Erklärung der Pflichtteilsquote
Unser kostenfreier Pflichtteilsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob und in welcher Höhe Ihnen grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch zusteht. Die Berechnung basiert auf dem Erbrecht des Landes, das für den Nachlass maßgeblich ist – in der Regel das Recht des Landes, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt die Berechnung einen Anspruch, sehen Sie im Ergebnis Ihre Pflichtteilsquote, also den prozentualen Mindestanteil am Nachlass, der Ihnen auch bei einem Testament zustehen kann.
- Gesetzlicher Erbteil: Der Anteil am Nachlass, den Sie erhalten würden, wenn es kein Testament gäbe – also im Fall der gesetzlichen Erbfolge. Gesetzliche Erbinnen sind zum Beispiel Ehepartnerinnen, eingetragene Lebenspartner*innen oder Nachkommen.
- Pflichtteil: Ein gesetzlich garantierter Mindestanteil, der bestimmten nahen Angehörigen auch dann zusteht, wenn sie im Testament nicht oder nur teilweise bedacht wurden. In vielen Ländern entspricht der Pflichtteil etwa der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, kann aber je nach nationalem Erbrecht abweichen.
Ihre Pflichtteilsquote gibt an, wie viel Prozent des gesamten Nachlasses Ihnen mindestens zustehen – unabhängig davon, was im Testament steht.
Beispiel:Liegt der gesamte Nachlass bei 100 Einheiten (z. B. 100.000 €) und Ihre Pflichtteilsquote beträgt 25 %, hätten Sie Anspruch auf mindestens 25 Einheiten – also 25.000 €.
Hinweis: Die tatsächliche Höhe Ihres Pflichtteils hängt vom Gesamtwert des Nachlasses sowie eventuell anrechenbaren Vor- oder Schenkungen ab. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten individuell beraten.
In vielen europäischen Ländern geht der Nachlass automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel nahe Angehörige - insbesondere direkte Nachkommen sowie Ehegattinnen oder eingetragene Partnerinnen. Auch wenn Sie im Testament übergangen oder benachteiligt wurden, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtteil zu. Dieser Anspruch ist in den meisten Ländern gesetzlich geschützt – unabhängig davon, was im Testament festgelegt wurde.
Mit einer entsprechenden Klage (z. B. auf Pflichtteilsherabsetzung, Ergänzung oder Auszahlung) können Sie Ihren Anspruch vor Gericht geltend machen und die testamentarische Verfügung teilweise korrigieren lassen.
Wichtig: Wurde Ihr Pflichtteil gekürzt oder vollständig ausgeschlossen, müssen Sie aktiv werden, um Ihren Anspruch durchzusetzen. In den meisten Ländern ist hierfür eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb bestimmter Fristen erforderlich. Diese Fristen und Verfahren unterscheiden sich je nach nationalem Recht – häufig liegt die Frist bei ein bis drei Jahren ab Kenntnis der Enterbung oder Testamentseröffnung.
Wir begleiten Sie rundum: Von der kostenlosen digitalen Erstprüfung Ihrer Unterlagen über die Finanzierung der Klage bis hin zur Vermittlung erfahrener Rechtsanwälte. Möchten Sie sofortige Liquidität? Dann verkaufen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch unkompliziert an uns. Senden Sie uns einfach Ihre Falleckdaten über unser Online-Anfrageformular – schnell, unverbindlich und sicher. Unser Expertenteam steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Sie Ihren Pflichtteil erfolgreich ausgezahlt bekommen.