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Vom Erbe ausgeschlossen: Ihre Rechte und der Weg zum Pflichtteil

Selbst wenn ein Testament oder der Erbschein Sie ausdrücklich als Erben ausschließt, muss das für nahe Angehörige nicht automatisch bedeuten, dass sie leer ausgehen. Zwar verlieren Sie durch diesen Schritt Ihren Status als Erbe – Sie haben also keinen direkten Zugriff mehr auf das Vermögen und können nicht über Immobilien oder Konten mitentscheiden. Doch das Gesetz sichert dem engsten Familienkreis den sogenannten Pflichtteil zu: eine reine finanzielle Beteiligung am Wert des Nachlasses.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Praxis: Während ein Erbe meist automatisch in seine Rechte eintritt, ist der Pflichtteil ein Zahlungsanspruch, der sich gegen die Erben richtet. Da die Auszahlung selten von allein angestoßen wird, liegt die Initiative in der Regel bei Ihnen. Dieser Beitrag zeigt, wer berechtigt ist, wie Sie Ihre Quote berechnen und wie Sie den Anspruch realisieren.

Geldanspruch statt Mitspracherecht: Der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil

Hier liegt oft das erste Missverständnis. Wer den Pflichtteil fordert, wird rechtlich nicht Teil der Erbengemeinschaft. Das ist für Sie oft ein Vorteil: Sie müssen nicht mit anderen Verwandten am Tisch sitzen und über Möbel oder Erinnerungsstücke streiten. Ihre Position ist stärker: Sie haben einen reinen Geldanspruch gegen die Erben – vergleichbar mit einer offenen Rechnung. Sie sind kein Bittsteller, sondern Gläubiger.

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Wer ist pflichtteilsberechtigt? Der Kreis der Berechtigten

Der Anspruch auf einen Pflichtteil steht nicht jedem Verwandten zu. Der Kreis der Berechtigten ist im Gesetz (§ 2303 BGB) abschließend geregelt. Grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sind nur:

  • Abkömmlinge des Verstorbenen: Dazu zählen in erster Linie die Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert). Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an diese Stelle.
  • Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner: Voraussetzung ist, dass die Ehe oder Partnerschaft zum Zeitpunkt des Todes wirksam bestand.
  • Die Eltern des Verstorbenen: Diese sind jedoch nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Abkömmlinge (also weder Kinder noch Enkel) hinterlassen hat.

Wichtig: Andere Verwandte wie Geschwister, Onkel, Tanten oder Neffen gehören nicht zum pflichtteilsberechtigten Kreis. Wurden sie durch ein Testament enterbt, haben sie in der Regel keinerlei Ansprüche.

Pflichtteil berechnen: Wie hoch ist die Quote?

Die Höhe ist gesetzlich festgelegt (§ 2303 BGB). Die simple Grundregel: Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um Ihren Anteil grob zu ermitteln, müssen Sie also zunächst fragen: Was stünde mir nach der gesetzlichen Erbfolge zu?

Ein Rechenbeispiel: Ein verwitweter Vater hinterlässt zwei Kinder. Ohne Testament würde jedes Kind 50 Prozent erben. Setzt der Vater stattdessen einen Freund als Alleinerben ein, sind die Kinder enterbt. Ihr Pflichtteil beträgt nun die Hälfte ihres eigentlichen Anspruchs (die Hälfte von 50 Prozent). Jedes Kind kann also 25 Prozent des gesamten Vermögenswertes als Auszahlung fordern.

Wichtiger Hinweis: Die exakte Quote hängt im Detail von Ihrer familiären Konstellation ab. Bei Ehepartnern spielt beispielsweise der Güterstand (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) eine entscheidende Rolle für die Höhe des gesetzlichen Erbteils. Die oben genannte Formel dient daher als erste Orientierung.

Pflichtteil einfordern: Der Ablauf in 3 Schritten

Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, muss nicht sofort Klage einreichen. Der Gesetzgeber sieht einen gestuften Prozess vor, damit Sie überhaupt wissen, worüber Sie reden. Sie können schließlich keine Summe fordern, wenn Sie den Wert des Nachlasses nicht kennen.

1. Auskunft verlangen

Ihr wichtigstes Werkzeug ist der Auskunftsanspruch. Die Erben sind verpflichtet, Ihnen ein geordnetes Bestandsverzeichnis (Nachlassverzeichnis) vorzulegen. Darin müssen sämtliche Vermögenswerte zum Todestag aufgelistet sein: Bankguthaben, Immobilien, Wertpapiere, Firmenanteile, Schmuck oder Kunstgegenstände. Tipp: Fragen Sie auch gezielt nach Schenkungen der letzten zehn Jahre. Diese können Ihren Anspruch unter Umständen erhöhen (Pflichtteilsergänzung).

2. Werte prüfen (Wertermittlung)

Hier entstehen in der Praxis die meisten Konflikte. Während ein Bankkonto einen eindeutigen Wert hat, ist der Wert einer Immobilie oft Ansichtssache. Erben neigen dazu, Immobilienwerte niedrig anzusetzen, um die Auszahlungssumme gering zu halten. Sie müssen sich nicht auf die Schätzung der Erben verlassen. Bei Unklarheiten haben Sie das Recht, den Verkehrswert von Immobilien oder Unternehmen durch einen neutralen Sachverständigen ermitteln zu lassen. Die Kosten hierfür fallen in der Regel dem Nachlass zur Last.

3. Zahlung fordern

Erst wenn durch das Verzeichnis und eventuelle Gutachten klar ist, wie hoch der Nachlasswert tatsächlich ist, beziffern Sie Ihren Anspruch. Schreiben Sie die Erben an, nennen Sie die konkrete Summe und setzen Sie eine angemessene Frist für die Überweisung.

Hürden in der Praxis: Warum die Durchsetzung teuer werden kann

In der Praxis scheitern Ansprüche selten am Recht, sondern an der Realität. Viele Erben spielen auf Zeit, verweigern Auskünfte oder rechnen Immobilienwerte künstlich klein („Das Haus ist baufällig“). Wer sich wehren will, muss investieren. Anwälte und Gutachter arbeiten nur gegen Vorschuss. Ein Wertgutachten für eine Immobilie kostet schnell mehrere tausend Euro. Sie müssen also viel eigenes Geld riskieren, ohne zu wissen, wann die Gegenseite zahlt. Genau an dieser Hürde geben viele Berechtigte auf.

Unsere Unterstützung: Ihr Anspruch ohne finanzielles Risiko

Damit Ihr Recht nicht am finanziellen Risiko scheitert, bieten wir Ihnen zwei Lösungen an – je nachdem, ob Sie den maximalen Erlös oder eine schnelle Klärung bevorzugen.

Option 1: Durchsetzung

Wir finanzieren Ihren Kampf um den vollen Pflichtteil. Wir bezahlen Ihren Anwalt, die Gerichtskosten und vor allem die teuren Wertgutachten für Immobilien oder Firmen.

  • Kein Risiko: Verlieren wir, tragen wir alle Kosten. Sie zahlen nichts.
  • Faire Teilung: Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine vereinbarte Beteiligung am Erlös.
  • Ihr Anwalt: Haben Sie bereits einen Anwalt? Wir finanzieren ihn. Suchen Sie noch Experten? Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch erfahrene Fachanwälte aus unserem Netzwerk.

Option 2: Sofortige Auszahlung

Manchmal ist ein schneller Schlussstrich wichtiger als ein jahrelanger Rechtsstreit – etwa bei hoher emotionaler Belastung. Wir kaufen Ihren Anspruch direkt an. Sie erhalten innerhalb weniger Tage Ihr Geld und sind die Sorgen los. Eine Zustimmung der Erben ist dafür nicht nötig. Der Betrag ist zwar niedriger als bei der langwierigen Durchsetzung, dafür gewinnen Sie sofortige finanzielle Freiheit und Ruhe.

Was tun, wenn die Erben die Zahlung verweigern?

Im besten Fall einigen Sie sich direkt mit den Erben und das Thema ist vom Tisch. Diesen Weg sollten Sie immer zuerst versuchen. Wenn Sie aber merken, dass die Gegenseite auf Zeit spielt oder Sie das Kostenrisiko für Gutachter und Prozesse scheuen, stehen wir als Partner bereit. Wir finanzieren nicht nur die Durchsetzung und vermitteln Ihnen bei Bedarf spezialisierte Fachanwälte, sondern bieten Ihnen mit dem direkten Ankauf Ihres Anspruchs auch eine schnelle Alternative für sofortige Liquidität.

Bevor Sie in einer verfahrenen Situation eigenes Geld riskieren, werfen wir gerne einen kostenlosen Blick auf Ihren Fall. Sie können uns Ihre Lage ganz unkompliziert über das Online-Formular schildern oder uns einfach anrufen, damit wir persönlich prüfen, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist.

Wie hoch ist Ihr Pflichtteil?

Wurden Sie im Testament übergangen? Verschaffen Sie sich jetzt eine erste Orientierung. Unser kostenloses Tool prüft in wenigen Klicks, ob Sie grundsätzlich berechtigt sind und wie hoch Ihre Quote voraussichtlich ausfällt.

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Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und erstellt. Sie dienen jedoch ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Dieser Artikel stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Als Prozessfinanzierer ermöglichen wir die wirtschaftliche Durchsetzung von Ansprüchen, leisten selbst aber keine juristische Beratung. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihres konkreten Einzelfalles empfehlen wir stets die Rücksprache mit einem Fachanwalt für Erbrecht.

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