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Pflichtteil verkaufen
– Rechtliches & Ablauf

Ein Pflichtteilsstreit kostet oft viel Zeit und Nerven. Nicht selten werden berechtigte Ansprüche sogar entmutigt aufgegeben, um langwierige Konflikte zu vermeiden. Erbfinanz bietet Ihnen hier eine direkte Lösung: Wir übernehmen Ihren Anspruch gegen eine Sofortzahlung und kümmern uns um die weitere Abwicklung.

Rechtliches

Da es sich beim Pflichtteilsanspruch um eine reine Geldforderung handelt, besteht nach Eintritt des Erbfalls grundsätzlich die Möglichkeit, diesen an Dritte zu veräußern. Anstatt den Anspruch selbst geltend machen zu müssen, erhält man auf diese Weise kurzfristig eine Auszahlung, während der Erwerber die gesamte weitere Abwicklung vollständig in eigenem Namen übernimmt. Fragen & Antworten

§ 2317 Abs. 2 BGB i. V. m. § 398 BGB

Schnelle Auszahlung

Einklagung umgehen

Streitigkeiten
reduzieren

Kein langes
Warten

Das Wichtigste zum Verkauf

Keine Zustimmung anderer Erben nötig: Da der eigene Pflichtteil eine reine Geldforderung ist, kann man diesen ohne Einverständnis der Erben verkaufen.

Zeitnahe Auszahlung: Man erhält den Kaufpreis direkt nach dem Verkauf, statt den oft langwierigen Ausgang von Erbstreitigkeiten abzuwarten. Mehr zum Ablauf

Weniger Aufwand: Mit dem Verkauf übernimmt der Käufer die weitere Abwicklung vollständig im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Fragen & Antworten

Ausnahmen: Ob ein Verkauf im konkreten Einzelfall möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss vorab immer individuell geprüft werden. Mehr erfahren

Sie haben Fragen oder möchten sich zum Verkauf beraten lassen?

Senden Sie uns einfach eine unverbindliche Anfrage über unser Online-Formular und wir schauen gemeinsam, ob ein Verkauf des Pflichtteils für Sie Sinn macht.

Der Ablauf erklärt: Pflichtteil verkaufen

Wer Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil hat – zum Beispiel, weil er im Testament weniger berücksichtigt wurde, als ihm zusteht – sieht sich häufig mit rechtlichen Fragen, emotionalem Stress und organisatorischem Aufwand konfrontiert. In solchen Fällen kann der Verkauf dieses Anspruchs helfen, den Prozess zu vereinfachen und schneller zu einem Ergebnis zu kommen. Wie das bei Erbfinanz funktioniert, zeigen wir Ihnen kurz im Folgenden.

1. Schritt

Anfrage

Der Erstkontakt erfolgt über unser kurzes Online-Formular. Dabei sind nur wenige Angaben erforderlich, und natürlich behandeln wir diese vertraulich. Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und in kurzer Zeit erledigt.

2. Schritt

Übertragung

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen, besprechen den Ablauf und beantworten offene Fragen. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Kaufangebot.

Stimmen Sie dem Kaufpreis zu, erfolgt der Verkauf über einen notariellen Kaufvertrag – transparent und nachvollziehbar.

3. Schritt

Auszahlung

Den vereinbarten Kaufpreis erhalten Sie wenige Tage nach Unterzeichnung des notariellen Vertrags direkt auf Ihr Konto.

Nach dem Verkauf übernimmt eine unserer Partnerkanzleien die Durchsetzung des Pflichtteils. Für Sie ist der Vorgang damit vollständig abgeschlossen.

Fragen & Antworten: Alle Infos rund um den Verkauf des Pflichtteils an Erbfinanz

In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Pflichtteil verkaufen und erklären die relevanten rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen. Sollte Ihre individuelle Frage hier nicht aufgeführt sein, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. Kontaktieren Sie uns einfach direkt.

Pflichtteil verkaufen – Was genau bedeutet das?

Nahe Angehörige haben in Deutschland Anspruch auf einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Nachlass – den sogenannten Pflichtteil. Dieser Anspruch entsteht, wenn jemand durch eine letztwillige Verfügung (z. B. ein Testament) vom Erbe ausgeschlossen oder nur teilweise berücksichtigt wurde.

Da der Pflichtteil im Gegensatz zum regulären Erbanteil ein reiner Geldanspruch ist, kann er nicht nur selbst geltend gemacht, sondern auch an Dritte verkauft bzw. abgetreten werden.

Beim Verkauf wird also kein Erbanteil übertragen, sondern ein persönlicher Geldanspruch gegenüber den Erben. Sie treten Ihren Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils an eine dritte Partei – etwa an Erbfinanz – ab und erhalten dafür einen zuvor vereinbarten Kaufpreis. Diese Lösung bietet eine schnelle, rechtlich saubere und in der Regel konfliktärmere Alternative zu einem oft langwierigen Pflichtteilsstreit.

Was ist der Unterschied zu „Pflichtteil durchsetzen“?

Unser Angebot „Pflichtteil verkaufen“ kurz erklärt:

Beim Pflichtteilverkauf verkaufen Sie Ihren Anspruch auf den Pflichtteil an Erbfinanz und erhalten dafür eine feste Auszahlung – in der Regel deutlich schneller als bei einer rechtlichen Auseinandersetzung. Die Auszahlung liegt unter dem potenziell durchsetzbaren Betrag, da Zeit- und Ausfallrisiken eingepreist werden. Ihr Aufwand beschränkt sich auf die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, die Identifizierung und den Vertragsabschluss; die weitere Abwicklung übernehmen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern.

Der Unterschied zu unserem Angebot „Pflichtteil durchsetzen“:

Mit unserem Angebot „Pflichtteil durchsetzen“ behalten Sie Ihren Anspruch und machen ihn – bei Bedarf auch vor Gericht – mit Unterstützung einer von Ihnen ausgewählten Fachanwältin oder eines Fachanwalts geltend. Alle dabei entstehenden Kosten (z. B. für Anwalt, Gutachten oder Gericht) übernehmen wir vorab. Im Erfolgsfall erhalten Sie die Auszahlung, während wir die zuvor vertraglich vereinbarte Erfolgsbeteiligung erhalten. Dieses Vorgehen erfordert in der Regel etwas mehr Zeit und persönlichen Einsatz, führt aber in der Regel zu einem höheren Gesamterlös. Mehr erfahren

Welche Vorteile bietet der Verkauf des Pflichtteils?
  • Schnelle Liquidität: Der Pflichtteilsverkauf ermöglicht eine sofortige Auszahlung, ohne langwierige Auseinandersetzungen mit den Erben oder die Einschaltung eines Gerichts abwarten zu müssen.
  • Kein Kostenrisiko: Der Käufer übernimmt die rechtliche und wirtschaftliche Durchsetzung des Anspruchs – inklusive möglicher Anwalts-, Gutachten- und Gerichtskosten.
  • Planungssicherheit: Der Verkäufer erhält einen festen Kaufpreis und weiß sofort, mit welcher Summe er rechnen kann – unabhängig davon, wie sich die Nachlassabwicklung entwickelt.
  • Geringerer persönlicher Aufwand: Die oft emotional belastende Kommunikation mit Miterben oder Testamentsvollstreckern entfällt. Der Käufer übernimmt die gesamte Abwicklung.
  • Schutz vor Wertverlust: Durch den Verkauf wird das Risiko vermieden, dass sich der Pflichtteilswert später durch Streit, Verzögerungen oder sinkende Nachlasswerte verringert.
Wie hoch ist der Verkaufspreis und wie wird er berechnet?

Der Verkaufspreis richtet sich nach der Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs und den konkreten Umständen des Einzelfalls – zum Beispiel nach der Zusammensetzung des Nachlasses, der Anzahl der Erben und dem Stand der Nachlassabwicklung. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein individuelles, unverbindliches und kostenfreies Angebot. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit umfassend von unseren Expertinnen und Experten zu Ihren Möglichkeiten beraten lassen.

Nutzen Sie dafür einfach unser Onlineformular oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen persönlich und transparent mit Ihnen abzustimmen.

Wie läuft der Verkauf des Pflichtteils ab?

Der Pflichtteilsverkauf ist einfacher, als viele denken – wir begleiten Sie von der Anfrage bis zur Auszahlung.
Wie genau das funktioniert, lesen Sie in unserer Übersicht zum Ablauf des Pflichtteilsverkaufs.

Was passiert nach dem Verkauf des Pflichtteils?

Nach Abschluss des Verkaufsvertrags erhalten Sie den vereinbarten Kaufpreis schnell und zuverlässig.
Alles Weitere übernehmen wir: Wir machen den Pflichtteilsanspruch in eigenem Namen geltend und tragen dabei das volle rechtliche und wirtschaftliche Risiko. Für Sie bedeutet das: keine Kosten, keine Verpflichtungen – aber sofortige finanzielle Sicherheit.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?

Für die Prüfung und Abwicklung des Pflichtteilsverkaufs benötigen wir einige grundlegende Unterlagen, um Ihren Pflichtteilsanspruch korrekt einordnen zu können.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ein Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser
  • Eine einfache Übersicht oder ein Stammbaum zur Darstellung der Erbfolge
  • Schriftstücke des Nachlassgerichts, sofern vorhanden (z. B. Testament, Eröffnungsprotokoll oder Erbschein)

Tipp: Sie müssen nicht alles perfekt vorbereitet haben. Unsere Experten erklären Ihnen im Rahmen der kostenlosen Erstberatung Schritt für Schritt, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind und wie Sie diese unkompliziert beschaffen können.

Ist eine Zustimmung der Miterben notwendig?

Nein, für den Verkauf eines Pflichtteilsanspruchs ist keine Zustimmung der Miterben erforderlich. Der Pflichtteil ist in Deutschland kein Anteil am Nachlass selbst, sondern ein reiner Geldanspruch gegen den oder die Erben. Da dieser Anspruch rechtlich als Forderung gilt, können Pflichtteilsberechtigte frei darüber verfügen und ihn – wie jede andere Geldforderung – auch an Dritte verkaufen oder abtreten, ohne dass Miterben zustimmen müssen.

Voraussetzungen & Ausnahmen

Voraussetzungen für den Pflichtteilsverkauf:

  • Pflichtteilsberechtigung: Verkaufen kann nur, wer tatsächlich pflichtteilsberechtigt ist – also z. B. Kinder, Ehe- oder Lebenspartner oder Eltern des Erblassers.
  • Enterbung oder Benachteiligung: Der Pflichtteil entsteht nur, wenn der Erblasser die berechtigte Person im Testament oder Erbvertrag übergangen oder geringer bedacht hat.
  • Erbfall muss eingetreten sein: Der Anspruch entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Erst dann kann er verkauft oder abgetreten werden.
  • Forderungscharakter: Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
  • Übertragbarkeit: Da es sich um eine Geldforderung handelt, darf sie grundsätzlich auf Dritte übertragen oder verkauft werden.

Ausnahmen und Einschränkungen:

  • Pflichtteilsverzicht: Wurde zu Lebzeiten des Erblassers ein notarieller Pflichtteilsverzicht vereinbart, besteht kein Anspruch mehr – und damit auch keine Möglichkeit, ihn zu verkaufen.
  • Pflichtteilsentziehung: Der Erblasser kann den Pflichtteil nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen entziehen, etwa bei schweren Verfehlungen. Liegt eine wirksame Entziehung vor, entfällt der Anspruch ebenfalls.
  • Überschuldeter Nachlass: Übersteigen die Nachlassverbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, kann der Pflichtteilsanspruch wertlos sein.
  • Verjährung: Der Anspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls und der enterbenden Verfügung geltend gemacht oder übertragen werden. Danach ist er verjährt.
  • Ausschlagung: Wer als Erbe eingesetzt war und die Erbschaft ausschlägt, kann in bestimmten Fällen trotzdem einen Pflichtteil verlangen (§ 2306 BGB). In anderen Fällen führt die Ausschlagung jedoch zum Verlust des Anspruchs.

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