wichtig ist ebenfalls, dass der Pflichtteil einfordert werden muss und nicht automatisch ausgezahlt wird. Der Erbe hat eine Auskunftspflicht gegenüber den pflichtteilsberechtigten Personen über den Umfang des Nachlasses. In Fällen, in denen keine Kinder existieren, können auch die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein. Die Festlegung im Testament des Erblassers kann eine entscheidende Rolle spielen, besonders wenn es um den Ausschluss vom Erbe oder die Anordnung bestimmter Vermächtnisse geht.

Die Bedeutung einer fachkundigen Beratung

Eine fachkundige Beratung ist im Bereich des Erbrechts von unschätzbarem Wert, insbesondere wenn es um die Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen geht. Komplexe rechtliche Bestimmungen, die Bewertung des Nachlasses, die Berücksichtigung von Schenkungen und die Ermittlung des Pflichtteils erfordern nicht nur ein tiefes Verständnis der Materie, sondern auch Erfahrung im Umgang mit den oft emotional aufgeladenen Angelegenheiten, die Erbfälle mit sich bringen.

Ein spezialisierter Anwalt kann nicht nur dabei helfen, den Pflichtteil korrekt zu berechnen und Ansprüche geltend zu machen, sondern auch beraten, inwiefern bestimmte Regelungen im Testament die Pflichtteilsansprüche beeinflussen können. Darüber hinaus kann eine anwaltliche Vertretung entscheidend sein, um die Rechte der Pflichtteilsberechtigten vor Gericht durchzusetzen, insbesondere wenn der Erbe den Pflichtteil nicht freiwillig auszahlt oder wenn es um die Anfechtung von Testamenten geht. Gerade bei hohen Nachlasswerten oder internationalen Sachverhalten kann die Unterstützung durch einen Experten entscheidend sein.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

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