Der Testamentsvollstrecker spielt eine zentrale Rolle im Erbrecht, indem er den gesamten Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers verwaltet. Diese Person hat die besondere Verantwortung, den Nachlass in Besitz zu nehmen, über Nachlassgegenstände zu verfügen und die Auseinandersetzung des Nachlasses voranzutreiben. Dabei steht die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers im Mittelpunkt.
Die Auswahl eines Testamentsvollstreckers sollte daher sorgfältig erfolgen, da dieser umfassende Befugnisse erhält, um den Nachlass gemäß dem Testament oder einem Erbvertrag zu verwalten. Dies inkludiert die Bezahlung von Schulden, die Verteilung des Vermögens an die Erben und die Erfüllung spezifischer letztwilliger Anweisungen, wobei stets im besten Interesse aller Beteiligten gehandelt werden muss.
Grundlegendes zur Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung ist ein Prozess, der sicherstellt, dass der Wille eines Verstorbenen gemäß seinem Testament oder Erbvertrag umgesetzt wird. Sie dient der geordneten Übertragung des Erbes an die Nachkommen.
Definition und Bedeutung im Erbrecht
Im Erbrecht ermöglicht die Testamentsvollstreckung die Umsetzung des letzten Willens des Erblassers durch eine von ihm bestimmte Person. Davon abgesehen bietet sie eine Möglichkeit, den gesamten Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen zu verwalten und zu verteilen, was insbesondere bei komplexen Erbschaften von Bedeutung ist.
Arten der Testamentsvollstreckung
Es existieren verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung, die jeweils spezifische Ziele und Funktionen im Rahmen der Nachlassverwaltung erfüllen. Diese umfassen die Abwicklungstestamentsvollstreckung, Verwaltungstestamentsvollstreckung und Dauervollstreckung.
Abwicklungstestamentsvollstreckung
Die Abwicklungstestamentsvollstreckung konzentriert sich auf die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Der Testamentsvollstrecker hat hierbei die Verfügungsbefugnis über den Nachlass, um Schulden zu begleichen, Vermögensgegenstände zu veräußern und die Erbteile entsprechend dem letzten Willen des Erblassers zu verteilen.
Verwaltungstestamentsvollstreckung
Bei der Verwaltungstestamentsvollstreckung liegt der Schwerpunkt auf der langfristigen Verwaltung des Nachlasses. Dies kann für Erben sinnvoll sein, die minderjährig sind oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, ihr Erbe selbst zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker sorgt in diesem Fall für die Bewahrung und Mehrung des Vermögens.
Dauervollstreckung
Dauervollstreckung bezieht sich auf die anhaltende Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker über einen längeren Zeitraum, oft bis zu einem bestimmten Ereignis eintritt, wie die Volljährigkeit eines Erben. Diese Form der Testamentsvollstreckung dient dazu, den Nachlass über Generationen zu schützen und zu erhalten.
Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung
Es gibt verschiedene Beweggründe, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Dazu gehören der Schutz minderjähriger und behinderter Erben, die Vermeidung von Erbstreitigkeiten und die Sicherstellung, dass der Erblasserwille genau umgesetzt wird.
Schutz minderjähriger und behinderter Erben
Gemäß § 2214 BGB kann die Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um minderjährige Erben zu schützen. Dies stellt sicher, dass ihr Erbteil bis zur Erreichung der Volljährigkeit oder bis zu einem anderen im Testament festgelegten Zeitpunkt sicher verwaltet wird. Die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts kann erforderlich sein, um bestimmte Rechtsgeschäfte im Namen der minderjährigen Erben zu tätigen.
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung und die Übertragung der Verfügungsbefugnis über den Nachlass an einen neutralen Dritten kann die ordnungsgemäße und konfliktfreie Abwicklung des Nachlasses sichergestellt werden. Dies trägt dazu bei, potenzielle Streitigkeiten zwischen den Erben zu minimieren, indem ein klarer rechtlicher Rahmen für die Nachlassabwicklung vorgegeben wird.
Sicherstellung des Erblasserwillens
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung dient vor allem dazu, den letzten Willen des Erblassers genau umzusetzen. Durch die Übertragung der Verwaltungsbefugnis an einen Testamentsvollstrecker wird gewährleistet, dass die testamentarischen Anweisungen des Erblassers beachtet und entsprechend seiner Wünsche gehandelt wird.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist von entscheidender Bedeutung für die korrekte und effiziente Abwicklung eines Nachlasses. Als Bindeglied zwischen dem Erblasser und den Erben trägt der Testamentsvollstrecker eine große Verantwortung.
Aufgaben und Pflichten eines Testamentsvollstreckers
Verwaltung und Sicherung des Nachlasses
Der Erblasser vertraut dem Testamentsvollstrecker die Sicherung des Nachlasses an. Diese Aufgabe umfasst die Verwaltung aller Vermögenswerte, die Zahlung von Schulden und die Verteilung des Erbes gemäß dem Testament. Der Testamentsvollstrecker muss dabei stets im besten Interesse der Erben handeln.
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Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Gemäß BGB ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, ein detailliertes Verzeichnis aller zur Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände zu erstellen. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für die transparente und gerechte Verteilung des Nachlasses und hilft, potenzielle Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Gemäß § 2218 BGB ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, den Erben gegenüber Auskunft über die Verwaltung des Nachlasses zu erteilen. Diese Verpflichtung unterstreicht die Transparenz und Verantwortung, die mit der Rolle des Testamentsvollstreckers einhergehen. Er muss nicht nur über die getroffenen Maßnahmen und den Zustand des Nachlasses informieren, sondern auch Rechenschaft über seine Verwaltung ablegen. Diese Pflichten dienen dem Schutz der Erbeninteressen und stellen sicher, dass der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben im Einklang mit dem Willen des Erblassers und den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Gewissenhafte Nachlassverwaltung
Die Sicherung des Nachlasses und dessen ordnungsgemäße Verwaltung sind zentrale Pflichten eines Testamentsvollstreckers. Das BGB verpflichtet den Testamentsvollstrecker dazu, den Nachlass sorgfältig zu verwalten und dabei die Interessen der Erben zu berücksichtigen. Bei der Führung seines Amtes muss der Testamentsvollstrecker stets darauf achten, dass seine Handlungen nicht gegen die Anweisungen des Erblassers oder die gesetzlichen Richtlinien verstoßen. Sollten Entscheidungen des Testamentsvollstreckers in der Befolgung den Nachlass erheblich gefährden, kann das Nachlassgericht auf Antrag intervenieren und die entsprechenden Anordnungen außer Kraft setzen, um den Nachlass zu schützen.
Wer kann Testamentsvollstrecker sein?
Grundsätzlich kann der Erblasser jede volljährige und geschäftsfähige Person als Testamentsvollstrecker einsetzen. Die Haftung des Testamentsvollstreckers spielt hierbei eine wichtige Rolle, da sie sicherstellt, dass der Testamentsvollstrecker im Rahmen ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachlass und den Erben agiert. Gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht auf Antrag einen Testamentsvollstrecker einsetzen, wenn der Erblasser keine entsprechende Regelung getroffen hat. Die Auswahl des Testamentsvollstreckers ist ein bedeutsamer Schritt, der sorgfältig überlegt sein sollte, um den Willen des Erblassers effektiv umzusetzen und den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten.
Anforderungen tatsächlicher Art
Für die erfolgreiche Abwicklung des Nachlasses sind bestimmte praktische Fähigkeiten und Kenntnisse des Testamentsvollstreckers erforderlich. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker in der Lage ist, ein detailliertes Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Nachlass gemäß den Wünschen des Erblassers sowie den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Die Dauer der Testamentsvollstreckung und die Vergütung des Testamentsvollstreckers hängen von der Komplexität des Nachlasses und der erbrachten Leistung ab. Regelungen zur Testamentsvollstreckung müssen klar definiert sein, um sicherzustellen, dass der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben effizient und im besten Interesse der Erben erfüllt.
Einschränkungen bei der Auswahl
Nach § 2203 BGB darf der Testamentsvollstrecker nicht unter bestimmten Umständen ausgewählt werden, beispielsweise wenn er geschäftsunfähig ist oder ein Interessenkonflikt vorliegt, der die unparteiische Verwaltung des Nachlasses beeinträchtigen könnte. Diese Einschränkungen dienen dazu, die Integrität des Vollstreckungsprozesses zu wahren und sicherzustellen, dass der Testamentsvollstrecker in der Lage ist, seine Aufgaben zum Wohle aller Beteiligten auszuführen. Die sorgfältige Auswahl des Testamentsvollstreckers ist essentiell, um Konflikte zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.
Rechte und Befugnisse des Testamentsvollstreckers
Ein Testamentsvollstrecker besitzt weitreichende Befugnisse, um den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Dazu gehört insbesondere das Recht, über Nachlassgegenstände zu verfügen und Entscheidungen zur Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu treffen. Diese Rechte ermöglichen es dem Testamentsvollstrecker, den Nachlass effektiv zu sichern und gemäß den Anweisungen des Erblassers zu verwalten. Wesentlich ist dabei, dass der Testamentsvollstrecker in seinen Handlungen stets dem Willen des Erblassers verpflichtet ist und die Interessen der Erben berücksichtigt.
Die praktische Umsetzung der Testamentsvollstreckung
Die praktische Umsetzung der Testamentsvollstreckung beginnt mit der Annahme des Amtes durch den Testamentsvollstrecker und umfasst verschiedene Phasen. Zunächst muss sich der Testamentsvollstrecker einen überblick über den Nachlass verschaffen und diesen sichern. Anschließend erfolgt die Verwaltung des Nachlasses, die sich nach den festgelegten Zielen der Testamentsvollstreckung richtet, sei es die Abwicklung, Verwaltung oder Dauervollstreckung. Die erfolgreiche Umsetzung erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den Erben und möglicherweise anderen beteiligten Parteien.
Ablauf einer Testamentsvollstreckung
Der Ablauf einer Testamentsvollstreckung ist im § 2202 BGB geregelt und beginnt mit der offiziellen Annahme des Amtes durch den Testamentsvollstrecker. Dieser muss dann ein Nachlassverzeichnis erstellen und den Nachlass verwalten. Die Testamentsvollstreckung umfasst die Umsetzung der testamentarischen Anordnungen, die Verwaltung des Nachlasses und schließlich die Verteilung an die Erben gemäß den testamentarischen Bestimmungen. Der gesamte Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Erben und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Konflikte zwischen Erben und Testamentsvollstreckern
Konflikte zwischen Erben und Testamentsvollstreckern können verschiedene Ursachen haben, wie unterschiedliche Interpretationen des letzten Willens des Erblassers oder Unzufriedenheit mit der Verwaltung des Nachlasses. In solchen Fällen können Erben die Entlassung des Testamentsvollstreckers beantragen oder dessen Vergütung infrage stellen. Die Verteilung des Nachlasses bildet häufig einen weiteren Konfliktpunkt. Die Lösung solcher Konflikte erfordert oft Verhandlungen und kann in einigen Fällen gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben.
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Beendigung der Testamentsvollstreckung
Die Beendigung der Testamentsvollstreckung erfolgt, wenn die Aufgaben des Testamentsvollstreckers vollständig erfüllt sind, also der Nachlass gemäß den testamentarischen Anordnungen verwaltet und verteilt wurde. Darüber hinaus kann die Testamentsvollstreckung durch den Tod oder die Entlassung des Testamentsvollstreckers enden. Die Beendigung muss den Erben bekannt gemacht werden, und der Testamentsvollstrecker hat einen Schlussbericht über seine Tätigkeit und die Nachlassverwaltung vorzulegen.
Rechtliche und steuerliche Aspekte
Die Testamentsvollstreckung umfasst nicht nur die Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Erfüllung rechtlicher und steuerlicher Pflichten. Der Testamentsvollstrecker ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, was die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses betrifft. Dazu gehört die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen und die Zahlung fälliger Steuern. Die rechtliche Überwachung des Testamentsvollstreckers stellt sicher, dass dieser seine Pflichten im Sinne des Erblassers und der Erben gewissenhaft erfüllt.
Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker ist gemäß Satz 1 BGB zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Nachlasses verpflichtet, was auch die steuerlichen Aspekte umfasst. Dazu gehört die fristgerechte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung und die Sicherstellung, dass alle fälligen Steuern aus dem Nachlass beglichen werden. Zur Erfüllung dieser Pflichten kann die Ausstellung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sein, das ihn als rechtmäßigen Verwalter des Nachlasses ausweist.
Erbschaftsteuererklärung und Zahlung
Die Erstellung und Einreichung der Erbschaftsteuererklärung ist eine zentrale Aufgabe des Testamentsvollstreckers. Er muss dafür sorgen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt erfasst und fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden. Die Zahlung der Erbschaftsteuer aus dem Nachlass ist ebenfalls Teil seiner Verantwortung. Da die Höhe der Steuer von verschiedenen Faktoren abhängt, kann dies eine sorgfältige Bewertung des Nachlasses erfordern, um die steuerlichen Verpflichtungen genau zu bestimmen.
Die rechtliche Überwachung des Testamentsvollstreckers
Die Aufsicht über die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Testamentvollstreckung. Dabei spielen das Nachlassgericht und die Möglichkeit der Erben, Beschwerde einzulegen, eine zentrale Rolle. Diese Mechanismen gewährleisten, dass der Testamentsvollstrecker seine Pflichten im Einklang mit der Verfügung von Todes wegen und den gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Die rechtliche Überwachung dient somit dem Schutz der Erbinteressen und dem Respekt vor den Anordnungen des Erblassers.
Finanzielle Gesichtspunkte
Die finanziellen Aspekte der Testamentsvollstreckung umfassen sowohl die Vergütung des Testamentsvollstreckers als auch die mit der Durchführung verbundenen Kosten. Eine transparente und vorausschauende Planung dieser finanziellen Gesichtspunkte ist entscheidend, um Konflikte zu minimieren und die Effizienz der Vollstreckung zu maximieren. Dabei müssen die Interessen der Erben berücksichtigt werden, ohne die angemessene Vergütung für die anspruchsvolle Tätigkeit des Testamentsvollstreckers außer Acht zu lassen.
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist gesetzlich nicht im Detail festgelegt, jedoch kann er gemäß § 2221 BGB eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit verlangen. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der Komplexität des Nachlasses, dem Umfang der zu erledigenden Aufgaben und dem zeitlichen Aufwand. Es liegt im Ermessen des Erblassers, die Vergütung zur Bestimmung der Vergütung bereits in der Verfügung von Todes wegen festzulegen, um Unklarheiten zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.
Kosten einer Testamentsvollstreckung
Die Kosten einer Testamentsvollstreckung können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Nachlasses und der Dauer der Vollstreckung. Zu den Kosten zählen unter anderem die Vergütung des Testamentsvollstreckers, Gerichtsgebühren und Auslagen für erforderliche Gutachten. Es ist wichtig, dass der Erblasser die Möglichkeit hat, die Testamentsvollstreckung anzuordnen, um spezifische Wünsche bezüglich der Abwicklung seines Nachlasses zu berücksichtigen und zugleich für eine effektive Kostenkontrolle zu sorgen.
Die Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers
Die Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers ist von entscheidender Bedeutung, um die letztwilligen Anordnungen des Erblassers effektiv umzusetzen und Konflikte zu minimieren. Gemäß § 2197 BGB unterliegt der Testamentsvollstrecker der Pflicht, die Verfügung von Todes wegen des Erblassers auszuführen und haftet für die sorgfältige Verwaltung des Nachlasses. Die Fähigkeit, Vermächtnisse zu erfüllen und die gesetzliche Erbfolge zu beachten, sind wesentliche Kriterien bei der Auswahl. Daher sollte diese Entscheidung wohlüberlegt und basierend auf Fachkenntnissen und persönlichen Eigenschaften des potenziellen Vollstreckers getroffen werden.
Kriterien und Empfehlungen
Bei der Auswahl eines Testamentsvollstreckers sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, wie Fachkenntnisse im Erbrecht, organisatorische Fähigkeiten und persönliche Integrität. Empfehlungen von Anwälten oder Notaren können dabei helfen, eine geeignete Person zu finden, die sowohl die nötige fachliche Kompetenz als auch das Vertrauen der Erben besitzt. Eine sorgfältige Auswahl ist essentiell, um den Willen des Erblassers zu respektieren und den Nachlass im Sinne der Erben effektiv zu verwalten.
Anwaltliche Beratung und Unterstützung
Anwaltliche Beratung steht potenziellen Erblassern und Erben zur Verfügung, um bei der Gestaltung von Testamenten und der Auswahl eines Testamentsvollstreckers zu unterstützen. Diese professionelle Unterstützung kann dazu beitragen, die Komplexität des Erbrechts zu navigieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Vorteile einer professionellen Beratung
Die Inanspruchnahme professioneller Beratung bietet zahlreiche Vorteile, wie die Vermeidung von rechtlichen Fehlern, die Klärung komplexer erbrechtlicher Fragen und die Sicherstellung, dass der letzte Wille des Erblassers effektiv umgesetzt wird. Ein erfahrener Anwalt kann maßgeblich dazu beitragen, dass das Testament und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung den Wünschen des Erblassers entsprechen und rechtlich einwandfrei sind.
Häufig gestellte Fragen zur Testamentsvollstreckung
Häufig gestellte Fragen zur Testamentsvollstreckung betreffen die Anordnung, den Ablauf und die Beendigung dieser wichtigen Aufgabe. Ein Erblasser kann die Testamentsvollstreckung angeordnet haben, um sicherzustellen, dass sein Nachlass gemäß seinen Wünschen verwaltet wird. Nach dem Tod des Erblassers wird ein Testamentsvollstrecker ernannt, der die Vergütung eines Testamentsvollstreckers für die Verwaltung des Nachlasses erhält. Die Testamentsvollstreckung endet, wenn die Aufgaben erfüllt sind oder durch Gerichtsbeschluss aufgehoben wird.
Kann ich die Testamentsvollstreckung anordnen, um einen Hausverkauf zu verhindern?
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann dazu dienen, bestimmte Vermögenswerte, wie ein Haus, vor einem Verkauf zu schützen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im deutschen Erbrecht steht es dem Erblasser frei, einen Testamentsvollstrecker zu benennen und die Testamentsvollstreckung anzuordnen, um seine letztwilligen Anordnungen durchzusetzen. Dies bietet eine Möglichkeit, spezifische Wünsche bezüglich des Nachlasses, wie den Erhalt eines Familienheims, zu realisieren.
Ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll bei zerstrittener Erbengemeinschaft?
Bei einer zerstrittenen Erbengemeinschaft kann die Testamentsvollstreckung ein wirksames Mittel sein, um Streitigkeiten zu schlichten und eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten. Ein Testamentsvollstrecker fungiert als neutraler Dritter, der die letztwilligen Anordnungen des Erblassers umsetzt und dabei gleichzeitig die Interessen aller Erben berücksichtigt. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren und einen geordneten Ablauf der Erbauseinandersetzung sicherzustellen.
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Ein Blick in die Zukunft
Die Zukunft der Testamentsvollstreckung könnte durch rechtliche sowie gesellschaftliche Entwicklungen geprägt sein, die sowohl die Anforderungen an Testamentsvollstrecker als auch die Erwartungen der Erblasser und Erben beeinflussen. Technologische Fortschritte und eine zunehmende Digitalisierung im Rechtswesen könnten die Verwaltung von Nachlässen effizienter gestalten und neue Möglichkeiten zur Überwachung und Durchführung der Testamentsvollstreckung bieten.
Trends und Entwicklungen bei der Testamentsvollstreckung
Ein wesentlicher Trend in der Testamentsvollstreckung ist die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung, die die Verwaltung von Nachlässen und die Erfüllung letztwilliger Verfügungen des Erblassers zur Ausführung erleichtert. Nach seinem Tod können digitale Werkzeuge und Plattformen beim Nachlassgericht eine effizientere Abwicklung und eine bessere Kommunikation zwischen den Beteiligten ermöglichen. Diese Entwicklungen versprechen eine Vereinfachung der Prozesse und eine stärkere Transparenz in der Testamentsvollstreckung.
Schlussbetrachtung: Die Bedeutung eines kompetenten Testamentsvollstreckers
Die Auswahl eines kompetenten Testamentsvollstreckers ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers, wie sie in einem Testament oder einem Erbvertrag festgelegt sind, präzise umgesetzt werden. In diesem Beitrag haben wir die vielfältigen Aufgaben und Pflichten eines Testamentsvollstreckers beleuchtet, die von der Verwaltung und Sicherung des Nachlasses bis zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und zur Erfüllung steuerlicher Pflichten reichen. Aufgrund des komplexen Aufgabenspektrums besitzt der Testamentsvollstrecker weitreichende Befugnisse, hat aber gleichzeitig keinen Zugriff auf persönliche Bereicherung und muss sich an die zur Vergütung festgelegten Regelungen halten. Die Bedeutung eines fähigen Testamentsvollstreckers kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden, da er den Willen des Erblassers effektiv umsetzt und dabei hilft, Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden oder zu lösen.