Pflichtteil durchsetzen
Unser Service für Ihren Pflichtteil
Nahe Angehörige können grundsätzlich ihren Pflichtteil beanspruchen, wenn sie im Testament oder Erbvertrag übergangen oder zu wenig berücksichtigt wurden.
In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch oft mit hohen Kosten, umfangreichen Gutachten und beträchtlichem organisatorischem Aufwand verbunden. Damit der Pflichtteil dennoch erreichbar bleibt, bieten wir ein spezielles Serviceangebot für enterbte Angehörige.
Das bietet unser Pflichtteils-Service
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie beim Pflichtteil nicht weiterkommen:
Pflichtteil bei Enterbung
Klage ohne Kostenrisiko
Auch ohne Rechtsschutz
Provision nur
bei Erfolg
Der Ablauf: So funktioniert unser Pflichtteils-Service
Eine Enterbung oder die Geltendmachung des Pflichtteils ist selten einfach. Unsicherheit und offene Fragen sind dabei ganz normal. Genau hier setzt Erbfinanz an: Wir sind auf Pflichtteilsansprüche spezialisiert, arbeiten mit bewährten Abläufen und passen unser Vorgehen flexibel an Ihre Situation an. Damit Sie einen guten Überblick bekommen, stellen wir Ihnen im Folgenden unseren Ablauf in drei Schritten vor.
Senden Sie uns Ihre Anfrage – bequem online über unser Formular oder über den Kontaktweg Ihrer Wahl. Ihre Angaben bleiben selbstverständlich vertraulich und Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenlos.
Weil jeder Pflichtteilsfall individuell ist, besprechen wir zunächst Ihre Situation und Optionen in einem persönlichen Gespräch. Falls Sie noch ganz am Anfang stehen, teilen Sie uns das einfach mit – auf Wunsch vernetzen wir Sie gerne direkt mit passender juristischer Unterstützung.
Bei einer Zusammenarbeit mit uns haben Sie freie Anwaltswahl, sofern Ihre Rechtsvertretung über den Fachanwaltstitel im Erbrecht verfügt.
Sobald wir uns über alle Rahmenbedingungen einig sind und Sie sich für den Weg mit Erbfinanz entscheiden, kann Ihr Anwalt mit der Geltendmachung Ihres Pflichtteils beginnen.
Ab diesem Punkt treten wir bewusst in den Hintergrund, übernehmen die finanzielle Abwicklung und stimmen uns mit Ihrem Anwalt ab. Sie sind rechtlich bestens vertreten – die Kosten werden nicht zur Hürde, und der konsequenten Durchsetzung Ihres Pflichtteils steht nichts im Weg.
Antworten auf häufige Fragen
und allgemeine InformationenUnsere FAQ geben Ihnen schnell und übersichtlich Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserem Service und zur Zusammenarbeit mit Erbfinanz. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Seite.
Viele Pflichtteilsberechtigte setzen ihren Anspruch nicht durch – nicht weil sie kein Recht hätten, sondern weil sie das mögliche Kostenrisiko scheuen. Solange die Erben kooperieren, bleibt der Weg oft unkompliziert. Doch wenn die Auszahlung blockiert oder verzögert wird, können schnell Anwalts-, Gutachter- oder Gerichtskosten entstehen. Genau hier setzen wir an: Wir übernehmen sämtliche Kosten, die bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs anfallen. Sie leisten nichts im Voraus. Erst wenn Ihr Pflichtteil tatsächlich bei Ihnen eingeht, erhalten wir eine zuvor fair vereinbarte Beteiligung.
Unser Ansatz unterscheidet sich dabei bewusst vom klassischen Kanzleimodell: Wir treten als Finanzierungspartner auf und ermöglichen so eine Durchsetzung auf Erfolgsbasis – ohne Vorleistung und ohne Kostenrisiko für Sie. Die eigentliche juristische Vertretung übernehmen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk oder ein Fachanwalt Ihrer eigenen Wahl. So bleibt unsere Rolle klar abgegrenzt und rechtlich sauber.
Dadurch, dass wir das Kostenrisiko vollständig tragen, haben wir denselben Anreiz wie Sie: Ihren Anspruch konsequent und vollständig durchzusetzen. Mit klaren Abläufen, regelmäßiger Information und transparenter Kommunikation gestatten wir Ihnen einen planbaren Weg – möglichst stressfrei, gerade in ohnehin belastenden Situationen. Während des gesamten Verfahrens behalten Sie Kontrolle und Überblick. Wir agieren diskret und behandeln Ihr Anliegen mit größter Vertraulichkeit.
Nein – einen „Haken“ gibt es nicht. Der entscheidende Unterschied zu klassischen Lösungen ist, dass wir als spezialisierter Finanzierer auftreten und nicht als Anwaltskanzlei. Deshalb können wir Ihre Pflichtteilsansprüche auf Erfolgsbasis finanzieren und das Kostenrisiko vollständig übernehmen. Die rechtliche Vertretung erfolgt dabei immer durch erfahrene, zugelassene Rechtsanwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten.
Für Sie bedeutet das: Sie gehen keinerlei finanzielles Vorab-Risiko ein. Unsere Beteiligung wird nur dann fällig, wenn Ihr Anspruch tatsächlich realisiert wird. Alle Vereinbarungen sind klar vertraglich geregelt, sodass Sie volle Transparenz haben und jederzeit nachvollziehen können, wie die Zusammenarbeit abläuft.
Nicht jeder Fall ist automatisch geeignet für eine Finanzierung durch Erbfinanz. Damit wir die Kosten Ihres Pflichtteilsverfahrens übernehmen können, müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein:
- Rechtliche Erfolgsaussicht: Ihr Anspruch auf den Pflichtteil muss juristisch nachvollziehbar und durchsetzbar sein – also keine reinen Vermutungen oder bloße Hoffnung.
- Wirtschaftliche Werthaltigkeit: Der Pflichtteil sollte einen bestimmten Mindestwert erreichen, damit sich die Durchsetzung wirtschaftlich lohnt.
Jeder Fall wird von uns individuell geprüft – fair, transparent und ohne Verpflichtungen für Sie.
Erbfinanz ist kein Anwaltsbüro und kein regulärer Inkassodienst – sondern ein spezialisierter Finanzierungspartner für Pflichtteilsansprüche. Unser Fokus liegt darauf, Menschen den Zugang zu ihrem Pflichtteil vom Erbe zu ermöglichen, auch wenn sie sich einen Rechtsstreit sonst nicht leisten könnten.
Das unterscheidet uns von Anwaltskanzleien:
- Wir übernehmen alle Kosten im Voraus – Anwälte fordern in der Regel Honorar oder Vorschüsse
- Wir finanzieren auch langwierige, komplexe Verfahren, wenn sie aussichtsreich sind
- Unsere Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, bei Anwälten entstehen oft auch bei Misserfolg Gebühren
Und im Vergleich zu klassischen Inkassobüros:
- Wir agieren nicht pauschal oder mit Standardverfahren, sondern lassen jeden Fall individuell prüfen
- Wir arbeiten mit erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht – nicht mit Mahnschreiben oder Druckmitteln
- Unser Ziel ist eine rechtssichere, faire und nachhaltige Lösung, nicht nur eine schnelle Zahlung
Viele Pflichtteilsberechtigte stehen vor dem Problem, ihre Ansprüche zwar rechtlich durchsetzen zu wollen, aber keine finanzielle Absicherung für Anwalts- und Gerichtskosten zu haben. Eine Rechtsschutzversicherung greift dabei oft nicht – oder kommt zu spät.
Mit Erbfinanz können Sie Ihren Pflichtteil auch ohne eigene Mittel einfordern. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit einem erfahrenen Partneranwalt aus unserem Netzwerk zusammenarbeiten oder einen Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen. In beiden Fällen übernehmen wir die Kosten – und Sie bleiben finanziell auf der sicheren Seite.
Bei Erbfinanz haben Sie die freie Anwaltswahl – wichtig ist nur, dass es sich um einen Fachanwalt für Erbrecht handelt. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne spezialisierte Anwälte aus unserem Netzwerk, mit denen wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
Nach Ihrer Auswahl kann der Anwalt den Fall ganz unkompliziert und vollständig digital an uns übergeben. Sobald der Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen ist, treten wir in der Regel nicht weiter in Erscheinung. Sie stehen im direkten Kontakt mit Ihrem Anwalt und behalten jederzeit den Überblick.
Tipp: Im Rahmen unserer Unterstützung vermitteln wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht – mit Schwerpunkt im Pflichtteilsrecht. Falls Sie jedoch lieber selbst einen Anwalt auswählen möchten: Viele Fachanwälte für Erbrecht bieten eine kostenlose Erstberatung an. Fragen Sie am besten direkt danach – so vermeiden Sie unerwartete Kosten.
Wenn wir Ihren Fall annehmen, übernehmen wir alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs entstehen können – vollständig und ohne Vorleistung Ihrerseits. Dazu gehören unter anderem:
- Anwaltskosten – sowohl für die außergerichtliche Geltendmachung als auch für eine gerichtliche Auseinandersetzung
- Gerichtskosten – inklusive Gebühren für Klage, Beweisanträge oder Berufungen
- Kosten für Gutachter und Sachverständige – etwa zur Bewertung von Immobilien oder Unternehmen im Nachlass
- Kosten für notwendige Unterlagen und Auskünfte – z. B. Grundbuchauszüge, Erbscheine oder Nachlassverzeichnisse
- Kosten für Mediation oder Vergleichsverhandlungen, sofern diese im Verfahren sinnvoll sind
Kurz gesagt: Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko. Erst wenn Ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird, erhalten wir eine zuvor vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Bis dahin übernehmen wir alle finanziellen Aufwendungen für Sie.
Ganz einfach: Dann zahlen Sie nichts. Wenn Sie am Ende des Verfahrens keinen Pflichtteil, keine Abfindung und keinen geldwerten Vorteil erhalten, übernehmen wir die kompletten Kosten – ohne Wenn und Aber. Unsere Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an.
Das bedeutet für Sie:
- Keine versteckten Gebühren
- Kein Rückzahlungsrisiko
- Keine finanziellen Verpflichtungen, wenn Ihr Anspruch nicht durchsetzbar ist
Ihr Vorteil: Selbst wenn der Fall vor Gericht scheitern sollte oder sich herausstellt, dass kein Pflichtteilsanspruch besteht, tragen ausschließlich wir das finanzielle Risiko.
Unsere Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig – also nur dann, wenn Ihr Pflichtteilsanspruch durchgesetzt wird oder Sie auf anderem Weg einen finanziellen Vorteil (z. B. eine Abfindung) erhalten.
Die genaue Höhe der Provision hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:
- dem finanziellen Umfang Ihres Pflichtteilsanspruchs
- der rechtlichen Komplexität des Falls
- dem Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Wir ermitteln die Erfolgsbeteiligung individuell und transparent – und teilen Ihnen den konkreten Prozentsatz nach der unverbindlichen Ersteinschätzung mit. Selbstverständlich haben Sie vor Vertragsabschluss volle Einsicht in alle Konditionen.
Wichtig: Bei einem Misserfolg zahlen Sie gar nichts – weder eine Provision noch sonstige Gebühren. Sie tragen kein Risiko, aber behalten im Erfolgsfall den größten Teil Ihres Anspruchs.